Seguridad Social streicht Extranjeros die Leistungen ?????

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    #1

    Seguridad Social streicht Extranjeros die Leistungen ?????


    an alle Residenten.

    Hier kursiert das Gerücht, die Seguridad Social würde Beitagszahlern mit nicht Spanischer Nationalität die Leistungen verweigern.

    Hat da schon wer was davon gehört ? Erfahrungen gemacht ??

    Wäre doch interessant ob da was dran ist.

    Gracias schon mal.

    Wulfi & Co
    erlaubt ist, was Spaß macht

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    #2
    Ich hab davon nichts gehört und das stimmt auch nicht, vorausgesetzt du wohnst und lebst in Spanien und bezahlst deine Seguridad Socialabgaben- der Unterschied der jetzt gemacht wird hat nur was mit den Rentnern zu tun die sich Medikamente jetzt kaufen mússen und nicht wie vorher die roten Rezepte bekommen und nichts bezahlen mussen und diese die Ihre Familienangehórigen hier kostenlos behandeln lassen möchten und das ist auch vóllig in Ordnung so. Hat viel zu lange gedauert bis sie das gemacht haben.
    Zuletzt geändert von baiko; 10.06.2012, 20:11.
    Nos vemos


    GELD : der beste Köder um nach Menschen zu fischen

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      #3
      Hallo zusammen ,

      also konkret geht es um eine Bekannte (Deutsch), die über ihren spanischen Ehemann in der Seguridad mitversichert ist (und kein eigenes Einkommen hat).

      Diese soll nun laut Schreiben der Seguridad zukünftig alle Behandlungen (Medikamente, Arzt+ Krankenhausbesuche) selbst bezahlen...

      Als Autonomo frage ich mich nun, ob das für mich auch zutrifft, selbst wenn ich die knapp 300 ? bezahle, in denen ja die Seguridad beinhaltet ist

      Vielleicht weis dazu jemand etwas

      Grüße


      Siggi

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        #4
        Hallo,

        wir leben in der EU, und auch Teneriffa gehört, trotz steuerlicher Sonderregelungen, voll dazu.

        Wer legal in einem EU-Land lebt, hat Anspruch auf alle Sozialleistungen, die das Land anbietet, Ausnahmen sind unmöglich. Die könnnten allenfalls "extranjeros" verweigert werden, und würden das wohl auch, die von außerhalb der EU kommen oder illegal hier leben.

        Grüße
        Amante

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          #5
          Zitat von amante del sol Beitrag anzeigen
          Hallo,

          wir leben in der EU, und auch Teneriffa gehört, trotz steuerlicher Sonderregelungen, voll dazu.

          Wer legal in einem EU-Land lebt, hat Anspruch auf alle Sozialleistungen, die das Land anbietet, Ausnahmen sind unmöglich. Die könnnten allenfalls "extranjeros" verweigert werden, und würden das wohl auch, die von außerhalb der EU kommen oder illegal hier leben.

          Grüße
          Amante
          Da irrst Du dich aber gewaltig. EU-Recht steht zwar über Länderrecht, allerdings ist es so geregelt, dass Spanien von EU-Bürgern den Nachweis des spanischen Mindesteinkommes fordern kann, ich glaube, das liegt z.Zt. bei rund 655,00 ?. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, muss halt selber zahlen. Alles im Rahmenvertrag enthalten. Gut zu wissen wäre noch, was verdient der Ehemann, ist der angestellt oder hat der sein eigenes Geschäft etc.

          mit sonnigen Grüssen Gunnar

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            #6
            Hallo Gunnar,

            vielen Dank für deine Antwort.

            Also so genau wissen wir das auch nicht mit dem Ehemann, da seit 1 1/2 Jahren die Scheidung eingereicht ist und sie wohl auch keinen Kontakt mehr hat...

            Gruß


            Siggi

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              #7
              Hallo Gunnar,

              würde das auch bedeuten, das ich als Autonomo mindestens ca. 700 ? monatliches Einkommen nachweisen muss, um die Seguridad Social im Bedarf nutzen zu können (also Arzt- KKH usw.)
              - selbst wenn ich die ca. 300 ? (also Seguridadbeitrag) als Autonomo bezahle ?

              Gruß


              Siggi

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                #8
                Zitat von siggi61 Beitrag anzeigen
                Hallo Gunnar,

                vielen Dank für deine Antwort.

                Also so genau wissen wir das auch nicht mit dem Ehemann, da seit 1 1/2 Jahren die Scheidung eingereicht ist und sie wohl auch keinen Kontakt mehr hat...

