Hallo, ich sehe viele Fragen offen - und hoffe einige davon beantworten zu können, vielleicht hilft es ja.
Ein regulärer Angestellter hat einige Freizeit-Rechte, die wenige wirklich kennen, dazu gehört auch das Recht der Arbeit fernzubleiben, (wobei eine Vorankündigung und/oder entsprechender Nachweis an den Arbeitgeber Voraussetzung sind).
Angaben pro Jahr/natürliche Tage/also Sonn- und Feiertage zählen mit:
15 Tage wenn man Hochzeit feiert
2 Tage wenn ein Kind geboren wird
2 Tage wenn man krank ist, ein direkter Verwandter verstirbt oder bei
schwerer Krankheit / Unfall direkter Angehöriger
(wenn man reisen muss sind es sogar 4 Tage).
1 Tag wegen Umzug des Hauptwohnsitzes
Bei stillenden Müttern jeden Tag 1 Stunde bei Kindern bis zu 9 Monaten
welche auch in zweimal 1/2 Std. geteilt werden dürfen.
Es gibt natürlich je nach Branche auch noch Sonderabkommen, die genau im Vertrag stehen müssen!
Urlaub pro Jahr: Legal sind 30 Tage, jedoch nicht auszahlbar.
Man hat 1 1/2 Tage pro Woche Freizeit, die ununterbrochen zu nehmen sind,
-welche sich aber bis zu 14 Tage anhäufen dürfen.
Festtage hier sind 14 Tage im Jahr - wenn man in der Hotelbranche arbeitet hat man als "Entschädigung für Sonn- und Feiertagsarbeit" 44 Urlaubstage, die jedoch bis auf die 30 Tage dann auch auszahlbar sind.
Diese Angaben ist jedoch unverbindlich, nach bestem Wissen und Gewissen.
Gruss an alle.
Brainstorme
Ein regulärer Angestellter hat einige Freizeit-Rechte, die wenige wirklich kennen, dazu gehört auch das Recht der Arbeit fernzubleiben, (wobei eine Vorankündigung und/oder entsprechender Nachweis an den Arbeitgeber Voraussetzung sind).
Angaben pro Jahr/natürliche Tage/also Sonn- und Feiertage zählen mit:
15 Tage wenn man Hochzeit feiert
2 Tage wenn ein Kind geboren wird
2 Tage wenn man krank ist, ein direkter Verwandter verstirbt oder bei
schwerer Krankheit / Unfall direkter Angehöriger
(wenn man reisen muss sind es sogar 4 Tage).
1 Tag wegen Umzug des Hauptwohnsitzes
Bei stillenden Müttern jeden Tag 1 Stunde bei Kindern bis zu 9 Monaten
welche auch in zweimal 1/2 Std. geteilt werden dürfen.
Es gibt natürlich je nach Branche auch noch Sonderabkommen, die genau im Vertrag stehen müssen!
Urlaub pro Jahr: Legal sind 30 Tage, jedoch nicht auszahlbar.
Man hat 1 1/2 Tage pro Woche Freizeit, die ununterbrochen zu nehmen sind,
-welche sich aber bis zu 14 Tage anhäufen dürfen.
Festtage hier sind 14 Tage im Jahr - wenn man in der Hotelbranche arbeitet hat man als "Entschädigung für Sonn- und Feiertagsarbeit" 44 Urlaubstage, die jedoch bis auf die 30 Tage dann auch auszahlbar sind.
Diese Angaben ist jedoch unverbindlich, nach bestem Wissen und Gewissen.
Gruss an alle.
Brainstorme
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