ist komisch zu lesen ,wir aber im sprachgebrauch so abgekürzt
Seguridad Social streicht Extranjeros die Leistungen ?????
Einklappen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
Seguridad Social streicht Extranjeros die Leistungen ?????
Einklappen
-
Abgesprochen, das ist im jetzigen EU-Vertrag nie ratifiziert worden. Also ist Spanien jetzt in der Position, vom EU-Recht unangefochten, von zuziehenden EU-Bürgern Nachweise zu fordern, wie der Lebensunterterhalt bestritten werden soll. Kann man nichts nachweisen, gibt es auch keine Residencia. Eigentlich ganz einfach.
Ausserdem gings ja darum das die Seg. Soc. nicht mehr für Ehepartner zahlt - das tut sie aber dafür muss man auch verheiratet sein
Ansonsten hat sich gar nichts geändert und wird es demnächst auch nicht. Jeder der Seg. Soc. zahlt wird auch anstandslos behandeltNos vemos
GELD : der beste Köder um nach Menschen zu fischen
- Top
Kommentar
Zitat von amante del sol Beitrag anzeigenHallo Gunnar,
ich gehe unverändert davon aus, dass, solange es die EU gibt, alle Bürger der EU in allen EU-Ländern gleichbehandelt werden müssen.
Am Anfang dieses Threads war von einem "Gerücht" die Rede, das sehe ich auch so. Wenn Du anderer Meinung bist, bitte ich dich, Fakten, Belege, Gesetzestexte zu bringen, die aus dem Gerücht eine Tatsache machen.
Grüße
Amante
Was auch weiterhin fakt ist, das mittlerweile z.b. auf dem Festland/Balearen, neuzuziehende EU-Bürger nicht mehr ohne Nachweis des Einkommens das grüne Zertifikat, die jetzige Form der Residencia bekommen.
Punkt, wenn Du das nicht glaubst, dann kannst du das ja gerne nachprüfen, indem du dich da mal hinbegibst, oder einfach mal bei der Policia Nacional nach den Bedingungen für die Residencia nachfragst.
Das ewige rumgegeige von EU und alle Bürger sind gleich, ist Käse von gestern. Zumindestens ausserhalb Deutschlands.
mit sonnigen Grüssen Gunnar
- Top
Kommentar
Hallo Gunnar,
du kannst also immer noch keinerlei Beleg für Deine als "Käse" bezeichnete Behauptung beibringen. Stattdessen berufst Du Dich auf auf ein von Dir selbst als "unbewiesen" bezeichnetest Gerücht.
Es bleibt also weiterhin bei den gesetzlich bestehenden bekannten Fakten.
Grüße
Amante
- Top
Kommentar
Wenn man mal kritisch überschaut wie viele insolvente Nicht-Spanier auf den Balearen dahinvegetieren, die sich nicht einmal das Rückflugticket erhalten haben, wäre diese neue Massnahme erklärlich.
Die verhältnismässige Nähe zum europäische Festland gibt diesem Umstand der "Indigentes" Vorschub, man kommt halt auch per Fähre leicht dorthin, wo sich ein vermeintlich gesunder Tourismus tummelt, aber dies nicht mehr der Fall ist, jedenfalls nicht in dem Sinne, in dem dort gelobten Lande an eine Beschäftigung auf lange Sicht zu kommen.
X-Leute wollen von dort nun auch weg, verfolgen aber auch den Trugschluss des in einem sonnigen Lande verbleiben zu wollen. Insularität bedeutet limitierte Bewegungsfreiheit - die Jobangebote sucht man nun auf dem Festland, auf dem es aber im Winter bitter kalt werden kann.
Da versuchen sie dann den Sprung nach den Kanaren, fatal in den meisten Fällen.
Diese ganze Diskussion ist eigentlich überflüssig: es verbleiben unsere ewigen Ratschläge - kommst du, bring dicke Geld mit, auch für deine eventuell notwendige Gesundheitsvorsorge - und damit basta.******************************************
?
Nein, nichts Neues !
- Top
Kommentar
schau einmal dort
Weitere Regelungen hinsichtlich des neuen ?certificado de registro como residente comunitario?, das die bisherige residencia ersetzt, finden Sie in den nachfolgenden Links. Falls Sie Inhaber einer noch gültigen residencia sind, brauchen Sie bis zu derem Ablauf nichts unternehmen, bereits erteilte residencias bleiben gültig.