                Gruß


                Siggi
                Dann ist diese Dame wohl auch nicht mehr über den Ehemann versichert. Das sieht da schon wieder so aus wie beschrieben.Also nicht versichert, kein Einkommen etc.

                mit sonnigen Grüssen Gunnar

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                  #9
                  Zitat von siggi61 Beitrag anzeigen
                  Hallo Gunnar,

                  würde das auch bedeuten, das ich als Autonomo mindestens ca. 700 ? monatliches Einkommen nachweisen muss, um die Seguridad Social im Bedarf nutzen zu können (also Arzt- KKH usw.)
                  - selbst wenn ich die ca. 300 ? (also Seguridadbeitrag) als Autonomo bezahle ?

                  Gruß


                  Siggi
                  Nein, wenn tatsächlich deine Zahlungen als autonomo erfolgt sind, ohne embargos, rückstände, angedrohte Zwangsmassnahmen, dann musst du kein 700 ? Einkommen nachweisen. Das eine hat auch nur bedingt mit dem anderen zu tun. Allerdings, wenn Du dauerhaft keine Einkünfte hast, kommt dann schon die Frage auf, wie kann er dann die 300,00 jeden Monat bezahlen. Das passt irgendwie vorne und hinten nicht. Rechtsberatung musst du dir aber woanders holen,ich bin bloss ein interressierter Laie.

                  mit sonnigen Grüssen Gunnar

                  P.S.: Jetzt mal was anderes siggi61 und wulfi, seid ihr ein und dieselbe Person, seid ihr siamesische Zwillinge, vielleicht verheiratet? Ihr tretet immer so auf, das sehe ich zumindest so.

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                    #10
                    Hallo Gunnar

                    Wulfi ist mein Mann
                    Aber da wir ja zwei PC`s haben und auch manchmal unterschiedliche Meinungen haben wir auch 2 Accounts

                    Wir sind als Pensioniste hier, überlegen aber, ob wir noch etwas als Autonomo machen wollen.

                    Gruß


                    Siggi

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                      #11
                      wir waren gerade erst am 3.6 beim arzt,hat sich nichts geändert,rotes rezept und alles kostenlos wie immer,wir hatten nur als wir rentner wurden einen e 121 abgeben müssen.

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                        #12
                        Zitat von olbi Beitrag anzeigen
                        wir waren gerade erst am 3.6 beim arzt,hat sich nichts geändert,rotes rezept und alles kostenlos wie immer,wir hatten nur als wir rentner wurden einen e 121 abgeben müssen.
                        Danke Olbi.
                        Aber es ging 1. um eine Deutsche die mit einem Spanier verheiratet ist. Also in der Seguridad versichert sein sollte ( nicht über Deutsche Krankenkasse) und was uns persönlich noch mehr bewegt, wenn wir (mein Bruder mit Frau und ich Österreicher, meine Frau Deutsche ) hier als Autonomo schön brav einzahlen und dann im Bedarfsfall im KH alles selbst bezahlen müssen, weil Extranjero.
                        Das ist die Sache die hier schon länger unter Deutschen Residenten (Autonomos) erzählt wird, mir aber nicht so richtig einleuchtet.
                        Könnten wir natürlich einfach ausprobieren. Krankheit simulieren, ist aber auch nicht sooo das Pralle. Ich würde dabei vor Lachen schon krank werden.


                        Na mal schaun ob sich jemand meldet der damit Erfahrung hat.

                        Saludos

                        Wulfi
                        erlaubt ist, was Spaß macht

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                          #13
                          wir waren ja auch beide 16 jahre in der ss und seit der rente aber einen e 121,wir sind aber noch nicht 65, mit 65 ist alles wieder bei der ss ob ausländer oder nicht,nur als ausländer bekomme ich keine erwerbsunfähigkeitsrente in spanien,und meine frau keine rente ab 60 jahren,alles andere habe ich wohl falsch gelesen sorry,bin halt wie allgemein schon bekannt etwas behindert,nicht nur bei die rechtszchreipung.

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                            #14
                            Zitat von olbi Beitrag anzeigen
                            wir waren ja auch beide 16 jahre in der ss und seit der rente aber einen e 121,wir sind aber noch nicht 65, mit 65 ist alles wieder bei der ss ob ausländer oder nicht,nur als ausländer bekomme ich keine erwerbsunfähigkeitsrente in spanien,und meine frau keine rente ab 60 jahren,alles andere habe ich wohl falsch gelesen sorry,bin halt wie allgemein schon bekannt etwas behindert,nicht nur bei die rechtszchreipung.
                            Sir Olbi, wenn´s sonst nix ist, mit der lingsschreipungg hab ich manchmal auch Probleme.

                            Ich hatte die Info dass dieser 2 121 Wisch nur für Deutsche Rentner ist die über die AOK (oder ähnliche) versichert sind.

