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    #1

    Umsatzsteuerfreie Bestellung

    Hallo zusammen!
    Ein TF Resident (Privat) bestellt bei uns (Versand-Unternehmen in D) und fragt nach einer mehrwertsteuerfreien Lieferung. Mal abgesehen davon, dass die Rechtslage wahrscheinlich eindeutig ist (wird uns der Steuerberater beantworten): wie handhabt IHR solche Bestellungen bzw. Eure Versender und was passiert beim Zoll, wenn das Handelsgut ankommt. Es kann durchaus sein, dass der buchhalterische und persönliche Aufwand höher ist als der mögliche fiskalische Vorteil.
    Viele Grüße
    Detlev

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    #2
    gute frage,ich musste schon 23 euro zoll für eine lieferung im wert von 10 euro zahlen,und die ist vom festland gekommen.
    der zoll verlangt geld ob du die mehrwertsteuer abgerechnet hast oder nicht,offt geht aber das paket auch durch,bei mir leider oft nicht,für mich ist der zoll so etwas wie wegelagerer in europa. und nach welchen richtlinien sie den zoll berechnen ist ein rätsel,ich glaube sie machen es nach lust und laune

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      #3
      mir ging es auch so. ich sollte zu weihnachten ein buch fuer 10 euro via amazon geschenkt bekommen. damit es bis weihnachten da ist, zahlte der schenker 30 euro porto. und schon ende januar war es da! und zur belohnung musste ich noch bei der post 20 euro fuer den staat abdruecken!

      jetzt drohe ich jedem, der mir ueber eine firma was zuschicken will damit, die freundschaft sofort zu kuendigen!

      wenn mir freunde alles selber, in neutraler verpackung ohne lieferschein etc per post schicken, dann habe ich keine probleme. sogar medikamente kommen gut an!
      bluebird

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        #4
        Also, wenn ich bei AMAZON was bestelle,
        habe ich noch NIE Zoll bezahlt, und Porto wurden mit 4.80 € berechnet.
        Da waren auch schon Fremdbestellungen dabei, welche nicht von Amazon ausgeliefert wurden.
        Achja, die MWST. wird auch zurückerstattet, man muß das nur mitteilen.
        Zuletzt geändert von Benji0815; 29.07.2011, 11:36.

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          #5
          das haben andere mir schenken wollen. das hohe porto kam wegen des expresswunsches des besteller zusammen. es dauerte aber mehr als 4 wochen!

          es kam originalverpackt von amazon. mehr kann ich nicht dazu sagen.

          aber aehnlich ging es, als ich in muenchen etwas schweres kaufte. der laden schickte es mir zu. ich bezahlte dort das porto gleich. das paket war innert 2 wochen hier, und ich war dann mit 22 euro fuer den staat dabei! wiederrum etwas mit lieferschein.

          jetzt verschicke ich, wenn ich mal in D bin, pakete selber an mich hierher. und ich zahle nur das porto und nichts dazu.
          bluebird

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            #6
            Zitat von Benji0815 Beitrag anzeigen
            Also, wenn ich bei AMAZON was bestelle,
            habe ich noch NIE Zoll bezahlt, und Porto wurden mit 4.80 ? berechnet.
            Da waren auch schon Fremdbestellungen dabei, welche nicht von Amazon ausgeliefert wurden.
            Achja, die MWST. wird auch zurückerstattet, man muß das nur mitteilen.
            Wem muss man das mitteilen? Und von wem kommt die Rückerstattung?

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              #7
              Einfach Amazone bei Bestellung eine Mail schreiben, die ziehen die MWST dann von der Rechnung ab.
              Kd. Nr. nicht vergessen

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                #8
                Zitat von Benji0815 Beitrag anzeigen
                Einfach Amazone bei Bestellung eine Mail schreiben, die ziehen die MWST dann von der Rechnung ab.
                Kd. Nr. nicht vergessen
                kann ich nur bestätigen, klappt bestens. Bei Büchern berechnet Amazon allerdings sowieso nur einen geringen MWSt-Satz von 4% oder ähnlich.

