Grundbucheintragung ohne N.I.E.-Nummer möglich?

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Grundbucheintragung ohne N.I.E.-Nummer möglich?

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    #1

    Grundbucheintragung ohne N.I.E.-Nummer möglich?

    Hallo, ich weiß, es gibt schon viele Fragen zur NIE-Nummer - habe auch schon einige gefunden - aber leider komme ich damit nicht weiter mit meinem Problem.

    Meine Mutter möchte mir Ihren Bungalow überschreiben und ich müsste nun wissen, ob der Grundbucheintrag auch ohne NIE-Nummer möglich ist. Weiß das evtl. jemand? Ich werde zwar eine NIE-Nummer beantragen wenn ich in 5 Wochen runterfliege - aber ich weiß ja nicht, ob ich die so schnell bekomme. Und ich hätte halt gerne alles erledigt in der Zeit wo ich auf Teneriffa bin.

    Wäre super wenn jemand eine Info diesbezüglich für mich hätte.

    LG, Bine

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    #2
    Bine15

    Ob Grundbuchgeschichten ohne NIE gehen kann dir der Notar verraten, aber die NIE klappt meist sofort ( wie bei mir ), oder mit Pech in 2-3 Tagen ( was man mir so erzählt hat )
    Viel Erfolg !!
    Grüße

    Wulfi
    erlaubt ist, was Spaß macht

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      #3
      http://www.immobilien-es.com/NIE_Nummer.html

      "Seit 1.1.2007 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein spanischer Notar keinen Immobilienkauf mehr beurkunden darf, wenn die N.I.E. Nummer nicht vorgelegt wird. Die Kontrollinstanz ist das Grundbuchamt, welches eine notarielle Kaufurkunde, ohne den Ausweis der N.I.E. Nummern nicht eintragen darf."

      Die Übertragung von Mutter auf Tochter ist zwar vermutlich kein Kauf, sondern eine Schenkung, aber auch da können Steuern entstehen, also würde ich sagen: nein, ist ohne N.I.E. nicht möglich.

      Eine Rückfrage beim Notar dürfte Klarheit schaffen.
      Viele Grüße
      Beate

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        #4
        Im spanischen Immobilienrecht existiert die Schenkung nicht, es ist ein Verkauf.

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          #5
          Wo hast Du denn das her?? Natürlich gibt es Schenkung und darauf wird Schenkungssteuer bezahlt.
          Siehe hier: http://noticias.juridicas.com/base_d...o/cc.l3t2.html
          Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
          obwohl sie keinen Schimmer haben.
          Heinz Erhardt

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            #6
            Ok, dann macht halt eine Schenkung. Die wird halt beim Finanzamt noch schlechter behandelt als ein Verkauf. Wird so um das Doppelte an Steuern kosten, viel Spass beim bezahlen.

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              #7
              vorher ne S.L gründen und dann Anteile kostenlos übertragen
              Nos vemos


              GELD : der beste Köder um nach Menschen zu fischen

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                #8
                Zitat von baiko Beitrag anzeigen
                vorher ne S.L gründen und dann Anteile kostenlos übertragen
                Neinnnnn, auch das nicht, sondern vorher zu einem Steuerberater gehen und sich die verschiedenen Möglichkeiten und entsprechenden Kosten und Steuern ausrechnen lassen.
                Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
                obwohl sie keinen Schimmer haben.
                Heinz Erhardt

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                  #9
                  ...und der Steuerberater findet dann einen Weg, wie man Eigentum übertragen kann ohne die Grunderwerbssteuer zu bezahlen, eine Revolution kommt in Gange, alles wird gut.

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                    #10
                    tenpro hat vollkommen recht. darum "verschenkt" ja auch kein spanier seine inmobilie sonder er "verkauft" sie an sein kind - wegen der steuerersparnis.
                    Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
                    ---
                    La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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                      #11
                      Hallo Bine15,
                      Egal ob Schenkung , "Kauf" oder Erbe, da der neu eingetragene Besitzer/Eigentümer steuerpflichtig wird, sollte/muß eine N.I.E. (Numero Identificación Extranjero=Steuernummer für Ausländer) vorliegen. Möglichst dazu ein hiesiges Konto zur Abbuchung der jährlichen Steuer, wozu ebenfalls die NIE erforderlich ist !!!

                      Zu beachten auch: eine Einfuhr persönlichen Hausrats (Mudanza Cosas=Umzugsgut) nur mit einer Anmeldungs-Bescheinigung bei der örtlichen Gemeinde
                      (Rathaus=Ayuntamiento) innerhalb eines Jahres "Zoll-Steuerfrei" möglich !!! (mit NIE)

                      Ein bevollmächtigter Vertreter(in) des "Vertrauens" dazu wäre sehr hilfreich .......

                      Meine pers. praktischen Erfahrungen - auch Paketversand an eigene Adresse in TFdazu per Mail anfragen ...
                      bzw. ggf. demnächst als "Info-Paket" hier ...

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