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    #1

    führerschein aus Deutschland

    hallo zusammen habe mal eine frage :

    Darf man mit seinem Deutschen (2007) führerschein Klasse B hier auf TF eine 125 ccm Maschiene fahren , war schon bei der polizei nationale die konnten es mir auch nicht 100 pro sagen.

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    #2
    meines Wissens hat Spanien vor ein paar Jahren extra die 125ccm Regelung fuer Autofuehrerscheinbesitzer eingefuehrt, um die Innenstaedte von zuviel PKW´s zu entlasten und die Autofahrer zum Wechsel auf 2-Raeder bis 125ccm zu bewegen.
    Solltest eine 2-Radvermietung fragen-die wissen es bestimmt.
    Gruss

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      #3
      Die "Policia Nacional" ist nicht die Verkehrspolizei, das ist die "Guardia Civil de Trafico", die GRÜNEN.

      Beim Umschreiben Deines Führerscheines, gezwungenermaaßen wenn Du hier Resident wirst, wird das 125ccm - Kästchen , A1, auf der rosa-Karte, hiesiger F- Schein, mit angekreuzt, beim B-Schein aus D.

      So haben es mehrere Leute, einschließlich ich, erfahren.
      Zuletzt geändert von LaTorre; 30.12.2010, 11:08.
      ******************************************

      ?

      Nein, nichts Neues !

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        #4
        Führerschein A1

        Inerhalb Spaniens darf man, wenn man 3 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B (Pkw) ist, Motorräder bis 125 ccm (Klasse A1) fahren.
        Dies gilt ebenso für Deutsche. Umschreibepflicht des deutschen Führerscheins gibt es nicht mehr. Lediglich muss ein Resident sich ein ärztliches Attest (certificado medico), ausstellen lassen und dies bei Träfico in Santa Cruz eintragen lassen.
        Noch eins, die Grünen sind nicht die Verkehrspolizei. Die Guardia Civil ist die Polizeistaffel des Königs. Sie hat lediglich verschiedene Funktionen, da die Guardia Civil selbst Verkehrspolizei hat, wie auch Drogenfahnder, Zollfahnder, etc. Nur die Grünen, bei denen "Trafico" draufsteht, sind wirklich Verkehrspolizisten. Aber alles was Führerschein anbelangt muss ein Tráfico in Santa Cruz (Nähe Stadion Heliodoro Rodriguez Lopez) gemacht werden.
        Hoffe, ich habe geholfen
        Marion

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          #5
          marion50: La Torre hat ja "Trafico" geschrieben, insofern gab es hier keinen Korrekturbedarf.

          Hingegen möchte ich korrigieren, dass es nicht erforderlich ist, das ärztliche Attest in Santa Cruz eintragen zu lassen. Versuch's mal, die schauen dich nur überrascht an.

          Hingegen ist es erforderlich, das Attest zusammen mit dem Führerschein dabei zu haben.

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            #6
            Hallo,
            Es tut mir leid, aber ich kann Dir da kein Recht geben. Ich bin Fahrlehrerin und habe selbst persönlich mit Anna Rojo (Chefin der Prüfer bei Tráfico) im Sommer gesprochen über dieses Thema, da es meinen Vater betrifft. Und sie gab mir Recht, alle Residenten müssen das ärztliche Zeugnis haben und bei Trafico eintragen lassen zusammen mit ihrem Führerschein. Dass vielleicht einmal jemand am Schalter sitzt, der davon nichts weiss, kann sein, aber da muss man bitten, dass bei der Chefin nachgefragt wird. Diese Regelung ist in ganz Spanien gültig und wenn man Pech hat, und der Eintrag nicht registriert ist, kann man von der Trafico Guardia Civil eine Strafe bekommen.
            Mir als Fahrlehrerin, in Spanien ausgebildet, ist es sehr daran gelegen, alles Neue was Residenten betrifft zu wissen, um die richtige Auskunft zu geben. Ich habe, wie gesagt, diese Auskunft Ende Juni 2010 von Anna Rojo von Tráfico bestätigt bekommen.
            Grüsse

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              #7
              Für Studiosa

              Und was den sogenannten Korrekturbedarf betrifft:

              Ich wollte nicht korrigieren, sondern lediglich einige Dinge, was die spanische Polizei betrifft, erklären, da es viele neue Residenten gibt, die davon nichts wissen. Ich bin nicht hier, um Andere zu korrigieren, sondern versuche nur, zu helfen und möchte informieren.

