Alljährliche Steuern für No-Residentes für selbstgenutzte Immobilien

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    #1

    Alljährliche Steuern für No-Residentes für selbstgenutzte Immobilien

    bzw. Impuesto sobre la Renta de no Residentes
    Habe leider zu diesem Thema per Suchfunktion nichts gefunden oder übersehen und bitte um Entschuldigung, wenn ich nochmal einen Thread aufmache.
    Wie in jedem Jahr wollte ich das Formular 210 in der Hacienda in Puerto holen. Dort wurde mir erklärt, dass es nur noch über das Internet möglich ist, das Formular auszufüllen oder runterzuladen. Internet zu haben ist also hier Bedingung, wenn man Steuern bezahlen will! Aufgrund massiven Ärgers mit der Telefonica sprich Movistar haben wir unser Festnetz nach 12 Jahren gekündigt und gehen nur noch per Stick ins Netz. Aber das nur nebenbei.
    Auch die Banken nehmen das Formular angeblich nicht mehr an um die Überweisung auszuführen, wie mir mein Nachbar erzählte. Die Banca March empfahl ihm, zu einer Gestoria zu gehen.
    Frage: Soll man überhaupt noch diese Steuer bezahlen, deren Sinn ich sowieso nicht verstehe? Es handelt sich in unserem Fall um ca. 280 Euro, die jährlich zu zahlen sind für eine selbstgenutze Immobilie. Warum? Wir sind nur 4Monate auf Teneriffa und vermieten die restliche Zeit nicht.
    Die mehrfach eingeholten Auskünfte widersprechen sich. Einmal heißt es, Grundsteuer zu bezahlen - die im übrigen jährlich per Bankeinzug von der Gemeinde geholt wird - reicht völlig aus. Andere sprechen von einer "Bringschuld" für diese Art von Steuer, die man zu leisten hat, ohne dass man jemals vom Finanzamt dazu aufgefordert wurde und man nie einen Nachweis erhalten hat, ob der selbst errechnete Betrag überhaupt richtig ist und auch an der richtigen Stelle eingegangen ist.
    Wer weiß etwas Genaueres? Ich bin dankbar, wenn für diese Steuer einmal Klarheit geschaffen würde. Leider ist der Gesetzestext nur spanisch und sehr schwer zu lesen. Vielen Dank

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    #2
    Ich würde Dir sehr wohl raten, eine Gestoria zu Rate zu ziehen.
    Meine macht mir für unter hundert Euro diese Steuererklärung,
    um die wir hier genauso wenig wie in Deutschland "herum"
    kommen, berät mich kompetent, übernimmt den Zahlungsverkehr -
    und zwar ohne Internet etc etc nötig zu haben.

    http://www.quinteroasesores.es/de/ueberuns.html
    Ich glaube nicht an Gott, aber ich vermisse ihn.

    Jeder geht so weit er kann. Jeden Tag aufs Neue.

    www.sophisticated-art.com

    NO HAY UN MANUAL, ESCRIBE EL TUYO
    (el proyecto Anóniman)

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      #3
      1. Der Sinn der Steuer: Es ist eine s. g. Eigennutzungssteuer. Du bist durch die bloße Tatsache, dass du in Spanien eine Immobilie besitzt in der du nicht dauerhaft lebst, verpflichtet diese Steuer zu zahlen.
      Hättest du Mieteinnahmen, müsstest du auch diese in diesem Modell 210 angeben. Alle in Spanien Ansässigen müssen z.B. auch diese Eigennutzungssteuer zahlen für alle Immobilien die ihnen gehören und leer stehen oder gratis vermietet werden, nur gibt es hier eine Ausnahme: Die Wohnung in der man fest lebt. Für die braucht ein hier Ansässiger diese Steuer nicht zu zahlen.
      Steuerausländer müssen diese Steuer aber von Anfang an, also ab der 1. Immobilie zahlen.

      2. Die Auskunft, dass man sie nicht mehr bei den Banken einzahlen kann, stimmt nicht (ich weiß jedoch nicht, ob alle Banken dazu berechtigt sind Steuern zu kassieren). Was ich mir vorstellen könnte was deinem Nachbarn passiert sein könnte ist, dass er versucht hat das Modell 210 ohne einen Umschlag, also nur die losen Blätter, bei der Bank abzugeben. Das geht nicht. Dieses Modell muss immer mit einem Umschlag abgegeben werden. Gute Banken sollten diesen kostenlosen Umschlag in der Filiale liegen haben. Ansonsten gibt es ihn kostenlos beim Finanzamt.

