Ferienhausvermietung
Hallo Stefan,
ich glaube nicht,dass Du es anders gemeint hast, wie Du auch hier wieder schreibst,wenn man Deine Smileys richtig deuten soll.
Die Ferienhausvermietung untersteht dem Tourismusgesetz und dem Tourismus-Ministerium.Dieses ist Bestandteil der span. Gesetzgebung und ist EU komform!Da Spanien im hohen Maße vom Tourismus lebt, sind diese Gesetze legal und berechtigt.Das Minist.ist berechtigt Multas zu erheben und damit zu strafen. Diese Multas sind erheblich und nicht zu unterschätzen, da diskutiert man gleich um mehrere Tausend Euro (schon bei kleinen Verfehlungen, wenn eine als "grave"eingestuft wird,ist es richtig teuer),Strafen sind erst zu zahlen und dann zu widersprechen in der norm. Gerichtsbarkeit.Wenn man nicht zahlt werden sofort Konten beschlagnahmt,oder Embargos in Grundbücher verfügt. Mir ist aber nicht bekannt, dass die Gerichte später jemals Multas erheblich reduziert haben. Ich mache damit keine Angst,nur das Tor.gesetzt ist hart.Es ist auch für die Beschwerdeblätter in den Restaur. zuständig.Das ist die Realität und auch ein Ferienhausmieter, der bar zahlt, kann reklamieren und ihm wird geglaubt und dem "Bargeldempfänger" weniger.Die alten Zeiten mit -alles Netto- sind inzw. vorbei.
Hallo Stefan,
ich glaube nicht,dass Du es anders gemeint hast, wie Du auch hier wieder schreibst,wenn man Deine Smileys richtig deuten soll.
Die Ferienhausvermietung untersteht dem Tourismusgesetz und dem Tourismus-Ministerium.Dieses ist Bestandteil der span. Gesetzgebung und ist EU komform!Da Spanien im hohen Maße vom Tourismus lebt, sind diese Gesetze legal und berechtigt.Das Minist.ist berechtigt Multas zu erheben und damit zu strafen. Diese Multas sind erheblich und nicht zu unterschätzen, da diskutiert man gleich um mehrere Tausend Euro (schon bei kleinen Verfehlungen, wenn eine als "grave"eingestuft wird,ist es richtig teuer),Strafen sind erst zu zahlen und dann zu widersprechen in der norm. Gerichtsbarkeit.Wenn man nicht zahlt werden sofort Konten beschlagnahmt,oder Embargos in Grundbücher verfügt. Mir ist aber nicht bekannt, dass die Gerichte später jemals Multas erheblich reduziert haben. Ich mache damit keine Angst,nur das Tor.gesetzt ist hart.Es ist auch für die Beschwerdeblätter in den Restaur. zuständig.Das ist die Realität und auch ein Ferienhausmieter, der bar zahlt, kann reklamieren und ihm wird geglaubt und dem "Bargeldempfänger" weniger.Die alten Zeiten mit -alles Netto- sind inzw. vorbei.
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