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                  #9
                  Bei Bestellungen in Deutschland immer darauf hinweisen, daß die Kanaren zolltechnisch EU-Ausland sind (daher hier auch die 5% Nachverzollung plus natürlich die Despacho-Gebühren, die man auch berappen muß, wenn kein Zoll/IGIC fällig wird !!). Bei Conrad und einer Reihe anderer Firmen erfolgreich so gehandhabt. Bei Amazon muß man die Rückerstattung beantragen, wie schon gesagt wurde.
                  Zuletzt geändert von ; 29.07.2011, 13:28. Grund: Rechtschreibefehler :-))

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                    #10
                    Despacho-Gebühren?

                    Servus zusammen,

                    sehr interessantes Thema!
                    natürlich die Despacho-Gebühren, die man auch berappen muß, wenn kein Zoll/IGIC fällig wird
                    Ich stehe gerade vor der Entscheidung, mir eine (ca. 150,-? "schwere") Bestellung nach Teneriffa (also ohne MWSt aber mit Zoll/ Despacho) oder zum "selber mitnehmen" auf die Peninsula schicken zu lassen (dann nat. mit MWSt.), je nachdem, was sich eher lohnt.
                    Wie hoch sind denn in etwa die Despacho-Gebühren? Lohns sich da die MWSt-Ersparnis noch?

                    Grüße aus'm Süden,

                    Oliver

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                      #11
                      Hallo, ihr könnt Waren an Firmen oder Privatpersonen Umsatzsteuerfrei an Adressen zu den Kanarischen Inseln liefern. Diese umsatzsteuerfreie Lieferung wird dann in der Ust-Voranmeldung gesondert ausgewiesen. Die umsatzsteuerliche territoriale Besonderheit liegt darin, dass die autonomen Kanarischen Inseln nicht zum EU gemeinschaftlichen Umsatzsteuerbereich gehören. Der Ausfuhr Tatbestand muss erfüllt sein und liegt darin, dass die Ware körperlich über die innergemeinschaftliche Grenze gebracht wurde. (Beförderung/Postversand/ Spedition mit Zolldokumenten). Nachweise: Doppel der Rechnung, Handelsüblicher Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt, z. B. Lieferschein, Frachtpapiere, Speditionsbescheinigung, Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten.

                      Für den Warenempfänger auf den Kanarischen Inseln liegt ein zoll- und steuerpflichtiger Import vor, wenn der Wert der Sendung über 30,00 ? liegt. Der Wert wird durch die Versandpapiere (Rechnungen etc.) nachgewiesen. Verzollt wird der Warenwert zuzüglich der Frachtkosten. Im Regelfall sind I.G.I.C. und Zoll (IG/RM)zu entrichten.

                      Leider sind die Kosten für die Austellung der Dokumente (Despacho Agente Duana) bei privaten Sendung oft viel teuerer als der Betrag für Zoll und Steuer. So kann eine Lieferung selbst aus Spanien im Wert von 50,00 ? 25,00 ? Zollpapiere kosten für einen Steuer- u. Zollbetrag von weniger als 1,00 ?.

                      Express-Sendungen (Luftfracht) und Seefracht gehen immer durch den Zoll. Kleinere Post-Paketsendungen an private Adressen im Regelfalle nur mit außen angebrachter Handelsrechnung (Comercial Invoice).

                      Nicht alle Versender liefern Ust.Steuerfrei nach den Kanaren. Dann kann der Residente die Erstattung der in der Rechnung ausgewiesenen MwSt. beim Kanarischen Finanzamt beantragen und muß dann ggfls. diese Ware hier verzollen. Dieser Aufwand rechnet sich nur bei größeren Beträgen.
                      Zuletzt geändert von DDS; 29.07.2011, 15:55.

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                        #12
                        kein goldener Weg?