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                #8
                muss ein Resident sich ein ärztliches Attest (muss ein Resident sich ein ärztliches Attest (certificado medico), ausstellen lassen und dies bei Träfico in Santa Cruz eintragen lassen), ausstellen lassen und dies bei Träfico in Santa Cruz eintragen lassen,hab ich auch gelesen aber hab ich nicht,da ein freund von mir das gemacht hat und sagt das braucht man nicht das war mal,und ich bin auch kein rentner,ich werd so was nicht machen lassen bevor ich das selbst erfahre von der polizei oder rentner bin,ich glaub so oder so nie alles was im ein forum geshriben wird,Andy

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                  #9
                  Hallo Andy
                  ich kann Dir nur sagen, dass wann immer ein neues Gesetz herauskommt ich mich umgehend bei Tráfico informiere, was genau Sache ist, damit ich den Menschen, die mich fragen, das weitergeben kann, was Tráfico sagte.
                  Selbstverständlich kann sich immer etwas ändern, nur wie gesagt, im Moment besteht diese Pflicht, sich ein ärztliches Gutachten ausstellen zu lassen, dieses zusammen mit dem deutschen Führerschein in Santa Cruz vorzulegen und eintragen zu lassen. Dies ist die Auskunft der Chefin von Trafico.
                  Ich werde aber gerne nochmals am Montag bei ihr nachfragen, ob sich in diesem Jahr etwas ändert hinsichtlich dieser Pflicht oder nicht, was ich aber
                  nicht glaube.
                  Aber wie gesagt, glauben heisst, nicht wissen, deshalb werde ich am Montag mit Anna sprechen und dann wieder hier veröffentlichen.

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                    #10
                    @marion

                    danke für deine infos und erläuterungen.
                    bisher wusste ich auch nichts von einer pflicht zur eintragung
                    von deutschem führerschein und dem gesundheitszeugnis.

                    selbst bei einer die gesundheitsprüfung durchführenden stelle
                    war im letzten jahr von einer eintragungspflicht nichts bekannt.

                    könntest du wohl auch so nett sein, die aktuellen altersstufen
                    mir ihren prüfungszeiträumen hier zu posten? ich habe etwas von änderungen
                    der fristen gelesen, kann es aber nicht mehr finden. danke.


                    nachtrag:
                    dies liest man zu dem thema auf der website des deutschen honorarkonsuls
                    http://www.honorarkonsul-teneriffa.de/news.htm
                    Zuletzt geändert von Ulrich; 02.01.2011, 10:13.

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                      #11
                      Hallo Ulrich

                      das mit den Altersstufen weiss ich ganz genau, da ich dieses Thema in meinen Abschlussprüfungen letztes Jahr hatte, als ich Fahrlehrerin wurde.
                      Die Altersstufen haben sich folgendermassen geändert:
                      Alle 10 Jahre muss der Führerschein erneuert werden bis zum Alter von 65 Jahren (d.h. ärztliches Attest)
                      ab dem Alter von 65 Jahren alle 5 Jahre

                      früher war die Zeitspanne weitaus kürzer ab 50 Jahren bereits, also hat dieses neue Gesetz Positives gebracht.

                      Alle anderen Infos werde ich hier veröffentlichen nach Rücksprache mit meinem Kontakt bei Tráfico am Montag.

                      Grüsse
                      Marion

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                        #12
                        Ich hab in diesem oder einem anderen Forum von jemandem gelesen, der sein Attest in Santa Cruz registrieren lassen wollte. Dies wurde abgelehnt, da es nicht nötig ist. Diese Info wollte er schriftlich haben, und er hat es erhalten (von höchster Stelle).
                        Was soll man dazu sagen ?

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                          #13
                          Diese ständigen Änderungen der Vorschriften können einem nur zum Halse heraushängen.

                          Auch nicht nur bei den Regelungen über Führerscheine, sondern auch bei Identitätskarten, Pässen, Zertifikaten usw..

