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    #21
    Ich finde das hier alles etwas verwirrend.

    Auch ich möchte mal aufhören zu arbeiten Deutschland den Rücken kehren und würde gerne auf die recht teurere deutsche PKV verzichten. Zur Zeit zahle ich 600 Euro monatlich bei 5000 Euro Selbstbeteiligung. Ich kann mir durchaus denken das es auf den Kanaren etwas günstiger ist.

    Wohnsitz in Deutschland. Warum soll man einen Wohnsitz in Deutschland behalten? Nur weil ich vielleicht mal nach Deutschland zurück will? Ich würde nur den Wohnsitz aufgeben, nicht die Staatsbürgerschaft. Ich habe einige Jahre in Afrika gelebt und in der Zeit auch keinen Wohnsitz in Deutschland gehabt und den auch nicht vermisst. Wozu also einen Wohnsitz in Deutschland behalten?
    LG

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      #22
      Um die Verwirrung komplett zu machen:

      Wenn ich in der Schweiz versichert bleiben will, sprich die "Auswanderer-Variante", müsste ich mind. 183 Tage auf Teneriffa wohnen. Laut Aussage meiner KV.
      Da wir ja auswandern- und auf Teneriffa sterben wollen, melden wir uns eh ab.

      Also gilt (zumindest bei Schweizern) das Wohnsitz-Prinzip. Deshalb muss ich mich in der Schweiz abmelden. Dadurch ist der Preis der Versicherung natürlich auch viel günstiger.
      Würde ich mich nicht abmelden, müsste ich den vollen Preis bezahlen, d.h. ca.
      600 Euro.
      Da dies nur die Grundversicherung ist, kommen noch ca. 110 Euro für Privatversicherung dazu - also Total ca. 710 Euro.
      Melde ich mich aber ab, kostet dies ca. 450 Euro - Privatversicherung inkl.
      Beide Berrechnungen für zwei Personen.

      @ Bea
      Wann geht ihr denn?

      Im Febraur/März versuchen wir mal alles was nötig ist zu erledigen. Vor allem Wohnungskauf tätigen, Versicherungen usw.
      Wenn dies geklappt hat, sollte es dann nicht mehr allzu lange dauern.
      Liebe Grüsse

      Erika

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        #23
        Ich mach dann die Verwirrung noch mal etwas kompletter.
        Die Grundfrage ist die, ist dein Mann Beamter oder nicht? Der Begriff "Pensionär" schliesst nicht automatisch darauf. Wenn er Beamter ist, dann m u s s er einen Wohnsitz in Deutschland behalten, um seine Pensionsansprüche nicht zu verlieren. Das hat er im übrigen auch bei seiner Verbeamtung so unterschrieben. Erst wenn diese Frage klar ist, dann kann hier weiter diskutiert werden, weil dann erst die Richtung klar ist.

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          #24
          Hallo
          Als deutscher Pensionär hat man Anspruch auf 70% Beihilfe. Das gilt auch für die Ehefrau, wenn sie ebenfalls in Deutschland in der privaten Krankenkasse mit Ihrem Ehemann versichert ist. Dabei ist es gleich wo der Wohnsitz ist. Man muss also nur zu 30% krankenversichert sein. Das würde ich auf keinen Fall aufgeben. Ich zahle für meine KV 220,- €. In diesem Betrag ist eine Krankenhaustagegeldvers. und eine Zahnzusatzvers. enthalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mich in Spanien mit fast 60 Jahren günstiger versichern kann. Sollte meine Frau in die private KV wechseln, würden wir zusammen ca. 500€ bezahlen. Was Condor schreibt, ist nicht richtig. Selbst in der aktiven Zeit als Beamter. muss ich nicht in Deutschland wohnen. Ich habe viele ehemalige Kollegen, die in Frankreich wohnen. Die Steuern werden weiterhin in Deitschland bezahlt.
          Zuletzt geändert von ; 30.09.2011, 12:16.

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            #25
            Als Beamter ist man Staatsdiener und wie der Name schon sagt, man dient dem Staat, und zwar ein Leben lang. Damit verbunden ist ein Wohnsitz in Deutschland. Gibst du den auf, dienst du deinem Staat nicht mehr, daher ist die entscheidende Frage immer wieder, besteht weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland oder nicht.

