Zweitwohnsitz in Deutschland

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    #1

    Zweitwohnsitz in Deutschland

    Hallo,

    wir leben ab Februar in Teneriffa, haben in Santa Cruz ne Wohnung und dies wird auch unser Erstwohnsitz.

    Um meine Versicherungen, Dt. Konto in Deutschland weiterlaufen lassen zu können (man weis ja nie was geschieht) benötigen wir einen Zweitwohnsitz, den wir bei meiner Mutter machen werden.

    Ist das denn mit Komplikationen verbunden wenn man einen Zweitwohnsitz anmeldet in Deutschland wenn man auf Teneriffa lebt?

    Kann mir da jemand Auskunft geben?

    Gruss tine

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    #2
    Ich halte es für sinnvoll, den Erstwohnsitz in D (bei der Mutter) zu lassen und den Zweitwohnsitz auf TF.
    Komplikationen gibt es sonst mit manchen Versicherungen, was es zuvor zu klären gilt.
    Gruß, Wolfgang
    Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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      #3
      Es gibt deutsche Städte die einen Zweitwohnsitz versteuern. Zu überlegen wäre es, ob du die Versicherungen alle im Moment wirklich brauchst, wenn sie nur in D gelten ist das ein unnötiger Kostenfaktor. Deutsche Krankenversicherung und deutsches Konto kann man auch im Ausland ohne Zweitwohnsitz in D haben.
      ......mich verbiegt hier keiner!!!!!!!!!!!

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        #4
        Also wenn ich meinen Erstwohnsitz in Deutschland lasse - gibt es dann nicht Probleme wenn ich die NIE Nummer beantragen möchte? Brauche ich nicht einen Hauptwohnsitz dann um diese überhaupt zu erhalten? Dankeschön vorab!

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          #5
          Danke Chantal! Es ginge um eine Berufsunfähigkeitsversicherung die im grunde EU weit greift. Voraussetzung: Zweitwohnsitz in Deutschland!

          Und das Dt. Konto? Wo kann ich ein Konto in Deutschland führen ohne einen Wohnsitz angeben zu müssen? Die einzige Bank die ich kenne, die auch in Teneriffa vorhanden ist, ist die Dt. Bank. Aber geht das so einfach?

          Danke für die Infos!

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            #6
            Mal ne kleine Zwischenfrage: Wie legt man denn fest, was der Erst- und der Zweitwohnsitz ist? Das gibt es m.E. gar nicht mehr.

            Jede deutsche Bank kann einfach die Adresse ändern, und Korrespondenz und Kontoauszüge auch EU-weit verschicken.
            Alles wird Gut!
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              #7
              Du kannst bei Deiner deutschen Bank Deine spanische Adresse als Wohnsitz angeben. Kein Problem.

              Lg, Gaviota

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                #8
                Ich würde auch den Hauptwohnsitz in Deutschland belassen . Du hast dann keine Probleme mit der deutschen Krankankasse . Die NIE Nummer bekommst Du , auch ohne Hauptwohnsitz in Spanien .
                Liebe Gruesse Sabine

                Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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                  #9
                  uns haben sie bei der abmeldung in D auch gesagt, dass es die möglichkeit der aufrechterhaltung eines zweitwohnsitzes in D bei erstwohnsitz im ausland nicht (mehr?) gibt...
                  Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 22.11.2011, 15:19.
                  ...

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                  • Schriftgröße
                    #10
                    Ist man zwar Deutscher, wohnt aber im Ausland, muss man im online Kontoeröffnungsantrag einen ehemaligen Wohnsitz in Deutschland der letzten 5 Jahre angeben. Ich schätze stark, dass dies mehr oder weniger eine Voraussetzung dafür ist, das Cash Konto zu erhalten. Damit wäre es dann für Ausländer, die nie in Deutschland gewohnt haben, unmöglich sich für das Konto anzumelden. Der ehemalige deutsche Wohnsitz wird mit Sicherheit von der Bank dazu verwendet den Antragsteller zu überprüfen. Eine weitere Besonderheit, für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, ist der PostIdent Identitätscheck. Im Ausland gibt es keine Deutsche Post Filiale, wo man mal eben schnell wegen PostIdent hingehen kann. Deutsche im Ausland, die ein deutsches Konto haben wollen, legitimieren sich außerhalb Deutschlands bei einer Botschaft, einem Konsulat, einer ausländischen Bank oder einem Notar.

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                      #11
                      Allgemein: In welchem Land du dich 183 Tage oder mehr im Jahr aufhälst, befindet sich dein „Lebensmittelpunkt“. Daraus bestimmt sich dann dein steuerlicher Hauptwohnsitz. Die steuerrechtlichen Konsequenzen in beiden Länden regelt das Doppelbesteuerungs-abkommen. Als EU-Bürger wählst du deinen ständigen Aufenthaltsort völlig frei, unterliegst aber den melderechtlichen Vorschriften vor Ort. In der Regel ergibt sich daraus, dass das überwiegende Aufenthaltsland den Hauptwohnsitz darstellt.