                          Und so kommen wir ständig in irgendeine Verlegenheit, wenn man in irgendeiner Kontrolle vom "Poli verde" vorwurfsvoll darauf hingewiesen wird, daß man förmlich auf der anderen Seite des Gesetzes steht.

                          Jetzt hat man im spanischen Führerschein den Eintrag, daß man am soundsovielten sein Dokument erneuern muss, nach einer Frist oder Gültigkeits-Dauer von 5 Jahren. Diese, wie ich nun hier lese, Dank Marion, ist nun auf 10 Jahre ausgedehnt worden ? Also, muss ich wohl am ( oder vor dem ) Stichtag zu Trafico rennen, unnützerweise xx-Euros locker machen, um den Eintrag im F-Schein aktualisieren zu lassen, sonst wäre ich ja ohne gültigem Fahrausweis unterwegs, obwohl jedoch berechtigt ein Fahrzeug zu führen, denn die Kapazität zur Führung eines Kfz's ist einem durch die positive Fahrprüfung bescheinigt worden und kann nur durch ein ärztliches Atest widerrufen werden, wegen Verhehrs-Untauglichkeit, oder durch richterlichen Einzug der Fahrerlaubnis nach Verlust ( hier in E verliert man Punkte ) der Punkte nach mehreren Verkehrsvergehen.

                          So bleibt alles Geldschneiderei, schön versteckt hinter dem Wechsel von Reglamenten, wo die auch immer generiert werden.

                          Normalerweise geht die Erneuerung des Führerscheines immer zusammen mit einer neuerlichen Tauglichkeits-Überprüfung des Gesundheitszustandes. Die Gebühren dafür steigen auch ständig an.

                          Wir sind alle dumme, von der Verwaltung abhängige Schafe.

                          Ein Glück existiert nun endlich die Datenkreuzung zur Überprüfung, ob ein zirkulierendes Kfz überhaupt gültig versichert ist. Da lag und liegt es immer noch im Argen in E.
                          Zuletzt geändert von LaTorre; 02.01.2011, 13:48.
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                          Nein, nichts Neues !

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                            #14
                            Führerschein aus Deutschland

                            Hallo Ulrich,
                            ich habe heute morgen mit Tráfico telefoniert und das Ergebnis meines Anrufes ist folgendes:
                            Alle Residenten, die 2 Jahre in Spanien leben, sind VERPFLICHTET zusammen mit ihrem deutschen Führerschein und dem ärztlichen Attest zu Tráfico nach Santa Cruz zu gehen, um Ihren Führerschein nebst Attest dort registrieren zu lassen.
                            Dies wurde beschlossen im Mai 2010 und trat im Sommer 2010 in Kraft.

                            Das ist die aktuelleste Information von Tráfico.
                            Ich hoffe, damit geholfen zu haben
                            Einen schönen Tag noch
                            Marion

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                              #15
                              Zitat von marion50 Beitrag anzeigen
                              ich habe heute morgen mit Tráfico telefoniert und das Ergebnis meines Anrufes ist folgendes:.....

                              vielen dank!

                              aber mit diesem von wem auch immer getroffenen beschluss würde
                              ja gegen geltendes EU-recht verstoßen - siehe hier http://www.honorarkonsul-teneriffa.de/news.htm

                              ich werde nun meinerseits morgen versuchen jemandem beim konsulat
                              zu erreichen um den dortigen stand der dinge zu erfahren.

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                                #16
                                Da zeigt sich das ständige Hin-und Her. Man verunsichert die Bürger, die sich scheinbar periodisch selbst neu unterrichten müssen.

                                Mich würde mal interessieren, ob mit anderen EU-Staaten auch so ein Hick-Hack stattfindet ?
                                ******************************************

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                                Nein, nichts Neues !

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                                  #17
                                  ich bin ja noch meinen bericht über den anruf beim herrn konsul schuldig.

                                  da die mitarbeiterin auch nicht so genau bescheid wusste, hat herr pangels
                                  sogar selbst mit mir gesprochen.