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              #26
              So, wie ich das jetzt verstehe ist der Wohnsitz in Deutschland nur für Beamte wichtig. Für alle anderen gibt es dafür keinen Grund.

              Ist das Richtig?
              LG

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                #27
                Das ist blanker Unsinn. Es gibt speziell für ausgewanderte Staatsdiener eine Beihilfestelle. Dort werden nur Arztrechnungen von Ausgewanderten Beamten bearbeitet. Condor sollte sich vor dem Schreiben besser informieren. Auskünfte erteilen z.B. die Oberfinanzdirektionen in Deutschland.

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                  #28
                  Ob es für Nichtbeamte irgendwelche Dinge gibt, die beachtet werden müssen, kann ich leider nicht sagen, zumindest sind - wenn es überhaupt welche gibt - die Einschränkungen weitaus geringer als bei Beamten.

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                    #29
                    Bockas, wenn das blanker Unsinn ist, was ich schreibe, dann kannst du mir sicher auch sagen, wo sich diese Beihilfestelle für ausgewanderte Beamte befindet und wenn in Deutschland, weshalb sollte sie sich für Bürger eines anderen Landes, einsetzen? Ich bleibe dabei, du kannst als Beamter im Ausland leben, deinen Hauptwohnsitz musst du in Deutschland haben. Wenn du mir andere Fakten nennen kannst, dann bin ich daran sehr interessiert.

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                      #30
                      @Condor
                      weshalb sollte sie sich für Bürger eines anderen Landes, einsetzen?

                      Dazu kann ich nur folgendes beitragen. Das Bundesamt für Migration hat eine 26seitige Broschüre ins Internet gestellt.
                      Da ist alles nachzulesen von Einreise, Aufenthalt über Leben und Arbeiten in Spanien bis zu Sozialversicherungen. Inkl. den verschiedenen Links.
                      (Für "normal Bürger".)

                      Kann mir gut vorstellen, dass es in Deutschland auch sowas gibt, warum nicht?
                      Liebe Grüsse

                      Erika

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                        #31
                        Hallo Condor

                        Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
                        DGZ-Ring 12
                        11055 Berlin
                        Tel. +49030187030-0
                        www.badv.bund.de
                        Übrigens bleibt man Deutscher wenn man ins Ausland zieht. Dieses Amt hilft also Deutschen und keinem Bürger eines anderen Landes wie du schreibst.

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                          #32
                          Zitat von Condor Beitrag anzeigen
                          Als Beamter ist man Staatsdiener ... Damit verbunden ist ein Wohnsitz in Deutschland...
                          Alle Rentner, auch Beamte, sind beschränkt steuerpflichtig in Deutschland - egal ob sie im Ausland wohnen oder nicht. Dies gilt auch für Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen.
                          Ich persönlich kenne nur Rentner und Beamte, die auch jedes jahr ihr Lohnsteuerkarte einreichen müssen, d. h. sie haben noch einen Wohnsitz in Deutschland.

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                            #33
                            Hallo Toyka
                            Als ehemaliger Beamter (Pensionär) bleibt man das ganze Leben in Deutschland steuerpflichtig und muss jährlich eine Steuererklärung abgeben. Das hat nichts mit dem Wohnsitz zu tun. Wohne ich als Rentner im Ausland bin ich auch in Deutschland steuerpflichtig. Für Rentner mit Wohnsitz im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
                            Jeder sollte sich vor dem Auswandern über alles informieren um keine Probleme zu bekommen.
                            Zuletzt geändert von ; 30.09.2011, 14:34.

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                            • Schriftgröße
                              #34
                              @toyka: das ist ja nun nicht richtig, was du schreibst.

                              Beamtenpensionen sind in der Tat immer in D zu versteuern, sonst aber nichts bei Wohnsitz im Ausland. Ausnahme:

                              "Lex Horton" für ehemalige Unternehmer, die ihre Firma verkauft haben = 10 Jahre beschränkte Steuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte und solche aus Vermietung und Verpachtung (nicht jedoch für Kapitaleinkünfte).

