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    #1

    Eigengebrauch nach Erwerb der Immobilie

    Liebe Forumsmitglieder
    Betr. Eigengebrauch, eindeutige Gesetzeslage auf Teneriffa?
    In Deutschland gibt es für den Käufer einer Immobilie eine eindeutige Gesetzeslage was den Eigengebrauch einer neu erworbenen Immobilie an belangt.
    Wie verhält es sich mit der Gesetzgebung auf den Kanaren.
    Kann mir da jemand darüber eine Auskunft geben?

    M. f. G. HannesHa

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    #2
    was willst du uns damit sagen oder was genau ist deine Frage ????

    Wenn du einen Immobilie kaufst kannst du auf TF genauso einziehen wie in D auch .....
    bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

    http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk

    Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

    Albert Einstein

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      #3
      Ort der eigenen Dauerresidenz oder Vermietobjekt ?
      ******************************************

      ?

      Nein, nichts Neues !

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        #4
        Vielen Dank erst x ... für die promte Reaktion ;-)

        "Eigengebrauch" , d.h. Dauerresidenz u. einziger zukünftiger Wohnsitz für meine Eltern.
        In DE z.b. ist es so das der neue Eigentümer der das Objekt gekauft hat bei eindeutiger "Eigennutzung" eine 3 Monatige Kündigungsfrist an setzen kann, (und auch Recht bekommt) unabhängig vom Mietvertag des Mieters mit den Vorbesitzer.
        Dies ergeht zwingend nach mehreren Präzedenzfällen in DE.
        Meine frage bezieht sich aber nicht auf Spanisches Recht sondern auf Kanarische Reglements.
        Eindeutig wären da Aussagen welche juristisch verankert sind, oder was auch sehr Hilfreich wäre, Erfahrungen aus dem eigenen Fundus, oder Beispiele die tatsächlich statt gefunden haben.

        M. f. G.,

        HannesHa

        Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
        Ort der eigenen Dauerresidenz oder Vermietobjekt ?

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          #5
          also möchtest du ein Objekt kaufen welches vermietet ist und dann die Mieter kündigen um selbst einziehen zu können ???

          Ist es ein normales Gebäude, ein Haus, eine Wohnung oder ist es ein Objekt mit touristischer (auch Langzeit)- Vermietung.

          Soweit ich weiss gibt es da Unterschiede.
          bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

          http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk

          Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

          Albert Einstein

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            #6
            "Zum Eigengebrauch kaufen" , d.h. Dauerresidenz u. einziger zukünftiger Wohnsitz für meine Eltern.
            Ich bin mir sicher das es keinen Unterschied macht ob es sich um eine Wohnung oder um ein Haus handelt,
            ob es in einer touristischen Gegend oder in den Bergen liegt...

            M. f. G.,

            HannesHa

            Zitat von surfer1010 Beitrag anzeigen
            also möchtest du ein Objekt kaufen welches vermietet ist und dann die Mieter kündigen um selbst einziehen zu können ???

            Ist es ein normales Gebäude, ein Haus, eine Wohnung oder ist es ein Objekt mit touristischer (auch Langzeit)- Vermietung.

            Soweit ich weiss gibt es da Unterschiede.

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              #7
              Zitat von hannesha Beitrag anzeigen
              "Zum Eigengebrauch kaufen" , d.h. Dauerresidenz u. einziger zukünftiger Wohnsitz für meine Eltern.
              Ich bin mir sicher das es keinen Unterschied macht ob es sich um eine Wohnung oder um ein Haus handelt,
              ob es in einer touristischen Gegend oder in den Bergen liegt...

              M. f. G.,

              HannesHa
              wenn du dir da so sicher bist und es schon alles weisst brauchst du ja nicht mehr zu fragen. Dann brauche ich auch nichts mehr zu erklären..... viel Spass noch dabei.
              bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

              http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk

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                #8
                "Es hört doch jeder nur, was er versteht."

                Danke "Surferxxx" für den tiefen Einblick in deine Persönlichkeit.

                M. f. G.,

                HannesHa

                Zitat von surfer1010 Beitrag anzeigen
                wenn du dir da so sicher bist und es schon alles weisst brauchst du ja nicht mehr zu fragen. Dann brauche ich auch nichts mehr zu erklären..... viel Spass noch dabei.