      3. In Spanien ist es üblich, dass man seine Steuererklärungen selbst machen muss, das ist praktisch bei allen Steuerarten der Fall, Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer. Als einzige Ausnahme fällt mir eigentlich nur die Gewerbesteuer ein. Die wird vom Finanzamt errechnet. Hier kennt man das deutsche System, dass die Verwaltung für einen die Steuer ausrechnet, nicht.

      4. Ob die Summen die du annimmst stimmen oder nicht? Nun ja, dass ist natürlich dein Problem. Im Gesetz steht klipp und klar drin wie man diesen Wert zu errechnen hat. Wer sich da nicht sicher ist, dem kann man halt nur eine Asesoria fiscal (Steuerberatung) empfehlen.
      Da das Finanzamt die Steuererklärungen überprüft, würde ich davon ausgehen, dass alles korrekt ist, sofern sie nicht innerhalb von 4 Jahren reklamieren.

      5.
      Andere sprechen von einer "Bringschuld" für diese Art von Steuer, die man zu leisten hat, ohne dass man jemals vom Finanzamt dazu aufgefordert wurde?
      Diese Aussage ist absolut korrekt. Du bist durch ein Gesetz verpflichtet diese Steuer zu machen, daher braucht es keine extra Aufforderung.

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        #4
        Ich habe das Formular für 2010 vorige Woche bei der Deutschen Bank in PtdC abgegeben. War kein Problem. Es war das gleiche Papierformular wie 2009. Für 2011 muß man einen Internetanschluß und einen Drucker haben. Ich habe mir das Formular schon mal angesehen und mir den Zugangscode per EMAIL zuschicken lassen. Das Formular sieht anders aus, aber wenn man spanisch kann ist das kein Problem. Bis zur Abgabe habe ich noch 12 Monate Zeit.

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          #5
          @queru
          Ich bedanke mich ganz herzlich für diese kompetente Antwort!
          Werde mich gleich morgen daran machen, ein Formular aufzutreiben -wahrscheinlich muss ich es aus dem Internet herunterladen, wenn es bei der Hacienda nicht mehr zu bekommen ist - und die Steuer bezahlen. Die Summe, die ich seit 12 Jahren immer überwiesen habe, müsste richtig sein, da der Schlüssel zum Berechnen ja bekannt ist. Allerdings ist es schon ein komisches Gefühl, wenn man gar keine Resonanz auf die Zahlungen hat und von anderen Leute immer wieder hört, dass die gar keine Steuer bezahlen und auch nicht dazu aufgefordert werden.
          Herzlichen Dank nochmal. Ich blicke jetzt durch!

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            #6
            Hallo lanzo
            Für 2010 kann ich dir ein Formular geben.
            Für 2011 mußt du das am Computer ausfüllen, Code anfordern, Code einfügen und ausdrucken.

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              #7
              Zitat von lanzo Beitrag anzeigen
              Die Summe, die ich seit 12 Jahren immer überwiesen habe, müsste richtig sein, da der Schlüssel zum Berechnen ja bekannt ist.
              Hmm. das von dir geschriebene soll jetzt aber nicht bedeuten, dass du seit 12 Jahren die gleiche Summe bezahlst denn das kann eigentlich nicht sein, alleine schon deshalb, dass man früher auch noch Vermögensteuer zahlen musste und ausserdem seit kurzem nicht mehr 25% sondern nur noch 24% gezahlten werden.
              Ganz zu schweigen davon, dass die Berechnungsgrundlage der Katasterwert ist und der sollte sich eigentlich jedes Jahr minimal erhöhen.
              Solltest du also seit 12 Jahren immer die gleiche Summe gezahlt haben dann könnte möglicherweise etwas nicht stimmen (Könnte auch sein, dass du zuviel zahlst).

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                #8
                Die Berechnung:
                Auf dem Grundsteuer-Kontoauszug steht der Valor castral (Z.B. 65949,30€)
                geteilt durch 1.1 %= base imponible (= 725,44€)
                davon 24 % = ist der zu bezahlende Betrag= Cuota integra (=174,11€ )
                zahlbar bis zum 31.12. des Folgejahres.