                              Normale Renten sind auch immer im Wohnsitzland, also Spanien, zu versteuern.

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                                #35
                                Hallo rolf-hm
                                Schau Dir bitte die Seite des Fananzamtes Neubrandenburg an. Auch Rentner mit Wohnsitz im Ausland sind in Deutschland steuerpflichtig. Das Finanzamt Neubrandenburg ist für alle deutschen Rentner mit Wohnsitz im Ausland zuständig.

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                                  #36
                                  Ich habe jetzt keine Lust mehr, weil es mich ohnehin noch nicht betrifft:

                                  Seit 2005 sind alle Altersrenten in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.

                                  Wichtig: "2005" und "beschränkt".

                                  Mit Lex XY habe ich nichts am Hut, weil ich kein Unternehmen verkauft habe.

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                                    #37
                                    Zitat von toyka Beitrag anzeigen
                                    Vorlage bei Krankenhausaufenthalt: Nach meinen Erfahrungen ist dies hier nur ein Problem bei den Kliniken von Hospiten - bei anderen geht es auf Rechnung. Hospiten verlangt meistens gleich ein deposito von 5.000 Euro.
                                    Hab's selber mitgemacht:
                                    Rambla Hospit in Santa Cruz hat mir ein Angebot über eine OP gemacht, die ich dann bei der privaten KV in Deutschland eingereicht habe.
                                    Meine Bitte an die KV war die Zusage der Kostenübernahme direkt an das Hospit.
                                    Abrechnung ist zwischen meiner KV in Deutschland und dem Rambla hier auf der Insel problemlos abgelaufen.
                                    Deposit hatte ich nicht zu leisten.
                                    Geht auch schnell, wenn man vorher mit dem Sachbearbeiter telefoniert und die Unterlagen dann als Fax oder eMail-Anhang zusendet.
                                    Das nur zur allgemeinen Info.
                                    Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Erde, das Dich mehr liebt, als sich selbst.

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                                      @ Bockas: Danke für die Info und die Adresse. Werde mich da mal einlesen und sehen, ob ich meine bisherige Meinung tatsächlich ändern muss.
                                      Nichtsdestotrotz zeigt dieser Thread, dass es zigfach verschiedene Auffassungen, Meinungen und Erfahrungen gibt. Ganz konkret sollte das für jeden Einzelnen, der sich mit der Auswanderungsfrage befasst, heissen, dass er s e l b s t die entsprechend zuständigen Institutionen in Deutschland aufsucht und sich gründlich beraten lässt, um nicht im Nachhinein das böse Erwachen zu bekommen. Ausserdem gibt es - wie bei allen gesetzlichen Richtlinien - zig Ausnahmeregelungen mit wenn und aber-Bestimmungen und letztendlich hat auch noch jede PK ihre eigenen Kriterien. Also, alles in allem ist jetzt bei fast allen vermutlich mehr Verwirrung da als am Anfang und man kann scheinbar KEINE allgemeingültigen Empfehlungen geben.

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                                        #39
                                        Hallo Condor
                                        Ja da gebe ich Dir Recht. Ich kenne mich auch nur gut über die Richtlinien der Bundesbeamten aus. Damit muss ich mich leider seit meinem 18 Lebensjahr auseinander setzen.

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                                          #40
                                          Zitat von aliriza Beitrag anzeigen
                                          ...Rambla Hospit in Santa Cruz hat mir ein Angebot über eine OP gemacht, die ich dann bei der privaten KV in Deutschland eingereicht habe....
                                          Das meinte ich nicht, sondern Akutfälle wie Unfall, Stürze, Infarkte. Die wenigsten haben dann bei einer Einweisung gerade die 5.000 Euro parat in der Handtasche.

                                          Die Verwirrung: Es gibt nicht nur unterschiedliche Auffassungen, sondern auch sehr viele gesetzliche Vorgaben, die zu beachten sind. Jeder Einzelne muss sich aufgrund seiner jeweiligen Bedingungen selbst genau erkundigen, wie alles läuft mit KV, Rente, Pension etc. Und selbst bei den Beamten gibt es gewisse Unterschiede, da jedes Bundesland sein eigenes Beamtenrecht hat.

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