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                  #9
                  Hallo Hannesha,

                  ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Ich hatte bereits mehrere Wohnungen
                  vor der auf Teneriffa gekauft und auch wieder verkauft.
                  Diese Frage hat sich mir nie gestellt. Gekauft protokolliert und eingezogen.
                  Als Residend muss man sich halt auch noch bei den zuständigen
                  Behörden anmelden.
                  Da ich ja nur Zeitweise auf Teneriffa weile bin ich nicht Resident sondern nur
                  bei der Gemeinde gemeldet.

                  Gruß Franz
                  Zitat von hannesha Beitrag anzeigen
                  Liebe Forumsmitglieder
                  Betr. Eigengebrauch, eindeutige Gesetzeslage auf Teneriffa?
                  In Deutschland gibt es für den Käufer einer Immobilie eine eindeutige Gesetzeslage was den Eigengebrauch einer neu erworbenen Immobilie an belangt.
                  Wie verhält es sich mit der Gesetzgebung auf den Kanaren.
                  Kann mir da jemand darüber eine Auskunft geben?

                  M. f. G. HannesHa
                  GPS - Wander - und Teneriffaseite

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                    #10
                    Haaallooo Franz

                    In DE konnte es passieren das man eine Wohnung gekauft hat u. nicht einziehen durfte, bis vor wenigen Jahren.
                    Hatte der Mieter auch noch Kinder, bekam man beim Gericht nicht das Recht in seine neu erworbene Immobilie ein zu ziehen, u. schon gar nicht die Gelegenheit die Immobilie zu renovieren u. neu zu vermieten.
                    Wie das so auf Tene... gehandhabt wird wollte ich wissen.
                    Ich will ja nur wissen was auf mich zu kommt wenn da ein Mieter mit einen langjährigen Mietvertag wohnt, ob u. wie schnell dann meine Eltern einziehen können so bald die Immo meinen Eltern gehört.
                    Ich bin mir sicher das es den einen oder anderen Forianer gibt der da bescheid weiß.
                    Mit Sicherheit werde ich diese Info nur über einen Kanarischen Anwalt erhalten.
                    Ich wollte doch nur x etwas Vorschnuppern ohne gleich einen Anwalt in Bewegung zu setzen.

                    Danke für die Nachfrage.
                    I biin halt ein Sensiberl, manchx...
                    Asche auf mein Haupt.


                    Zitat von bayernfranz Beitrag anzeigen
                    Hallo Hannesha,

                    ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Ich hatte bereits mehrere Wohnungen
                    vor der auf Teneriffa gekauft und auch wieder verkauft.
                    Diese Frage hat sich mir nie gestellt. Gekauft protokolliert und eingezogen.
                    Als Residend muss man sich halt auch noch bei den zuständigen
                    Behörden anmelden.
                    Da ich ja nur Zeitweise auf Teneriffa weile bin ich nicht Resident sondern nur
                    bei der Gemeinde gemeldet.

                    Gruß Franz

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                      #11
                      Hola "hannesha"

                      Na ich denke auch auf TF wird´s ein Problem geben "unerwünschte" Mieter loszuwerden.
                      Ich würde generell, egal wo auf der Welt, nur "Mieterfrei" kaufen.

                      Meine, höchstpersönliche Meinung zu diesem Thema.

                      Wulfi
                      erlaubt ist, was Spaß macht

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                        #12
                        Wulfi,
                        da kann ich Dir nur recht geben....
                        ich würde auch nur eine nicht vermietete und nicht bewohnte Wohnung kaufen.

                        Franz

                        Zitat von Wulfi Beitrag anzeigen
                        Hola "hannesha"

                        Na ich denke auch auf TF wird´s ein Problem geben "unerwünschte" Mieter loszuwerden.
                        Ich würde generell, egal wo auf der Welt, nur "Mieterfrei" kaufen.

                        Meine, höchstpersönliche Meinung zu diesem Thema.

                        Wulfi
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                          #13
                          "Mietfrei" muss sein - egal was. Wenn ich schon dran denken müsste, dass ich jemand rausklagen müsste - dann kann mir das schon nicht mehr gefallen. Alleine den Gedanken daran finde ich .... - egal wo auf der Welt.

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                            #14
                            Bei der Masse an Angeboten die es z.Z. gibt , müssen es schon triftige Gründe sein warum jemand mit Mieter kauft.
                            Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
                            ---
                            La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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                              #15
                              Vielen Dank für die Aufschlussreichen PN`s...u. Zuschriften.
                              Natürlich wäre der vorübergehende Mieter darauf hin gewiesen das
                              das Objekt den Besitzer wechselt.