Residencia oder Empadronamiento beinhalten keine Arbeitserlaubnis. Allerdings ist für EG-Ausländer auch keine gesonderte Arbeitserlaubnis nötig, sie können unbeschränkt einer nicht selbständigen oder selbständigen Tätigkeit nachgehen, soweit nicht die spanischen Vorschriften Kenntnis-Nachweise oder die Mitgliedschaft in Berufsverbänden fordern (Ärzte müssen z.B. in den colegios, Rechtsanwälte in den Kammern Mitglied sein). Jede selbständige Tätigkeit in Spanien ist anmeldepflichtig, sie darf erst nach Erteilung der "licencia de apertura" durch das zuständige Ayuntamiento (Gemeindeverwaltung) aufgenommen werden.
ATT25596.pdf
Ex16.pdf
Folletocomunitarios2007MODIFICADO.pdf
- Top
Kommentar
Ich versuche es mal zu erklären:
Was dich vor allem geändert seit 24. April 2012 geändert hat ist, dass es nicht mehr ausreicht im Rathaus eingeschrieben (Empadronamiento) zu sein um sich bei der öffentlichen Krankenversicherung als Versicherter einzuschreiben. Bis zu diesem Zeitpunkt war dies die einzige Anforderung, es war also z.B. egal ob jemand legal im Land ist. Sie werden nur noch in Notfällen behandelt. Kinder unter 18 Jahren und Schwangere werden jedoch auch in diesem Falle normal behandelt.
Hier der Text mit den Änderungen: http://www.boe.es/boe/dias/2012/04/2...-2012-5403.pdf
Hier das komplette Gesetz mit obigen Änderungen: http://noticias.juridicas.com/base_d.../l16-2003.html
Weitere Antworten auf posting in diesem thread:
-Selbstverständlich sind all jene Personen die in die spanische Sozialversicherung einzahlen weiterhin versichert, so also auch jemand der Autónomo bezahlt. Hier spielen die Beiträge oder Summen keine Rolle.
-Laut Art. 3.4 sind auch die Begünstigten eines Versicherten versichert (also solche die auf der Sozialversicherungskarte eines anderen stehen (Kinder bis 26, Ehepartner)
-Wer laut Artikel 3 nicht als Versicherter gilt kann mit der Sozialversicherung ein Convenio Especial (Spezielle Vereinbarung) abschließen und bezahlen und sich so freiwillig krankenversichern.
- Top
Kommentar
Was sich übrigens geplant ab 1. Juli auch noch ändert sind die Zuzahlungen zu den Medikamenten. Die Rezepte der Sozialversicherungen werden dann Codes von 001-006 erhalten.
001: Brauchen nichts zuzahlen
z.B. Rentner mit Grundrenten, Langzeitarbeitslose
002: 10% für Rentner, aber es gibt folgenden monatlich maximalen Zuzahlungsbetrag:
8 Euro/Monat wenn Einnahmen geringer als 18.000 Euro sind
18 Euro/Monat wenn Einnahmen zwischen 18.000 und 100.000 Euro sind
60 Euro/Monat wenn die Einnahmen höher als 100.000 Euro sind
003: 40% für aktive Arbeiter mit Verdienst unter 18.000 Euro/Jahr und Arbeitslose die Arbeitslosengeld erhalten.
004: 50% für Arbeiter mit Verdienst über 18.000 Euro/Jahr
005: 60% für jene Arbeiter die mehr als 100.000 Euro/Jahr verdienen
006: Beamte die nicht an das nationale Gesundheitssystem zahlen sondern 30% an ihre Mutuas.
- Top
Kommentar
Und u.a. in Bezug auf EU-Bürger heisst es in diesem Artikel
3.3 En aquellos casos en que no se cumpla ninguno de los supuestos anteriormente establecidos, las personas de nacionalidad espa?ola o de algún Estado miembro de la Unión Europea, del Espacio Económico Europeo o de Suiza que residan en Espa?a y los extranjeros titulares de una autorización para residir en territorio espa?ol, podrán ostentar la condición de asegurado siempre que acrediten que no superan el límite de ingresos determinado reglamentariamente.
in den Fällen wo man laut den Artikeln nicht als versichert gilt, können all jene die eine Genehmigung haben in Spanien zu leben, sofern sie nachweisen können dass sie eine Summe von Einnahmen, die noch festgelegt wird, nicht übersteigen, auch als Versicherte gelten.
- Top
Kommentar
Zitat von LaTorre Beitrag anzeigenWenn man mal kritisch überschaut wie viele insolvente Nicht-Spanier auf den Balearen dahinvegetieren, die sich nicht einmal das Rückflugticket erhalten haben, wäre diese neue Massnahme erklärlich...
