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    #1

    nichtresidentensteuer

    hallo,
    wo bekomme ich das formular für die nichtresidentensteuer und gibt es eine deutsche ausfüllhilfe?
    herzlichen dank im voraus für eure hilfe
    liebe grüße
    ingrid
    Was du anderen zufügst, fügst du dir zu.

    Christian Morgenstern

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    #2
    Das Formular - Modelo 214 kannst Du hier gratis finden und ausdrucken:

    http://www.interbureau.es/download/214.pdf

    Ausfüllen kann man es dann erst, aber die Berechnungen sollte ein Asesor vornehmen, da findet man sich nicht so leicht durch, nicht nur wegen der Sprache.
    ******************************************

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    Nein, nichts Neues !

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      #3
      Das Formular 214 ist doch gar nicht mehr das Richtige, sondern das Formular 210. Und eine deutsche Ausfüllhilfe? Nicht dass ich wüsste,. Ansonsten La Torre's Rat folgen und einen Steuerberater aufsuchen.
      Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
      obwohl sie keinen Schimmer haben.
      Heinz Erhardt

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        #4
        Wenn man schon länger ein Konto bei einer Bank hier hat und dort guter Bekannter ist, machen die das manchmal alles mit, Berechnen, Ausfüllen und gleich einkassieren.

        ( wenn man guter B.... ist )

        Modelo E210:

        http://www.gli.es/privado/program/at/mod210.pdf
        Zuletzt geändert von LaTorre; 03.02.2012, 21:28.
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        Nein, nichts Neues !

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          #5
          Hmh,

          ich finde die Frage interssant, verstehe sie aber nicht. Wieso musss ein "Nichtresidente" Steuern auf TF bezahlen? Jeder Tourist ist ein "Nichtresidente", der sich zeitweise dort aufhält.

          Grüße
          Amante

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            #6
            Aber ein normaler Tourist hat kein Konto auf Teneriffa!

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              #7
              Und auch keine Immobilie.

              ( Und auch kein hier auf seinen Namen zugelassenes Kraftfahrzeug )
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              Nein, nichts Neues !

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                #8
                Nachfrage

                Muss ich nochmal nachfragen:
                Aber selbst, wenn man ein Konto, eine Immobilie und ein KFZ in Ten. hat, muss man doch noch lange nicht automatisch Steuern zahlen .... auf was denn, wenn man keine Einnahmen in Spanien erziehlt??
                Wieso braucht man dann die Nichtresidentensteuer?
                Und ist das ganze einfacher, wenn man 181 Tage bleibt und dann den Residentenstatus hat oder hat man dann nur ein anderes Formular und selbe Komplikationen?

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                  #9
                  Hallo Holly
                  Evtl. sind Kapitalerträge gemeint?. Vielleicht so: Herr X kommt dauerhaft nach Tene und lebt vorübergehend/dauerhaft von Ersparnissen/Vermögen?!. Würde mich auch mal interessieren. Ich brauche nächstes Jahr auch ein Konto etc. und bringe ein paar Kröten mit ins Land

                  Gruß O.

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                    #10
                    Hmmmmm...das finde ich auch interessant...wenn ich erst mal mein App. hier in D verkauft habe, werde ich auch ein paar Kröten mitbringen, aber das meiste Geld besser in D lassen. Ich wollte in D gemeldet bleiben und meine Krankenkasse auch in D lassen, alles wie gehabt, nur auf T. leben, dachte das wäre ganz einfach...Nie Nr. wegen Wohnung holen und das wars...

                    Liebe Grüsse
                    Folge deinen Traeumen, sie zeigen dir den Weg...

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                      #11
                      Bürokratie?

                      Wenn man/frau in D gemeldet bleibt, fallen hier aber Kosten an, etwa für GEZ und Strom etc. - auch wenn man sich das ganze Jahr nicht in D aufhält. Und der Krankenkasse ist es egal, wo man gemeldet ist, Europa sei dank, ist nur ein Adresswechsel.

                      Ich wollte Bürokratie reduzieren und nicht in Spanien noch einen Steuerberater bezahlen nur für ein Formular - wo ich doch definitiv keine Steuern zahle und keine zu zahlen habe.

                      Also Ihr Kenner der Lage, bitte: wann muss man das (Nicht)residenten-Steuerformular unbedingt haben, bzw. für was (Immokauf, Kontoeröffnung (Giro oder auch Spar) oder ...?) Oder kann man (wie?) in Ten leben und darauf verzichten?

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                        #12
                        | Wann muss man...

                        Exakte Auskünfte wirst Du nur von einem Steuerberater o.ä. bekommen...

                        Ein paar Hinweise standen neulich im "Wochenblatt":

                        http://www.wochenblatt.es/1000003/10...5/article.html

                        Gruss, Holger

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                          #13
                          @ Holly12

                          ... steuerpflichtig bist du mit deinem Welteinkommen im Land deines gewöhnlichen Aufenthalts - und zwar unabhängig vom Meldestatus.

