Hallo,
wir sind Deutsche und beabsichtigen, ein Haus auf Teneriffa zu kaufen und wollen es dann vermieten und evtl. auch für 2-4 Wochen im Jahr selbst nutzen. Ich bin weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien.
Falls ich hier keine Detailfragen bzgl. Steuern fragen darf, bitte ich um Entschuldigung und entferne meinen Post sofort wieder.
Wäre schön, wenn jemand vielleicht seine eigenen Erfahrungen schildert und auf evtl. Fußangeln hinweisen kann. Das spanische Steuerrecht ist ja etwas freundlicher geworden in Bezug auf Ferienimmobilien.
Frage (1)
Ley del impuesto sobre la renta de personas físicas
Ich habe gelesen, daß es eine Einkommenssteuer bei Eigennutzung gibt, hier wird eine fiktive Miete mit 2% (Wert von vor 1994) oder 1,1% (Wert ab 1994) des Katasterwertes angenommen, auf die dann 24% Steuern zu zahlen sind.
Ich rechne das so:
200.000 EUR; davon 1,1%= 2200 EUR; davon 24% = 528 EUR
Korrekt berechnet? Ist das dann pro Jahr oder pro Monat?
Gilt diese Steuer in jedem Fall, auch wenn ich dort nur mal Urlaub mache und ansonsten die Bude vermiete (und dann ja auch Steuern zahle - s.u.)
Frage (2)
Bei Vermietung muß ich 24% der Bruttoeinnahmen versteuern. Angeblich kann ich aber seit 2010 auch die Kosten mit den Einnahmen verrechnen.
Kann ich als Kosten die Zinsen für einen Kredit voll absetzen?
Kann ich sonstige Gegenstände (z.B. ein Grill, ein Fernseher, eine Sonnenliege, ein Sonnenschirm, Schränke, Poolservice) voll absetzen?
Ich rechne das so:
Mieteinnahmen:
10.000 EUR
Kreditkosten im Jahr 1: Zinsen 3% von 200.000 = 6000 EUR
Gas-Grill 500 EUR
Sonnenliege 500 EUR
...
10.000 EUR - 6000 EUR - 500 EUR - 500 EUR = 3000 EUR zu verteuern.
Darauf 24% = 720 EUR Steuern
Kann das jemand bestätigen?
Frage (3)
Weiß jemand, ob ich Verluste irgendwie auf meine Steuerschuld in Deutschland anrechnen könnte? Was wäre, wenn ich halt nur 5000 EUR Einnahmen habe, aber 7000 EUR kosten?
Ich gehe davon aus, daß ich die Steuererklärung in Spanien erstellen muß und daß sich das deutsche Finanzamt dann nicht mehr für den Fall interessiert wegen dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Verluste in Spanien sind demnach "Pech". Oder könnte ich in Spanien Verluste wenigstens ins nächste Jahr übertragen?
Merci für jeden Hinweis & viele Grüße, leider aus Deutschland...
wir sind Deutsche und beabsichtigen, ein Haus auf Teneriffa zu kaufen und wollen es dann vermieten und evtl. auch für 2-4 Wochen im Jahr selbst nutzen. Ich bin weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien.
Falls ich hier keine Detailfragen bzgl. Steuern fragen darf, bitte ich um Entschuldigung und entferne meinen Post sofort wieder.
Wäre schön, wenn jemand vielleicht seine eigenen Erfahrungen schildert und auf evtl. Fußangeln hinweisen kann. Das spanische Steuerrecht ist ja etwas freundlicher geworden in Bezug auf Ferienimmobilien.
Frage (1)
Ley del impuesto sobre la renta de personas físicas
Ich habe gelesen, daß es eine Einkommenssteuer bei Eigennutzung gibt, hier wird eine fiktive Miete mit 2% (Wert von vor 1994) oder 1,1% (Wert ab 1994) des Katasterwertes angenommen, auf die dann 24% Steuern zu zahlen sind.
Ich rechne das so:
200.000 EUR; davon 1,1%= 2200 EUR; davon 24% = 528 EUR
Korrekt berechnet? Ist das dann pro Jahr oder pro Monat?
Gilt diese Steuer in jedem Fall, auch wenn ich dort nur mal Urlaub mache und ansonsten die Bude vermiete (und dann ja auch Steuern zahle - s.u.)
Frage (2)
Bei Vermietung muß ich 24% der Bruttoeinnahmen versteuern. Angeblich kann ich aber seit 2010 auch die Kosten mit den Einnahmen verrechnen.
Kann ich als Kosten die Zinsen für einen Kredit voll absetzen?
Kann ich sonstige Gegenstände (z.B. ein Grill, ein Fernseher, eine Sonnenliege, ein Sonnenschirm, Schränke, Poolservice) voll absetzen?
Ich rechne das so:
Mieteinnahmen:
10.000 EUR
Kreditkosten im Jahr 1: Zinsen 3% von 200.000 = 6000 EUR
Gas-Grill 500 EUR
Sonnenliege 500 EUR
...
10.000 EUR - 6000 EUR - 500 EUR - 500 EUR = 3000 EUR zu verteuern.
Darauf 24% = 720 EUR Steuern
Kann das jemand bestätigen?
Frage (3)
Weiß jemand, ob ich Verluste irgendwie auf meine Steuerschuld in Deutschland anrechnen könnte? Was wäre, wenn ich halt nur 5000 EUR Einnahmen habe, aber 7000 EUR kosten?
Ich gehe davon aus, daß ich die Steuererklärung in Spanien erstellen muß und daß sich das deutsche Finanzamt dann nicht mehr für den Fall interessiert wegen dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Verluste in Spanien sind demnach "Pech". Oder könnte ich in Spanien Verluste wenigstens ins nächste Jahr übertragen?
Merci für jeden Hinweis & viele Grüße, leider aus Deutschland...
Kommentar