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                  #9
                  Hallo queru,

                  da habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich meinte ich, dass der Schlüssel auf den jeweils gültigen Formularen hinten aufgedruckt war. Früher z. B. Nr. 214 mit der Vermögensteuer, dann die Nr. 210. oerli hat dankenswerterweise nochmal die Berechnungsgrundlagen aufgeführt. Nicht anders habe ich den jeweiligen Betrag immer ausgerechnet. Selbstverständlich variieren die Summen jedes Jahr, trotzdem bleibt der Schlüssel prozentual immer gleich.
                  Übrigens hat sich der Katasterwert nicht gerade minimal erhöht, sondern ganz deutlich. So war die Grundsteuer. die dieses Jahr abgebucht wurde fast 40 Euro höher als letztes Jahr. Basis für die Grundsteuer ist ja der Katasterwert.
                  Dies kann ich insofern nicht verstehen, da die Immobilienpreise absolut nicht gestiegen sind und somit der Katasterwert ja auch nicht so deutlich höher sein dürfte.

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                    #10
                    @oerli

                    Vielen Dank, dass Du noch einmal die Berechnungsschlüssel aufgeführt hast. Genau so habe ich die zu zahlende Steuer auch immer ausgerechnet!

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                      #11
                      Super erklärt!

                      Zitat von queru Beitrag anzeigen
                      1. Der Sinn der Steuer: Es ist eine s. g. Eigennutzungssteuer. Du bist durch die bloße Tatsache, dass du in Spanien eine Immobilie besitzt in der du nicht dauerhaft lebst, verpflichtet diese Steuer zu zahlen.
                      Hättest du Mieteinnahmen, müsstest du auch diese in diesem Modell 210 angeben. Alle in Spanien Ansässigen müssen z.B. auch diese Eigennutzungssteuer zahlen für alle Immobilien die ihnen gehören und leer stehen oder gratis vermietet werden, nur gibt es hier eine Ausnahme: Die Wohnung in der man fest lebt. Für die braucht ein hier Ansässiger diese Steuer nicht zu zahlen.
                      Steuerausländer müssen diese Steuer aber von Anfang an, also ab der 1. Immobilie zahlen.

                      2. Die Auskunft, dass man sie nicht mehr bei den Banken einzahlen kann, stimmt nicht (ich weiß jedoch nicht, ob alle Banken dazu berechtigt sind Steuern zu kassieren). Was ich mir vorstellen könnte was deinem Nachbarn passiert sein könnte ist, dass er versucht hat das Modell 210 ohne einen Umschlag, also nur die losen Blätter, bei der Bank abzugeben. Das geht nicht. Dieses Modell muss immer mit einem Umschlag abgegeben werden. Gute Banken sollten diesen kostenlosen Umschlag in der Filiale liegen haben. Ansonsten gibt es ihn kostenlos beim Finanzamt.

                      3. In Spanien ist es üblich, dass man seine Steuererklärungen selbst machen muss, das ist praktisch bei allen Steuerarten der Fall, Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer. Als einzige Ausnahme fällt mir eigentlich nur die Gewerbesteuer ein. Die wird vom Finanzamt errechnet. Hier kennt man das deutsche System, dass die Verwaltung für einen die Steuer ausrechnet, nicht.

                      4. Ob die Summen die du annimmst stimmen oder nicht? Nun ja, dass ist natürlich dein Problem. Im Gesetz steht klipp und klar drin wie man diesen Wert zu errechnen hat. Wer sich da nicht sicher ist, dem kann man halt nur eine Asesoria fiscal (Steuerberatung) empfehlen.
                      Da das Finanzamt die Steuererklärungen überprüft, würde ich davon ausgehen, dass alles korrekt ist, sofern sie nicht innerhalb von 4 Jahren reklamieren.

                      5.
                      Diese Aussage ist absolut korrekt. Du bist durch ein Gesetz verpflichtet diese Steuer zu machen, daher braucht es keine extra Aufforderung.
                      Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Erde, das Dich mehr liebt, als sich selbst.

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                        #12
                        @oerli

                        Rechnerisch kann ich nicht ganz folgen:
                        Wenn man Deinen Wert (Valor Castral durch 1,1% teilt ergibt das bei mir aber eine andere Summe. Bitte hilf mir!!

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                          #13
                          @ El Gordo
                          oerli hat sich verschrieben.
                          Den Katasterwert, im Beispiel 65.949,30 Euro, musst Du mit 1,1 % malnehmen nicht teilen!
                          Das Ergebnis - hier 725,443 - wird noch einmal mit 24 % multipliziert, so dass dann die Summe von Euro 174,106152 rauskommt.
                          Alles klar?

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