Hallo,
wie sehen eigentlich Wohnungs-Mietverträge in Spanien aus, bzw. was ist üblich bzw. rechtlich erlaubt?
Die Problematik der 11-Monatsverträge habe ich schon einmal angesprochen, leider aber nur eine Antwort bekommen. Dank nochmals auf diesem Weg dafür.
Wie aber sieht es mit der Kündigungsfrist aus? In D kann der Mieter generell mit einer Frist von drei Monaten kündigen; für den Vermieter sind drei Monate aber nur die Mindestkündigungszeit, die sich, je nachdem, wie lange der Mieter dort lebt, immer mehr verlängert; in Härtefällen bis hin zur Unkündbarkeit.
Wie ist das in Spanien?
Ach ja, und wie ist es mit Mietkaution oder Bankbürgschaften?
Grüße
Amante
wie sehen eigentlich Wohnungs-Mietverträge in Spanien aus, bzw. was ist üblich bzw. rechtlich erlaubt?
Die Problematik der 11-Monatsverträge habe ich schon einmal angesprochen, leider aber nur eine Antwort bekommen. Dank nochmals auf diesem Weg dafür.
Wie aber sieht es mit der Kündigungsfrist aus? In D kann der Mieter generell mit einer Frist von drei Monaten kündigen; für den Vermieter sind drei Monate aber nur die Mindestkündigungszeit, die sich, je nachdem, wie lange der Mieter dort lebt, immer mehr verlängert; in Härtefällen bis hin zur Unkündbarkeit.
Wie ist das in Spanien?
Ach ja, und wie ist es mit Mietkaution oder Bankbürgschaften?
Grüße
Amante
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