                          Das gewöhnliche Aufenthaltsland ist das Land, in dem du dich 183 Tage und mehr aufgehalten hast. In anderen Ländern (Heimatland und Drittländer) gezahlte Steuern kannst du ggf. auf die Steuer im gewöhnlichen Aufenthaltsland anrechnen lassen, aber steuerpflichtig bist du im Land deines gewöhnlichen Aufenthalts.

                          Zahlst du zwar Steuern in D, verbringst aber mehr als 183 Tage in E und gibst in E keine Steuererklärung ab, begehst du eine Steuerstraftat. Einzelheiten, Sonderfälle und Ausnahmen regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und E.
                          Zuletzt geändert von Perenquen; 06.02.2012, 16:25.
                          .

                          BlogBimmel

                          Aktuelles ? Vordergründiges ? Hintergründiges
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                            #14
                            Steuer im Ausland

                            Auf einem spanischen Konto liegende "Kröten" sind garantiert nicht steuerpflichtig, höchstens die Zinsen davon.
                            und:
                            Für die Besteuerung der sogenannten Auslandsrentner ist immer das Finanzamt Neu-Brandenburg zuständig, auch wenn sie über 183 Tage oder ganz im Ausland leben. Es sei denn, diese Rentner haben noch weiteres Einkommen neben der Rente - also Zinseinkünfte, Nebenjob etc.
                            guck: www.finanzamt-rente-im-ausland.de

                            Möglich, dass man als Rentner-Resident in E dann eine Mini-Steuererklärung abgeben muss, wo dann in allen Zeilen Null steht, nur wegen der Bürokratie. Aber da man als Rentner in D meist auch schon von der Steuererklärung befreit wird (auf Antrag), wird das in E auch so sein. Und als Nicht-Resident (unter 181 Tage Aufenthalt) sicher nicht, man ist dann nur ein Langzeit-Tourist.

                            Die oben im Thread angegebenen Formulare habe ich inzwischen studiert, scheinen mir mit meinen Spanisch-Kenntnissen für die Steuern um Immobilien zu sein, also Grundsteuer und Steuer auf Mieteinkünfte, nicht generelle Steuererklärung für Residenten/Nichtresidenten. ???
                            Das würde für das Mieten statt Kaufen sprechen.

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                              #15
                              @Holly12

                              ... nichts für ungut, Holly12. Du hast noch eine ganze Reihe Schularbeiten vor dir. Kannst es aber auch so wie viele Landsleute in Spanien halten.

                              Mein Rat: Setz dich mit dem von dir genannten Finanzamt in Verbindung und lege deinen individuellen Sachverhalt dar (Einkunftsarten, Wohnsitz/gewöhnliches Aufenthaltsland). Die Neubrandenburger sagen dir dann, wem nach dem DBA das Besteuerungsrecht zusteht.

                              Nach meinem Kenntnisstand sind ausschließlich Pensionen (Bund, Länder, Kommunen und ggf. KdÖR) per se in D zu versteuern.

                              Beste Grüße, Perenquén
                              .

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                                #16
                                Wer als Nicht-Resident eine Wohnung/Haus auf TF besitzt ist steuerpflichtig. Steuerschulden sind in Spanien Bringschulden, also "sich selbst melden" ist angesagt.

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                                  #17
                                  Wenn in dem sonst eigentlich ungenutzten Haus/Wohnung Besucherverkehr ( Familie/befreundtete oder sonstige Urlauber, von denen man annehmen könnte, daß sie für die Nutzung bezahlen ) festgestellt wird ( von einem lieben, aber bösen Nachbarn, jaja ), dann kann man auch noch zu anderen Steuern veranlagt werden, auch in Bringschuld.

                                  Aber auch noch nicht bebaute Grundstücke unterliegen dem I.B.I, Impuesto sobre Bienes Inmuebles.
                                  ******************************************

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                                    #18
                                    Zitat von Holly12 Beitrag anzeigen
                                    Auf einem spanischen Konto liegende "Kröten" sind garantiert nicht steuerpflichtig...
                                    Natürlich nicht unbedingt, sie sind ja schon meldepflichtig bei der Überweisung aus Deutschland; das macht die Bank automatisch. Und bei Bareinzahlung muss man sagen, woher die "Kröten" stammen.

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                                      #19
                                      Zitat von toyka Beitrag anzeigen
                                      Wer als Nicht-Resident eine Wohnung/Haus auf TF besitzt ist steuerpflichtig. Steuerschulden sind in Spanien Bringschulden, also "sich selbst melden" ist angesagt.
                                      Wie sind da die Termine?

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                                        Ist was für Finanzberater, da jede Gemeinde andere Sätze berechnet.

                                        http://es.wikipedia.org/wiki/Impuest...enes_Inmuebles
                                        ******************************************

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