                        Also, wenn ich das richtig sehe, muss der Empfänger der Sendung damit rechnen, die Ware verzollen und die örtliche Mehrwertsteuer entrichten zu müssen. Aber die Deutsche Mehrwertsteuer vom Kanarischen Finanzamt zurück erhalten? Das sollte mich wundern.
                        Wir werden als Versender aus D OHNE Mehrwertsteuer verschicken, um den Rest muss sich der Empfänger dann wohl vor Ort kümmern.
                        Gruß
                        Detlev

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                          #13
                          ich habe früher, etwa bis 2007, immer 6 Euro für Despachogebühr gezahlt, seitdem sind es 10 Euro, auch wenn überhaupt kein Zoll/IGIC anfiel. Wie die genannten, z.T. viel höheren Despachogebühren zustande kommen, weiß ich leider nicht. Bei mir war es jedes Mal exakt der gleiche Betrag (plus natürlich wieder 5% IGIC, also 10,50 Euro)

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                            #14
                            Ich lasse alles an Technik aus D kommen - Computeruniverse.net (=Otto-Versand), Conrad, Foto-Erhardt . . . z.B. iPAD2-600€, Kamera-800€, Notebook-1000€, Objektiv-1300€ . .
                            Die deutsche MwSt. wird nicht berechnet.
                            Ich achte immer darauf, dass der Versand mit DHL vorgenommen wird - das ist immer problemlos.
                            Auf TF war immer zu zahlen:
                            die 5% Inselsteuer
                            12 Euro für die Verzollung.
                            Zoll wurde niemals verlangt
                            Oft kommt eine Karte vom Zollamt, dass Rechnung und NIE eingereicht werden sollen.
                            Die Rechnung ist zwar im Paket, aber der Zoll weigert sich, das Paket zu öffnen.
                            Man kann die geforderten Papiere per eMail an den Zoll schicken.
                            Die Bestellung in D lohnt sich meist nur, wenn die Ware mehr als 300€ kostet.
                            Gruß, Wolfgang
                            Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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                              #15
                              Zitat von kieckbusch Beitrag anzeigen
                              Ich lasse alles an Technik aus D kommen - Computeruniverse.net (=Otto-Versand), Conrad, Foto-Erhardt . . . z.B. iPAD2-600?, Kamera-800?, Notebook-1000?, Objektiv-1300? . .
                              Die deutsche MwSt. wird nicht berechnet.
                              Ich achte immer darauf, dass der Versand mit DHL vorgenommen wird - das ist immer problemlos.
                              Auf TF war immer zu zahlen:
                              die 5% Inselsteuer
                              12 Euro für die Verzollung.
                              Zoll wurde niemals verlangt
                              Das ist dann ja etwas, mit dem man kalkulieren kann, wenn es immer gleich gehandhabt wird und nicht heute so und morgen anders.
                              Oft kommt eine Karte vom Zollamt, dass Rechnung und NIE eingereicht werden sollen.
                              Die Rechnung ist zwar im Paket, aber der Zoll weigert sich, das Paket zu öffnen.
                              Man kann die geforderten Papiere per eMail an den Zoll schicken.
                              Die Bestellung in D lohnt sich meist nur, wenn die Ware mehr als 300? kostet.
                              Oder wenn es die gewünschten Dinge auf TF nicht gibt, hier z.B. Wasserbettmatratzen!
                              Gruß, Wolfgang
                              Viele Grüße
                              Detlev

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                                #16
                                Die MWST in D ist grundsätzlich nicht zu berechnen wenn es sich um einen Export handelt. Der Versender/Verkäufer muss dies nur seinem Finanzamt mitteilen weil MWST erst einmal Einnahmen sind. Da er aber in diesem Falle keine MWST Einnahmen hatte muss er dies nur in der Buchführung angeben. Das Finanzamt akzeptiert dies im allgemeinen, vorausgesetzt Belege sind vorhanden. Der Empfänger zahlt dann im Empfängerland die zu entrichtende MWST. In Spanien kommt leider ein Zuschlag von Correos hinzu, aber bei 7% MWST auf den Kanaren ist das alles Pipifax. Also ich ich fahre hier wesentlich besser als in D!

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