Neubeschaffung des Führerscheines

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    #1

    Neubeschaffung des Führerscheines

    Ich möchte nochmal fragen , ob jemand von euch ebenfalls ,wie ich sich einen neuen Führerschein besorgen muss .Da meiner gestohlen wurde , so habe ich aus Deutschland mir eine Bescheinigung schicken lassen, der belegt , das ich im Besitz eines gültigen Führerscheines bin. Könnte jemand meine Bescheinigung mit nehmen ,zwecks Neubeantragung und Neuausstellung ?
    Liebe Gruesse Sabine

    Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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    #2

    Hallo Sabine,
    ich glaube, das funktioniert so nicht.
    Wahrscheinlich mußt Du einen spanischen Führerschein beantragen.
    Du bekommst nur einen deutschen ersetzt, wenn Du noch einen Wohnsitz in D. hast; und dann mußt Du das auch persönlich machen.

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      #3
      Das Schreiben ist in deutscher Sprache verfasst ,und besagt , das ich einen Führerschein habe, welche Bedingungen (Brille), und das ich keine Punkte habe .
      Wenn ich das beantragen will wie Du sagst , dann muss ich sicher den Schein erst übersetzen und beglaubigen lassen ?
      Und dann neu beantragen , na das kann dauern .
      Danke für Deine schnelle Antwort .
      Liebe Gruesse Sabine

      Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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        #4
        Zur Beantragung des deutschen Führerscheins musst Du persönlich dort erscheinen - an Deinem letzten Wohnsitz.
        Ich war deshalb gerade dort . . . auch wegen "geklaut" . . .
        Er wird Dir dann aber zugeschickt.

        Gruß, Wolfgang
        Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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          #5
          Wie berichtet, wurde auch meiner Frau der Führerschein geklaut.

          Beim Bürgeramt des letzten Wohnsitzes in Deutschland wurde uns erklärt, dass die deutschen Behörden nicht mehr für die Erstellung eines neuen Führerscheins zuständig sind, da wir dort nicht mehr gemeldet sind. Eine Neubeantragung müsse am Wohnort, also Teneriffa, geschehen, wo gegen Vorlage der Bescheinigung aus Deutschland eine neuer (spanischer) Führerschein ausgestellt wird.

          Anders mag es sich verhalten, wenn man noch in Deutschland gemeldet ist. Ob das im Falle des überwiegenden Aufenthaltes auf Teneriffa so ganz korrekt ist, ist wieder eine andere Frage.



          .

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            #6
            Da kommt bei einigen dann wieder die Frage von der angelaufenen Behörde auf: Wie lange fahren sie denn schon hier auf TF mit dem ihnen nun geklauten FS, als Resident ?

            Ist man länger als 6 Monate resident und hat trotz Abmeldung in D noch keinen eingetauschten nationalen FS für E, kann es zu Geldstrafen kommen.
            ******************************************

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            Nein, nichts Neues !

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              #7
              Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
              Ist man länger als 6 Monate resident und hat trotz Abmeldung in D noch keinen eingetauschten nationalen FS für E, kann es zu Geldstrafen kommen.
              Folgender Text ist auf der homepage des deutschen Honorarkonsuls auf Teneriffa zum Thema "Registrierung des Führerscheins" zu lesen:

              "Aktuelles zur Gültigkeit bzw. Umschreibung
              von Führerscheinen Deutscher


              Die aktuelle Rechtslage bezüglich der Registrierung eines deutschen Führerscheins in Spanien stellt sich nach Auskunft des ADAC wie folgt dar:

              Entsprechend Rechtssache C-195/02 hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 9.9.2004 die bisherigen spanischen Regelungen als unvereinbar mit dem in der Richtlinie 91/439/EWG (sog. 2. Führerschein-Richtlinie) verankerten Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Fahrerlaubnisse innerhalb der EU erklärt. Der Entscheidung des EuGH liegen folgende Erwägungen zugrunde:

              In Bezug auf den nach spanischem Recht vorgesehenen obligatorischen Charakter der Registrierung ist zu berücksichtigen, dass in Art.1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen aufgestellt wird und dass diese Anerkennung ohne jede Formalität erfolgen muss. Sobald - wie bisher in Spanien - die Registrierung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins dadurch obligatorisch wird, dass dem Inhaber dieses Führerscheins eine Sanktion droht, wenn er nach seiner Niederlassung im Aufnahmemitgliedstaat ein Fahrzeug führt, ohne dass er seinen Führerschein hat registrieren lassen, ist diese Registrierung als Formalität im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes anzusehen und verstößt demnach gegen Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439.

              Es obliegt dem Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins, der seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nimmt, den Nachweis zu erbringen, dass er die Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaats betreffend die ärztliche Kontrolle und die Erneuerung des Führerscheins beachtet hat (!). Es würde daher genügen, die Inhaber der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine von ihren Verpflichtungen nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats zu unterrichten, wenn sie die für ihre Niederlassung in diesem Staat erforderlichen Schritte unternehmen, und die bei Nichtbeachtung der in Rede stehenden Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen anzuwenden. Der Umtausch eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins, wenn auf diesem Führerschein kein Platz mehr für die für seine Verwaltung unerlässlichen Angaben vorhanden ist, ist nicht mit der Richtlinie 91/439 vereinbar, denn er ist nicht in der erschöpfenden Aufzählung der zulässigen Fälle des Umtauschs in Artikel 8 dieser Richtlinie aufgeführt.