- Top
Kommentar
die botschaft und oder das konsulat sind nicht zustaendig fuer die heimschaffung der auswanderer. sie sind zustaendig fuer in notgeratene urlauber. fuer diese wird das geld bis zur grenze nach deutschland vorgelegt!
bluebird
- Top
Kommentar
Zitat von bluebird Beitrag anzeigendie botschaft und oder das konsulat sind nicht zustaendig fuer die heimschaffung der auswanderer. sie sind zustaendig fuer in notgeratene urlauber. fuer diese wird das geld bis zur grenze nach deutschland vorgelegt!
bluebird
- Top
Kommentar
aber heimschaffen werden sie gestrandete auswanderer nicht. nichts anderes habe ich gesagt. wenn der deutsche sonst hilfe braucht, z.B. ausweis oder so, das bekommt er. nur nicht die heimschaffung. sollte er im knast landen, wird ihm die konsularabteilung ebenso behilflich sein!
bluebird
- Top
Kommentar
nun müssen die rentner seit dem 1.7.2012 bei medikamenten zuzahlen,auch ausländer als rentner haben die medikamente nicht mehr kostenlos,für kanarische rentner mit ca 400 euro rente ein hartes brot
- Top
Kommentar
mindestrentner mit ca. 400,- mtl. müssen nichts zuzahlen.
bei renten bis zu 1500,--mtl. müssen 8,--mtl. zugezahlt werden.
erst renten ab 1500,-- müssen 18,--mtl. zuzahlen.
wobei nicht vergessen werden sollte, daß kaum ein rentner auf den canaren miete bezahlen muß, sie haben entweder eigentum oder wohnen in ihrem eigentum was den kindern überschrieben wurde.
natürlich gibt es ausnahmen und wie es auf dem festland auch so ist entzieht sich meiner kenntnis.Zuletzt geändert von elfevonbergen; 06.07.2012, 00:12.Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
---
La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.
- Top
Kommentar
Zitat von olbi Beitrag anzeigennun müssen die rentner seit dem 1.7.2012 bei medikamenten zuzahlen,auch ausländer als rentner haben die medikamente nicht mehr kostenlos,für kanarische rentner mit ca 400 euro rente ein hartes brot
- Top
Kommentar
Ich bin auch deutscher Rentner :
habe den 121er von meiner deutschen KK bekommen,und bin nun bei der SS.
Habe jedoch auch noch meine deutsche Versicherungskarte, die ich benutze, wenn ich in D. bin. Sonst die von der SS.
Die deutsche Versicherungkasrte geben manche deutsche KK nur auf Verlangen (sie müssen )
Bezahle auch nicht´s für Medikamente.
Man muß wissen, dass die deutsche KK mtl. an die SS einen Pauschalbetrag überweist; ggf. auch mit der deutsche KK abrechntet.
Dies gilt jedoch NUR, wenn man deutsche Rente bezieht,
Das ist Voraussetzung, für die Vergünstigung bei der Sec.So.
unbedingt bei der deutschen KK den 121er holen.
Wenn ich richtig informiert bin, ist das sogar Pflicht, wenn man länger als 183 Tage im EU-Ausland lebt
- Top
Kommentar
Da hast Du aber schon viel Geld verloren, hättest Du schon, als Du dich hier niedergelassen hast, die hellblaue "Cartilla de la Seguridad Social" beantragt, wäre nun alles in Ordnung.
Die beantragt man bei der "Seguridad Social", unter Vorlage der deutschen Rentenbescheinigung und ggf. Bescheinigung der letzen KV aus D, nicht bei der Gemeinde.******************************************
?
Nein, nichts Neues !
- Top
Kommentar
elvevonbergen das stimmt so nicht ,habe gerade medikamente geholt.am 3.7 und genau das gezahlt was sonst mit einem grünen rezept zugezahlt wird,habe ss und 371 euro rente,medikamente werden mit dem plan de tratamiento zugeteilt.
- Top
Kommentar
kann ich als rentner eigentlich auch in die ss, wenn ich in deutschland in keiner gesetzlichen krankenkasse bin, sondern privatversichert bin? was wuerde das monatlich denn kosten? wo beantragt man das dann! falls es ueberhaupt geht?
bluebird
- Top
Kommentar
Powered by vBulletin® Version 5.6.9
Copyright © 2024 MH Sub I, LLC dba vBulletin. Alle Rechte vorbehalten.Die Seite wurde um 22:49 erstellt.Lädt...X
Kommentar