Neuen Führerschein beim "trafico" beantragen

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    #1

    Neuen Führerschein beim "trafico" beantragen

    An anderer Stelle wurde ja hier schon ausführlich diskutiert, wie man als Resident bei Verlust des deutschen Führerscheins vorzugehen habe um beim "trafico" einen neuen, dann spanischen Führerschein zu bekommen.

    Wesentlicher Bestandteil war die von den deutschen Behörden ausgestellte Bescheinigung über das tatsächliche Vorhandensein einer Fahrerlaubnis.

    Bewaffnet mit dieser Bescheinigung in Original und Kopie, nebst Antrag in Original und Kopie sowie allen anderen wichtigen Dokumenten (Reisepass, Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión, Empadronamiento, Verlustanzeige, Gesundheitsprüfung) in Original und Kopie waren wir dann heute beim trafico.

    Die Dame an der Information prüfte diese Dokumente, teilte eine Nummer zu, mit dieser Nummer warteten wir bis wir eine Gebühr von € 19,90 an der Kasse entrichten durften, dann warteten wir bis wir zu einem anderen Schalter gerufen wurden, wo die Dokumente wieder geprüft wurden um uns dann zu erklären, dass es doch nicht der Beamte an diesem Schalter sei, der zuständig sei sondern wir mussten dann nochmals bei einem anderen Schalter warten, bis wir an der Reihe waren.

    Dort wiederum Prüfung der Dokumente und dann die Erklärung, dass die vorgelegte Bescheinigung (die mit Stempeln und Unterschriften versehen ist) nicht ausreiche, sondern nun müsse das trafico eine "amtliche" Bescheinigung über das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis in Deutschland anfordern. Dafür würden wir aber nun die bereits bezahlte Gebühr gegen Vorlage des nun wiederum ausgestellten Belegformulars an der Kasse zurückerhalten. Mit der Bescheinigung der zurückgezahlten Gebühr sollten wir zurückkehren um die geprüften Dokumente in Original und Kopie zurück zu erhalten. Gesagt, getan.

    Abschließend teilte man nun mit, dass die "amtliche" Bescheinigung in Deutschland nun angefordert würde und man uns telefonisch verständige, wenn diese vorläge. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Monaten geschehen sollen wir nochmals vorbeikommen um uns nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.







    .

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    #2
    ja mein lieber so ist es,da einige immer wieder bei einzug der fahrerlaubnis in deutschland versuchen zu betrügen,manche böse leute haben deswegen schon immer 2.

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      #3
      Ulrich,

      Genau das gleiche Spielchen hatten wir letzte Woche auch
      Ja ja, die Bürokratie.

      Mal abwarten wann ( vielleicht ) ein Anruf oder das "E" Plastikkärtle kommt !!

      Grüße

      Wulfi
      erlaubt ist, was Spaß macht

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        #4
        Ein informativer Beitrag, danke!

        Ich lese darin von einer Gesundheitsprüfung. Muss man die nur bei der Beantragung machen, oder, wie in einigen Ländern, alle paar Jahre wiederholen?

        Einen Nachfolgeführerschein in D zu beantragen, wäre sicher einfacher. Geht das nicht auch?

        Kann man, wenn man seinen deutschen Führerschein nicht verliert, auch als Residente lebenslang mit dem deutschen weiterfahren?

        Fragt sich
        Amante

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          #5
          @Wulfi
          Bevor das "E"-Plastikkärtchen kommt, müssen wir erst nochmal hin. Das ist ja das bekloppte. Anstatt alle übrigen Dokumentkopien und die Fotos schon mal dort zu behalten um bei Eingang der Bestätigung das Kärtchen anzufertigen, nehmen die Herrschaften erst dann die Dokumente und die Fotos in Empfang und fangen an die Sache zu bearbeiten.

          @Amante
          Die Gesundheitsprüfung ist für Residenten nach EU-Recht verpflichtend durchzuführen, da eine Gleichstellung mit den Spaniern erfolgen muss. Wer allerdings diese Prüfung nicht besteht, der sollte wirklich nicht mehr Auto fahren.

          Ohne angemeldeten Wohnsitz in Deutschland sind für die Ausstellung eines neuen Führerscheins die dortigen Behörden nicht mehr zuständig und man muss diesen am ausländischen Wohnort beantragen. (Dazu gab es hier im Forum aber auch schon andere Aussagen)

          Ja, laut EU-Recht ist der deutsche Führerschein auch in Spanien gültig. Als ich mir dies heute auf dem trafico für meinen nicht abhanden gekommenen Führerschein bestätigen lassen wollte, hat mir die freundliche Beamtin allerdings das Gegenteil erzählt. Als Resident sei ich verpflichtet, diesen in Spanien registrieren zu lassen. Dazu sei ein entsprechender Antrag zu stellen und trafico holt dann wieder die "amtliche" Auskunft in Deutschland ein. Meinen Verweis auf das EU-Recht hat sie mit einem Achselzucken abgetan.



          .

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            #6
            Hallo Ulrich,

            ich habe nichts gegen die Gesundheitsprüfung gesagt, sondern gefragt: "Muss man die nur bei der Beantragung machen, oder, wie in einigen Ländern, alle paar Jahre wiederholen?"

            Grüße
            Amante

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              #7
              Zitat von amante del sol Beitrag anzeigen
              "Muss man die nur bei der Beantragung machen, oder, wie in einigen Ländern, alle paar Jahre wiederholen?"
              Sorry für die unzureichende Antwort.
              Ja, die Prüfung muss alle paar Jahre, gestaffelt nach Alter, wiederholt werden. Die aktuelle Staffelung kenne ich jetzt nicht, wurde vor einiger Zeit geändert.