              Das heißt kurz und knapp nichts anderes, als dass die Registrierung Ihres Führerscheins bei ?trafico? in Santa Cruz entfällt. Es ändert sich jedoch absolut nichts an der spanischen Regelung bezüglich der regelmäßigen Gesundheitsüberprüfungen und auch nicht bezüglich der einzuhaltenden, mit steigendem Alter kürzer werdenden Kontroll-Fristen. Die letzte Gesundheits-Untersuchung muss bezüglich Zeitpunkt und durchführender Stelle in Form eines ?Certificado? nachgewiesen werden, das Sie genau so wie Ihren Führerschein beim Fahren ständig mitführen müssen (Kopie genügt).

              A propos Kopien: Führerschein und Fahrzeug- bzw. Personaldokumente sind in Spanien auch in Form von Kopien gültig, sofern diese autorisiert sind! Autorisierungen führt jede stempelführende Amtsstelle durch (Ayuntamientos, Notare, Policia Nacional oder Policia Local, auch mein Honorarkonsulat, Ausnahme: Fahrzeugpapiere und Führerschein, diese dürfen nur durch ?Trafico? in Santa Cruz autorisiert werden. Ich halte es für sehr empfehlenswert, nur autorisierte Kopien Ihrer Papiere außer Haus mitzuführen (egal ob im Auto, am Strand, beim Einkaufen), da bei Diebstahl der Originaldokumente erheblicher Zeit- und Kostenaufwand für die Wiederbeschaffung nötig ist."





              .

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                #8
                Danke, Ulrich !

                Ich werde nochmal bei Trafico in S/C nachhaken, wie die aktuelle Handhabung z. Zt. ist, da wir gerade vorige Woche eben diesen Fall hatten.

                "Sie müssen spätestens nach 6 Monaten Residentschaft auf TF, also in E, ihren FS eintauschen ( so erfahren bei Schalter 2 bei Trafico - S/C )"


                Einschliesslich der Gesundheits-Überprüfung, die nicht älter als 3 Monate sein sollte, das ist ihre Gültigkeit nach Ausstellung.
                Zuletzt geändert von LaTorre; 25.02.2012, 12:51.
                ******************************************

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                  #9
                  Vielen Dank Ulrich
                  Dann hat es sich mit dem Führerschein erledigt für mich . Was nun den DPA betrifft, ob man den braucht - ich weiss es nicht . Das war ja nur eine Ersatzlösung falls der Pass verloren geht ,denn dann hat man EIN Problem .
                  Liebe Gruesse Sabine

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                    #10
                    Herr Pangels selber hat mir in einem Telefongespräch bestätigt, dass es die europäische Rechtssprechung einerseits und die Tenerife-trafico-guardia civil-policia-spezifische Handhabung der Regelungen gibt :-)
                    So ist es z.B. so, dass die gesetzliche Pflicht zur Gesundheitsuntersuchung für Residenten erst dann in Kraft tritt, wenn nach der "Einbürgerung" die entsprechende Frist je nach Alter verstrichen ist. Solange gilt die Gesundheitsuntersuchung mit Vorlage des Führerscheins als erbracht, so als wenn diese Untersuchung im Heimatland stattgefunden hätte.
                    Aber, wie geschrieben, da gibt es unterschiedliche Auffassungen.

                    Herr Pangels hat empfohlen den Führerschein umzumelden und die Gesundheitsprüfung sofort zu machen um ganz einfach allen möglichen Widrigkeiten aus dem Weg zu gehen.



                    .

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                      #11
                      Dieser letzte Ratschlag ist in dem Maße akzeptabel, da er, befolgt, weitere Probleme ausschliesst.

                      Die will man ja schliesslich NICHT haben.

                      Danke, Ulrich !
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                        #12
                        Eines meiner Lieblingsthemen! Kann doch wohl nicht sein, dass in der EU weiterhin jedes Land auf seinem eigenen Führerschein besteht! Wir hatten schon einen deutschen EU-Führerschein, dann einen französischen und jetzt wieder einen deutschen. Ich halte mich daran, dass die EU-Führerscheine innerhalb der EU gültig sind und die jeweiligen nationalen Anforderungen, wie hier die Gesundheitsprüfungen, jeweils zu erfüllen sind. Damit hatte ich auch bei Polizeikontrollen noch nie Probleme.

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                          #13
                          sehe ich genauso wie toyka.
                          ich fahre hier seit 30 jahren mit einem deutschen führerschein. als er mir gestohlen wurde bin ich nach D und bekam anstandslos einen neuen ausgestellt, hat keine halbe stunde gedauert.(obwohl schon jahre abgemeldet).
                          Ich mußte meinen führerschein schon unzählige male vorzeigen und hatte noch nie probleme.
                          ich führe seit jahren nur eine unbeglaubigte kopie mit mir und mußte nur einmal das orignal auf der zuständigen wache nachträglich vorzeigen - ohne multa.

                          Ich lebe in europa und haben einen deutschen rosaroten EU-Führerschein und pasta.
                          das ist alles nur geldschneiderei - mit mir nicht .
                          engländer, franzosen, italiener ect.kümmert das keinen deut, sind auch nicht so hyperkorrect wie die deutschen.
                          Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
                          ---
                          La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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