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    #1

    Deutsche Rente jetzt beschränkt steuerpflichtig

    Nachdem deutsche Rentner mit ausschließlichem Wohnsitz in Spanien seit Novellierung des Doppelbesteuerungsabkommens DE-ES im Februar 2011 mit einem jährlich steigenden Prozentsatz ihrer Rente in D beschränkt steuerpflichtig sind, kann es für Rentner und Pensionsempfänger ratsam sein, beim zuständigen deutschen Finanzamt (für Rentner zentral: Neubrandenburg) die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen. Dies hat u.U. Vorteile, denn beschränkt Steuerpflichtige in D erhalten weder Grundfreibetrag noch Altersentlastungsbetrag und Kinderfreibeträge; auch außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheit, Unterstützung bedürftiger Angehöriger) können nicht geltend gemacht werden. So kann selbst bei einer kleinen Rente eine schmerzhafte Steuerlast anfallen (Schaut hier: "Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland" unter "www.niederndorf.tirol.gv.at/system/web/news.aspx?gnr_search=3868&bezirkonr=0&detailonr=).
    Für einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht ist es erforderlich, das von der spanischen Hacienda unterzeichnete Formular "EU/EWR (Certificado UE/EEE) dem zuständigen deutschen Finanzamt vorzulegen. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, wieviel Einkünfte im betreffenden Veranlagungsjahr in Spanien erzielt wurden (mindestens 90 % des Gesamtein-kommens müssen in D angefallen sein).l
    Über eine Rückäußerung von Lesern, die bereits Erfahrungen mit einer Bestätigung dieses Vordrucks durch die spanische Hacienda gemacht haben, würde ich mich freuen. Dabei wäre besonders wissenswert, welche Voraussetzungen für eine Unterzeichnung des Formulars durch die Hacienda erfüllt sein müssen und ob das örtliche spanische Finanzamt(welche Abteilung) hierfür zuständig ist.
    Grüße Sardos!

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    #2
    "von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare".

    Welche Sadisten denken sich diesen Firlefanz nur immer aus?

    trotzdem Frohe Ostern, Thomas
    Wir sind keine Menschen die eine spirituelle Erfahrung machen, sondern SPIRIT der gerade eine materielle Erfahrung macht - und dieser Spirit ist in ALLEN Dimensionen gleichzeitig .

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      #3
      Formulare

      Zitat von real lejos Beitrag anzeigen
      "von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare".
      Welche Sadisten denken sich diesen Firlefanz nur immer aus?
      trotzdem Frohe Ostern, Thomas
      da haste wohl recht... gar nicht so einfach aus dem wahn auszubrechen
      Vermutlich will man die Leute zur Bahre bringen, bevor die erste Rente kommt... und schaut so aus mit Erfolg.

      saludos

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        #4
        @ Sardos

        ? kleine Korrektur. Nicht das novellierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien ist ursächlich für die von dir erwähnte Problematik, sondern eine für alle Rentner geltende Neuordnung der Besteuerung von Renten ab 2005. Also unabhängig vom Wohnsitzland Deutschland oder wo auch immer auf der Welt. Für alle Rentner mit Wohnsitz im Ausland ? nicht nur in Spanien - birgt die Neuordnung der Besteuerung in der Tat einige Überraschungen.

        Das neue DBA D/E ist übrigens immer noch nicht in Kraft getreten, weil von Spanien noch nicht ratifiziert; es gilt bis zum Folgejahr der Ratifizierung weiter das alte DBA aus den 60er Jahren.

        @ all

        Ein streckenweise etwas reisserischer, darüber hinaus aber auch recht informativer Artikel ist dazu heute in WELT-Online erschienen:

        http://www.welt.de/finanzen/article1...euerfalle.html
        .

        BlogBimmel

        Aktuelles ? Vordergründiges ? Hintergründiges
        Unergründliches ? Dumm Tüch ? Fotos

        http://blogbimmel.wordpress.com/

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          #5
          kann man mal sehen, wohin der Dampfer fährt!