              .

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                #8
                Also irgendwie verstehe ich das nicht. Wennn ich doch meinen deutschen Führerschein gegen einen Spanischen eingetauscht habe, dann weiss doch das Tráfico, dass ich einen Führerschein hatte, sonst hätte ich ja den Spanischen gar nicht erst bekommen. Sind die bekloppt oder hat da irgendwer nicht richtig zugehört und Unsinn geredet? Unter dem Motto erstmal die Leute loswerden und wenn sie in ein paar Monaten wiederkommen trifft es vielleicht meinen Kollegen!
                Das macht doch alles gar keinen Sinn. Mir ist das noch nicht passiert. Ich habe auch einen spanischen Führerschein und bisher war mir bekannt, dass die jenigen die einen beim Tráfico eingetragenen oder spanischen Führerschein haben, diesen problemlos und unverzüglich bei Verlust ersetzt bekommen.
                Was soll denn in Deutschland geprüft werden, ob ich jemals einen Führerschein gemacht habe oder ob ich derzeit einen bekommen würde?
                Wie lange darf man denn mit der polizeilichen Anzeige Autofahren oder ist das zeitlich unbegrenzt?
                Ich habe Gott sei Dank 2 Führerscheine, einen Spanischen und einen Deutschen und das bleibt auch so, jetzt erst recht.

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                  #9
                  Hallo Lola,

                  wieso hast Du denn zwei Führerscheine? Muss man den deutschen nicht abgeben, wenn man einen spanischen bekommt? Oder hast Du den deutschen als verloren gemeldet, obwohl Du ihn gar nicht verloren hattest?

                  Welchen Führerschein zeigst Du denn vor, wenn Dich auf TF eine Polizeikontrolle dazu auffordert?

                  Gehst du alle paar Jahre zur Gesundheitsprüfung, obwohl man das für den deutschen Führerschein gar nicht braucht?

                  Grüße
                  Amante

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                  • Schriftgröße
                    #10
                    Vermutlich unterscheidet sich die spanische Gesetzgebung ein wenig
                    von der deutschen und eine Führerscheinabgabe bei Beantragung eines spanischen Führerscheins ist nicht vorgesehen, und auf Teneriffa ist
                    sowieso alles anders.
                    Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                      #11
                      Zitat von amante del sol Beitrag anzeigen
                      Gehst du alle paar Jahre zur Gesundheitsprüfung, obwohl man das für den deutschen Führerschein gar nicht braucht?
                      Doch, braucht man als Resident.
                      Wurde auch schon mehrfach in diesem Forum erwähnt und wiederholt. Aber man kann ja nicht alles lesen.

                      Zur Erläuterung hier nochmals der link zu den entsprechenden Erläuterungen zum Thema des deutschen Honorarkonsuls auf Teneriffa http://www.honorarkonsul-teneriffa.de/news.htm





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                        #12
                        ok wer das möchte macht es halt,ich habe 20 jahre keinen spanischen führerschein gebraucht,trotz mehrfacher kontrolle wurde er auch nicht gefordert.aber es ist wie mit allen sachen auf der insel so der eine hat schwierigkeiten der andere nicht,ist halt wie beim lotto.

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                          #13
                          Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
                          @Wulfi
                          Bevor das "E"-Plastikkärtchen kommt, müssen wir erst nochmal hin. Das ist ja das bekloppte. Anstatt alle übrigen Dokumentkopien und die Fotos schon mal dort zu behalten um bei Eingang der Bestätigung das Kärtchen anzufertigen, nehmen die Herrschaften erst dann die Dokumente und die Fotos in Empfang und fangen an die Sache zu bearbeiten.

                          @Amante
                          Die Gesundheitsprüfung ist für Residenten nach EU-Recht verpflichtend durchzuführen, da eine Gleichstellung mit den Spaniern erfolgen muss. Wer allerdings diese Prüfung nicht besteht, der sollte wirklich nicht mehr Auto fahren.

                          Ohne angemeldeten Wohnsitz in Deutschland sind für die Ausstellung eines neuen Führerscheins die dortigen Behörden nicht mehr zuständig und man muss diesen am ausländischen Wohnort beantragen. (Dazu gab es hier im Forum aber auch schon andere Aussagen)

                          Ja, laut EU-Recht ist der deutsche Führerschein auch in Spanien gültig. Als ich mir dies heute auf dem trafico für meinen nicht abhanden gekommenen Führerschein bestätigen lassen wollte, hat mir die freundliche Beamtin allerdings das Gegenteil erzählt. Als Resident sei ich verpflichtet, diesen in Spanien registrieren zu lassen. Dazu sei ein entsprechender Antrag zu stellen und trafico holt dann wieder die "amtliche" Auskunft in Deutschland ein. Meinen Verweis auf das EU-Recht hat sie mit einem Achselzucken abgetan.



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                          @Amante

                          Dafuer, dass wir im spanischen Register als fahrfaehig registriert werden, muessen wir natuerlich eine Gebuehr zahlen. Schliesslich werden bei den Behoerden auch Gehaelter gezahlt und es fallen andere Kosten an. Gut ist natuerlich, dass man europaweit vernetzt ist bei der Buerokratei heute.
                          Wer betrunkenes Fahren und Fahrerflucht oder sonst was Anstoessiges als Autofahrer auf dem Kerbholz hat, kriegt dann auch auf Teneriffa und im restlichen Spanien keine Fahrerlaubnis. Ist vielleicht nicht immer total gerechtfertigt aber generell sicher im Interesse aller.

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