                              Es könnte aber doch sein das er sich anders überlegt.
                              Wie auch immer, ich habe den Gedanken auch nicht gerne u. eine Schriftliche
                              Vereinbarung sollte dann auch bindend seine Gültigkeit erbringen.

                              Danke euch allen, Sonne u. Gesundheit wünscht euch

                              HannesHa



                              Zitat von elfevonbergen Beitrag anzeigen
                              Bei der Masse an Angeboten die es z.Z. gibt , müssen es schon triftige Gründe sein warum jemand mit Mieter kauft.

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                                #16
                                Das spanische Mietrecht und darunter fallen ja auch die kanaren besagt: dass ein Mietvertrag der länger als 5 Jahre dauerte sich automatisch um ein weiteres jahr verlängert, wenn nicht von einer der beiden Mietparteien 1 Monat vor Ablauf des Vertrages
                                gekündigt wird. Bei einem befristeten Mietverháltnis ist der Vertrag am Ablaufdatum ungültig und der Mieter muss raus. Bei Mietern die keine Miete zahlen gibt es ein neues Gesetz ( leider kenn ich den Wortlaut nicht) der eine Räumungsklage unnötig macht.
                                Hoffe ich konnte helfen
                                Nos vemos


                                GELD : der beste Köder um nach Menschen zu fischen

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                                  #17
                                  Problem gelößt !!!

                                  Es gäbe ja für den Mieter befristete Mietvertäge !!!

                                  Danke für alles,

                                  HannesHa

                                  Zitat von baiko Beitrag anzeigen
                                  Das spanische Mietrecht und darunter fallen ja auch die kanaren besagt: dass ein Mietvertrag der länger als 5 Jahre dauerte sich automatisch um ein weiteres jahr verlängert, wenn nicht von einer der beiden Mietparteien 1 Monat vor Ablauf des Vertrages
                                  gekündigt wird. Bei einem befristeten Mietverháltnis ist der Vertrag am Ablaufdatum ungültig und der Mieter muss raus. Bei Mietern die keine Miete zahlen gibt es ein neues Gesetz ( leider kenn ich den Wortlaut nicht) der eine Räumungsklage unnötig macht.
                                  Hoffe ich konnte helfen

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                                    #18
                                    Egal welcher Art der Mietvertrag ist, egal wie die Gesetze momentan gerade sind, was hier zählt ist: die spanische Justiz ist so langsam, daß man oft meinen könnte es gibt sie gar nicht.

                                    Daß es jetzt - mal wieder, ist nichts Neues - keiner Räumungsklage mehr bedarf ist Schönmalerei von Seiten der Regierung.

                                    Wenn einem hier ein Mieter ärgern will - egal mit welchem Mietvertrag auch immer - dann zahlt er weiter seine Miete und läßt sich rausklagen.
                                    Das dauert normalerweise zw. 18-24 Monate, wenn er Kinder hat länger.

                                    Wenn er nachweisen kann daß er kein Geld hat, braucht er nicht mal Miete zahlen und es dauert event. noch länger. Das Gericht setzt selten eine Familie auf die Straße, bei der hohen Arbeitslosenquote schon gar nicht. Da wird z.Z. meißt zum Ungunsten des "nicht so notleidenden" Vermieters entschieden.

                                    Es wird oft gefragt wie denn die Gesetzeslage in Spanien sei - nicht nur beim Mietrecht - sie ist nicht soooviel anders als in Deutschland.
                                    Das Problem ist - man muß erst mal recht bekommen und genau das dauert und dauert und.....
                                    Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
                                    ---
                                    La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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                                      #19
                                      In Spanien hat der Mieter noch Rechte, ob er Miete bezahlt oder nicht. Es kann passieren, dass jemand der nicht zahlungsfähig oder krank ist, einen Anspruch auf seine zur Zeit angemietetete Wohnung hat. Das bedeutet, es kann sehr sehr schwer werden, jemanden einfach so vor die Türe zu setzen.
                                      ......mich verbiegt hier keiner!!!!!!!!!!!

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                                        #20
                                        Kauf mit Mieter


                                        Mach es doch viel einfacher, kaufe nur,wenn Mieter draußen.
                                        Dann hat der Verkäufer das Problem und großes Interesse, dass der Mieter
                                        auch wirklich auszieht.
                                        Also : Nur kaufen OHNE Belastungen und laufende Verträge !!
                                        Alles andere ist programmierter Ärger.
                                        http://www.teneriffa-anzeiger.de
                                        die Onlinezeitung von Teneriffa

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