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            #6
            Zitat von real lejos Beitrag anzeigen
            "von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare".
            Welche Sadisten denken sich diesen Firlefanz nur immer aus?
            trotzdem Frohe Ostern, Thomas
            Die Griechen hatten es einfacher - aber wohin hat das geführt . . .?

            Wolfgang
            Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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              #7
              also man zahlt 20% ein, drei jahrzente oder mehr, kommen 600 netto rum


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                #8
                Vielen Dank Perenquen, da hast Du Recht. Ursächlich ist nicht das DBA, sondern das Steueränderungsgesetz von 2011. Mir war übrigens auch nicht bekannt, dass das DBA Deutschland-Spanien noch nicht von E ratifiziert ist.Mißverständlich war übrigens auch meine Aussage, dass Rentner mit einem jährlich steigenden Prozentsatz ihrer Rente in D beschränkt steuerpflichtig sind.
                In Wirklichkeit ist es so, dass von der Jahresbruttorente nur ein bestimmter Teil steuerpflichtig ist. Beginnend mit 50% im Jahr 2005 erhöht sich der Besteuerungsteil für jeden neuen Rentnerjahrgang um jeweils 2 Prozentpunkte (vgl Tabelle in § 22 Nummer 1, Satz 3, Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa, Satz 3 deutsches Einkommensteuergesetz (EStG).
                Pensionen sind im Gegensatz zu Renten nur im Zahlstaat, also D, zu versteuern.Der Haken ist allerdings auch hier, dass bei ausschließlichem Wohnsitz im Ausland (also wenn keine inländische Wohnung mehr vorhanden ist) und die dadurch beschränkte Steuerpflicht einige Freibeträge nicht gewährt werden. Aber Pensionsempfänger können wie Rentner einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, dies allerdings nicht beim Finanzamt Neubrandenburg sondern bei dem bisher zuständigen Finanzamt.
                Alle Rentner und Pensionsempfänger sollten sich auch überlegen, ob sie nicht wieder einen Wohnsitz in D gründen, z.B. bei Kinden, Eltern, Verwandten oder Freunden.

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                  #9
                  die meisten werden dran krepieren....

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                    #10
                    @ Sardos

                    ... nun ist alles gut, *schmunzel.
                    .

                    BlogBimmel

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                      #11
                      Abzocke total

                      Am besten funktioniert das natürlich bei Schwerstkranken und Dementen aber woher sollte sonst die Kohle für die Übergangsgelder und die Ehrensöldner kommen.
                      Zuletzt geändert von Freeman; 14.04.2012, 15:57.
                      Ich beneide alle Menschen die ideologisch gefestigt und ohne jegliche Zweifel durch's Leben gehen !

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                        #12
                        Hallo Leute! Ganz neue Aspekte! Auf meine Bitte um Zuteilung einer Steuernummer für unbeschränkte Steuerpflicht schrieb mir das Finanzamt Neubrandenburg, Frau Donner, mit Datum vom 18.04.12 folgendes:
                        Sehr geehrter Herr ...,
                        mit dem Beginn des Kalenderjahres 2005 ist eine grundlegende Form der Besteuerung von Alterseinkünften in Deutschland in Kraft getreten. Als Folge des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat sich die Besteuerung der Leibrenten, welche von im Ausland ansässigen Personen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung bezogen werden in der Weise geändert, dass die Renten nunmehr grundsätzlich zu den gemäß § 49 Abs. 1, Nr.7 Einkommensteuergesetz (EStG) in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Einkünften zählen. Diese Änderung des deutschen Einkommensteuerrechts findet grundsätzlich ebenfalls Anwendung auf in Spanien ansässige Personen, welche eine gesetzliche Sozialversicherungsrente aus Deutschland beziehen.