                            Na, falls wir echt vom "Pensioniste" in den "Autonomo" wechseln, dann werden wir schon merken was läuft

                            Buenas Noches

                            Wulfi
                            erlaubt ist, was Spaß macht

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                              #15
                              Wenn es Euch denn beruhigt, ich war letzte Woche im Mojón (Krankenhaus) zur Untersuchung, bin autonomo, zahle brav meine Beiträge bei der Seg.Social, wurde nett untersucht und habe nichts bezahlen müssen.

                              Wenn Eure Bekannte, wie Du schreibst, Ihren Mann schon seit 1,5 Jahren nicht mehr gesehen hat, kann es ja auch sein, das er sie aus seiner Versicherung hat streichen lassen, nicht wahr? Würde Sinn machen.

                              Lg, Gaviota

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                                #16
                                Ich bin auch deutscher Rentner :
                                habe den 121er von meiner deutschen KK bekommen,und bin nun bei der SS.
                                Habe jedoch auch noch meine deutsche Versicherungskarte, die ich benutze, wenn ich in D. bin. Sonst die von der SS.
                                Die deutsche Versicherungkasrte geben manche deutsche KK nur auf Verlangen (sie müssen )
                                Bezahle auch nicht´s für Medikamente.
                                Man muß wissen, dass die deutsche KK mtl. an die SS einen Pauschalbetrag überweist; ggf. auch mit der deutsche KK abrechntet.
                                Dies gilt jedoch NUR, wenn man deutsche Rente bezieht

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                                  #17
                                  Zitat von Gunnar Beitrag anzeigen
                                  Da irrst Du dich aber gewaltig. EU-Recht steht zwar über Länderrecht, allerdings ist es so geregelt, dass Spanien von EU-Bürgern den Nachweis des spanischen Mindesteinkommes fordern kann, ich glaube, das liegt z.Zt. bei rund 655,00 ?.
                                  Richtig, Gunnar,

                                  man fordert es von EU-Bürgern. Spanier sind auch EU-Bürger, das gilt also für alle. Nichtspanische EU-Bürger werden genauso behandelt wie spanische. Nix da mit Diskriminierung der "extranjeros". Alles andere würde von der EU schnell unterbunden.

                                  Grüße
                                  Amante

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                                    #18
                                    Zitat von amante del sol Beitrag anzeigen
                                    Richtig, Gunnar,

                                    man fordert es von EU-Bürgern. Spanier sind auch EU-Bürger, das gilt also für alle. Nichtspanische EU-Bürger werden genauso behandelt wie spanische. Nix da mit Diskriminierung der "extranjeros". Alles andere würde von der EU schnell unterbunden.

                                    Grüße
                                    Amante
                                    Sicher sind Spanier EU-Bürger, aber ansonsten irrst Du schon wieder gewaltig.
                                    Vor nicht allzu langer Zeit war unter den Mitgliedstaaten die Freizügigkeit abgesprochen, das bedeutet jeder Bürger eines EU-Landes darf sich in jedem anderen EU-Land niederlassen und seinem Beruf nachgehen, so lange es Ländergesetzen nicht widerspricht.

                                    Abgesprochen, das ist im jetzigen EU-Vertrag nie ratifiziert worden. Also ist Spanien jetzt in der Position, vom EU-Recht unangefochten, von zuziehenden EU-Bürgern Nachweise zu fordern, wie der Lebensunterterhalt bestritten werden soll. Kann man nichts nachweisen, gibt es auch keine Residencia. Eigentlich ganz einfach.

                                    Übrigens, der große Gedanke vom vereinten Europa liegt gerade im Sterben, und jedes Land dieser "Vereinigung" strickt an Strategien für den Tag X. Es ist längst nicht mehr die Frage ob Europa tot ist, die Daten der Ausstellung des Totenscheins und die Beerdigung stehen nur noch nicht fest.

                                    mit sonnigen Grüssen Gunnar

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                                      Hallo Gunnar,

                                      ich gehe unverändert davon aus, dass, solange es die EU gibt, alle Bürger der EU in allen EU-Ländern gleichbehandelt werden müssen.

                                      Am Anfang dieses Threads war von einem "Gerücht" die Rede, das sehe ich auch so. Wenn Du anderer Meinung bist, bitte ich dich, Fakten, Belege, Gesetzestexte zu bringen, die aus dem Gerücht eine Tatsache machen.

                                      Grüße
                                      Amante
                                      Zuletzt geändert von amante del sol; 12.06.2012, 23:40.

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                                        also das SS liest sich ja richtig ätzend
                                        ************************
                                        Lieber Ratten im Keller
                                        als Verwandte im Haus

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