                                  seine auskunft:

                                  die forderung nach einer registrierung des deutschen führerscheins ist laut EU-recht rechtswidrig. ein entsprechendes verfahren am EU-gerichtshof hat spanien verloren. rechtsgültig jedoch ist es, dass sich hier ansässige residenten den gesundheitsprüfungen laut spanischem gesetz unterziehen müssen und die bestätigung darüber mitzuführen haben. eine registrierung der untersuchung wiederum ist nicht notwendig.

                                  soweit die theorie. praktisch ist es jedoch so, dass nach dem kenntnisstand von herrn pangels die die untersuchung durchführenden stellen die durchführung derselben verweigern, wenn man die registrierung des führerscheins nicht nachweisen kann.

                                  sein fazit: so ist es eben auf teneriffa. lassen sie den führerschein und ggf. die untersuchung registrieren und sie haben keine schwierigkeiten.

                                  mein fazit: ich denke ja garnicht daran. die untersuchung lasse ich zu gegebener zeit machen und damit hat sich´s.

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                                    #18
                                    Ein Gerücht, dass die Untersuchung verweigert wird. Meine Frau und ich haben dies gerade durchgeführt, ohne jeden weiteren Kommentar. Auch von Bekannten weiss ich ähnliches.

                                    Auch ich denke nicht im Traum an eine Registrierung. Vorauseilender Gehorsam gegenüber Behörden wäre wohl das Allerletzte.

                                    Im Gegenteil, bei Problemen werde ich den Herrschaften kräftig auf die Finger klopfen.

                                    Die EU sollte mal die Gelder für Spanien sperren, wenn man hier meint, sich über die Rechtslage erheben zu dürfen ....

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                                      #19
                                      Ich werde in der kommenden Woche die Gesundheitsprüfung hier am Plaza del Charco machen- kostet 30.- und damit hat sich mein Beitrag zum deutschen Führerschein auf der Isla.
                                      Lass es verklei nern, ganau wie meinen Pass, dann notariell dieses für 10.- abstempeln, geht ins Portemonais- basta finito.
                                      Man zeigt den guten Willen- falls mal danach gefragt wird (mich nie in 4,5 Jahren Isla)
                                      und kann mit jedem grünen, roten oder gelbem Polizisten auf die unterschiedlichen weiteren Möglichkeiten richtig Witze machen.
                                      Man muss sich m.E. nicht jedem unüberschaubaren Unsinn beugen.

                                      Ach so, ja:
                                      euch hier 1000 Dank für die kurzen, sachlichen und wertvollen Informationen
                                      Zuletzt geändert von Kaleika; 06.01.2011, 19:52.
                                      Quelque chose- sur- Mer.... 200gr frischen Thunfisch zerkleinern;200grkl.Tomaten;OlivenÖl,1kl.Chilischo te;1Knoblauchzehe,Salz,320gr Pasta<Pacheri zB.,2ELOliven,schwarzer Pfeffer,frische Petersilie,pocoBasilicum, Schale< Biozitrone. Heiss anbraten, fertig köcheln.Pasta kochen<2" vor Ende aus dem Wsser und zur Thunfischpfanne geben+ 1Kelle Nudelwasser. Basilic.Petrersil ;Zitronabrieb und Oliven drüber- Flasche Ros`e..

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                                        #20
                                        Hi, ich weiss nicht warum viele Angst haben ihren Führerschein hier zu registrieren. Es hat doch auch den Vorteil das bei Verlust des Führerscheins( verloren oder gestohlen) von den spanischen Behörden sofort ein neuer ausgestellt wird. Währendessen man sonst über D. sich erst von den Behörden Papiere schicken lassen muss. Meinen Mann ist das so passiert. Mit Antragstellung beim Trafico auf eine neuen Führerschein, welche sich dann erst aus D. die Kopien schicken lassen haben, dauerte es ca. 10 Wochen.Wäre er registriert gewesen,hätte er gleich einen neuen Führerschein von der Trafico ausgestellt bekommen.
                                        Das mit dem Gesundheitszeugniss finde ich nicht verkehrt, wenn man manchmal sieht und mitbekommt wieviele Menschen eigentlich kein Auto mehr fahren sollten.
                                        LG gaby
                                        www.pflege-teneriffa.de

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