                        Gemäß Art. 21 des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wird aber das Besteuerungsrecht an deutschen Sozialversicherungsrenten (Deutsche Rentenversicherung) aussschließlich dem Wohnsitzstaat, sprich Spanien, zugewiesen.

                        Sofern sich Ihre Einkommens-, Vermögens-, und persönlichen Verhältnisse (z.B. Wohnsitzstaat) sowie die steuerlichen Bestimmungen nicht wesentlich ändern, brauchen Sie in Deutschland keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies gilt nicht, sofern Sie vom Finanzamt gesondert zur Abgabe aufgefordert werden.
                        Mit freundlichen Grüßen! Donner

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                          #13
                          Man kann doch aus jeden Verein austreten, warum geht das nicht beim FA. Gibt es da keine entsprechenden Austrittsformulare ?
                          Gruß Rudi


                          An der Hälfte des von Menschen verursachten Unheils, sind Leute schuld, die sich zu wichtig nehmen. Das restliche Unheil kommt durch Gier, Stolz, Neid und Geiz zustande.

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                            #14
                            Was hat einer meiner Vorgesetzten bei der Grabrede eines langjährigen Bediensteten als Schlusswort gesagt: Er hat nicht lange gelitten, dafür war es aber ein sehr SOZIALVERTRÄGLICHER Abgang.

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                              #15
                              Textauszug:
                              Man kann doch aus jeden Verein austreten, warum geht das nicht beim FA. Gibt es da keine entsprechenden Austrittsformulare ?


                              Einmal bei einer deutschen Behörde angemeldet wird man lebenslang betreut
                              ohne Rück- oder Austrittsmöglichkeit und erlischt das Leben dann irgendwann
                              ist die anschliessende Klassifizierung "Karteileiche".

                              Die Karteileichen Funktion ist ein unbedingtes "Muss", denn es könnten ja
                              noch behördenseitige Forderungen an die Hinterbliebenen bestehen und die
                              dürfen doch nicht ignoriert werden.

                              Sicher gibt es Möglichkeiten dem deutschen Behördensystem zu entgehen,
                              z B als Buschmann in Afrika oder als Amazonasindianer, nur ist die Frage
                              ob sich jeder für so etwas eignet, da müsste man vermutlich erstmal jede
                              Menge Trainingseinheiten a la Rüdiger Nehberg absolvieren.
                              Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                                #16
                                Ganz neue Aspekte! Das Finanzamt Neubrandenburg schreibt mir am 18.04.12:

                                Sehr geehrter Herr,
                                mit dem Beginn des Kalenderjahres 2005 ist eine grundlegende Reform der Besteuerung von Alterseinkünften in Deutschland in Kraft getreten. Als Folge des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat sich die Besteuerung der Leibrenten, welche von im Ausland ansässigen Personen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung bezogen werden in der Weise geändert, dass die Renten nunmehr grundsätzlich zu den gemäß § 49 Abs. 1 Nr.7 Einkommensteuergesetz (EStG) in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Einkünften zählen. Diese Änderung des deutschen Einkommensteuerrechts findet grundsätzlich ebenfalls Anwendung auf in Spanien ansässige Personen, welche eine gesetzliche Sozialversicherungsrente aus Deutschland beziehen.

                                Gemäß Art. 21 des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wird aber das Besteuerungsrecht an deutschen Sozialversicherungsrenten(Deutsche Rentenversicherung) ausschließlich dem Wohnsitzstaat, sprich Spanien, zugewiesen.

                                Sollten sich Ihre Einkommens-, Vermögens- und persönlichen Verhältnisse (z.B. Wohnsitzstaat) sowie die steuerlichen Bestimmungen nicht wesentlich ändern, brauchen Sie in Deutschland keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies gilt nicht, sofern Sie vom Finanzamt gesondert zur Abgabe aufgefordert werden.
                                Mit freundlichen Gruessen! gez. Donner

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