Nachdem deutsche Rentner mit ausschließlichem Wohnsitz in Spanien seit Novellierung des Doppelbesteuerungsabkommens DE-ES im Februar 2011 mit einem jährlich steigenden Prozentsatz ihrer Rente in D beschränkt steuerpflichtig sind, kann es für Rentner und Pensionsempfänger ratsam sein, beim zuständigen deutschen Finanzamt (für Rentner zentral: Neubrandenburg) die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen. Dies hat u.U. Vorteile, denn beschränkt Steuerpflichtige in D erhalten weder Grundfreibetrag noch Altersentlastungsbetrag und Kinderfreibeträge; auch außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheit, Unterstützung bedürftiger Angehöriger) können nicht geltend gemacht werden. So kann selbst bei einer kleinen Rente eine schmerzhafte Steuerlast anfallen (Schaut hier: "Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland" unter "www.niederndorf.tirol.gv.at/system/web/news.aspx?gnr_search=3868&bezirkonr=0&detailonr=).
Für einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht ist es erforderlich, das von der spanischen Hacienda unterzeichnete Formular "EU/EWR (Certificado UE/EEE) dem zuständigen deutschen Finanzamt vorzulegen. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, wieviel Einkünfte im betreffenden Veranlagungsjahr in Spanien erzielt wurden (mindestens 90 % des Gesamtein-kommens müssen in D angefallen sein).l
Über eine Rückäußerung von Lesern, die bereits Erfahrungen mit einer Bestätigung dieses Vordrucks durch die spanische Hacienda gemacht haben, würde ich mich freuen. Dabei wäre besonders wissenswert, welche Voraussetzungen für eine Unterzeichnung des Formulars durch die Hacienda erfüllt sein müssen und ob das örtliche spanische Finanzamt(welche Abteilung) hierfür zuständig ist.
Grüße Sardos!
Für einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht ist es erforderlich, das von der spanischen Hacienda unterzeichnete Formular "EU/EWR (Certificado UE/EEE) dem zuständigen deutschen Finanzamt vorzulegen. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, wieviel Einkünfte im betreffenden Veranlagungsjahr in Spanien erzielt wurden (mindestens 90 % des Gesamtein-kommens müssen in D angefallen sein).l
Über eine Rückäußerung von Lesern, die bereits Erfahrungen mit einer Bestätigung dieses Vordrucks durch die spanische Hacienda gemacht haben, würde ich mich freuen. Dabei wäre besonders wissenswert, welche Voraussetzungen für eine Unterzeichnung des Formulars durch die Hacienda erfüllt sein müssen und ob das örtliche spanische Finanzamt(welche Abteilung) hierfür zuständig ist.
Grüße Sardos!
Kommentar