Residencia, N.I.E. Nummer, N.I.F. Nummer
Hallo,
massgeblich sind, wie ich bereits schrieb zunächst die entsprechenden spanischen Gesetze und deren Durchführungsverordnungen. Dies sind in der Regel die entsprechenden "Boletin oficals".
Wie ich auch bereits schrieb, sind zum Teil einzelnen durchführenden Behörden oder zuständigen Beamten diese Vorschriften nicht hinlänglich, d.h. in ihrer aktuellen Version bekannt. Dies führt dann zu den in den Postings zum Ausdruck gekommenen unterschiedlichen regionalen Handhabungen. Dies resultiert aus der (menschlichen) Handhabung, ob ein Beamter fortbildungswillig ist oder nicht, oder ob dessen Behördenleiter, seine Mitarbeiter zur aktuellen Fortbildung anhält bzw. deren Fortbildung überhaupt gewährleistet. Wobei die entsprechenden Dokumente im Netz frei und auch aktuell erhältlich sind.
Zum Sachverhalt selbst:
Für Residencia und N.I.E. gilt das Real Decreto 240/2007.
Eine Zusammenfassung der Vorschriften in deutscher Version findet man hier:
http://extranjeros.mtin.es/es/InformacionInteres/FolletosInformativos/archivos/VERSION_ALEMAN.pdf .
Ich hoffe damit zu einer endgültigen Klärung beigertragen zu haben.
Gruss
Norbert
Hallo,
massgeblich sind, wie ich bereits schrieb zunächst die entsprechenden spanischen Gesetze und deren Durchführungsverordnungen. Dies sind in der Regel die entsprechenden "Boletin oficals".
Wie ich auch bereits schrieb, sind zum Teil einzelnen durchführenden Behörden oder zuständigen Beamten diese Vorschriften nicht hinlänglich, d.h. in ihrer aktuellen Version bekannt. Dies führt dann zu den in den Postings zum Ausdruck gekommenen unterschiedlichen regionalen Handhabungen. Dies resultiert aus der (menschlichen) Handhabung, ob ein Beamter fortbildungswillig ist oder nicht, oder ob dessen Behördenleiter, seine Mitarbeiter zur aktuellen Fortbildung anhält bzw. deren Fortbildung überhaupt gewährleistet. Wobei die entsprechenden Dokumente im Netz frei und auch aktuell erhältlich sind.
Zum Sachverhalt selbst:
Für Residencia und N.I.E. gilt das Real Decreto 240/2007.
Eine Zusammenfassung der Vorschriften in deutscher Version findet man hier:
http://extranjeros.mtin.es/es/InformacionInteres/FolletosInformativos/archivos/VERSION_ALEMAN.pdf .
Ich hoffe damit zu einer endgültigen Klärung beigertragen zu haben.
Gruss
Norbert
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