                      Ob du in D einen Zweitwohnsitz anmeldest, magst du aus ganz praktischen Erwägungen entscheiden. Dazu zählen u.a.: Zweitwohnungssteuer, Rundfunkgebühren, tätigst du Rechtsgeschäfte in D etc.

                      Speziell: Im Einzelfall kann das ganz anders aussehen, hängt also von deinen individuellen Gegebenheiten und einer gewissen Gestaltungsmöglichkeit ab. Wenn du das für dich entsprechend speziell gestalten möchtest, ziehe professionellen Rat (Anwalt u. Steuerberater) hinzu.
                      .

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                        #12
                        Zitat von Tine27 Beitrag anzeigen
                        Danke Chantal! Es ginge um eine Berufsunfähigkeitsversicherung die im grunde EU weit greift. Voraussetzung: Zweitwohnsitz in Deutschland!

                        Und das Dt. Konto? Wo kann ich ein Konto in Deutschland führen ohne einen Wohnsitz angeben zu müssen? Die einzige Bank die ich kenne, die auch in Teneriffa vorhanden ist, ist die Dt. Bank. Aber geht das so einfach?

                        Danke für die Infos!
                        Ein deutsches Konto ohne Wohnsitz in Deutschland ist bei der DKB z.B. möglich...da ist zur Kontoeröffnung auch keine anreise nach DE nötig habe ich hier gelesen.

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                          #13
                          Zitat von Tine27 Beitrag anzeigen
                          Also wenn ich meinen Erstwohnsitz in Deutschland lasse - gibt es dann nicht Probleme wenn ich die NIE Nummer beantragen möchte? Brauche ich nicht einen Hauptwohnsitz dann um diese überhaupt zu erhalten? Dankeschön vorab!
                          Eine NIE Nummer bekommen Sie auch ohne Wohnsitz, Sie brauchen noch nicht einmal empadronamiento. Nur einen Grund. Z.B. ein Bankkonto eröffnen.

                          Für fast alles reicht in Deutschland eine Postanschrift, ein zweiter Wohnsitz kann schnell Scherereien machen bei der Überregulierung hier wie da.

                          Bankkonten führt man per Internet. Wenn Ihnen das nicht passt, vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank Faxüberweisungen auf ein spanisches Konto.

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                            #14
                            Zitat von Tine27 Beitrag anzeigen
                            Ist das denn mit Komplikationen verbunden wenn man einen Zweitwohnsitz anmeldet in Deutschland wenn man auf Teneriffa lebt?
                            Mich wundert, dass noch niemand darauf hingewiesen hat, dass dies gar nicht geht. Weil...

                            1. Wenn man auf Teneriffa lebt (also sich mehr als 183 Tage im Jahr aufhält), hat man seinen Hauptwohnsitz auf Teneriffa und sich dem Meldegesetz entsprechend in Deutschland abzumelden.

                            2. Einen Zweitwohnsitz ohne Hauptwohnsitz in Deutschland gibt es nicht. Punkt!

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                            • Schriftgröße
                              #15
                              ... jawoll !!

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                                #16
                                @ Polymat

                                ? deine Ausführungen sind richtig (es gibt keinen Zweitwohnsitz in D) und falsch zugleich.

                                Umgangssprachlich wird meist von Erst- und Zweitwohnsitz gesprochen, wenn jemand an mehr als einem Wohnsitz gemeldet ist. Melderechtlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen ?alleiniger Wohnung? oder auch ?Hauptwohnung? und ?Nebenwohnung(en)?.

                                Nimmt jemand im Ausland seine Hauptwohnung und unterhält zusätzlich eine Nebenwohnung in Deutschland, so wird nach Melderecht diese Nebenwohnung als alleinige Wohnung in Deutschland registriert. Voraussetzung ist, dass diese Wohnung mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Wohnen und Schlafen benutzt wird. Werden gar mehrere Wohnungen in Deutschland unterhalten, ist eine die Hauptwohnung, die weitere(n) die Nebenwohnung(en).


                                Vom Melderecht zu unterscheiden ist das Steuerrecht. Nach Abgabenordnung und Doppelbesteuerungsabkommen ist für natürliche Personen für die meisten Einkommensarten Steuer in dem Land zu entrichten, in dem der Lebensmittelpunkt oder überwiegende Aufenthalt liegt (sog. 183-Tage-Regel). Das ist der Regelfall; im Einzelfall kann sich ? z.B. konstruktiv bedingt - auch etwas anderes ergeben. Die Steuerpflicht ist von der melderechtlichen Registrierung unabhängig.

                                Und: Jemand kann auch in Deutschland steuerpflichtig sein, wenn er nicht gemeldet ist; es kommt auf die faktischen Verhältnisse nach Steuerrecht an.
                                .

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