neue Richtlinien für Rentner?neues von der seguridad sozial?wer hat schon Post bekommen?
neues für deutsche rentner in spanien
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Keine Ankündigung bisher.
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Ich habe noch nicht´s bekommen.
Was sollten das für neue Richtlinen sein.
Sobald ich was weis, werde ich es weiter geben
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ich habe gerade den konsul angeschrieben,er soll ja laut dem schreiben ein zertifikat ausstellen,werde weiter berichten sobald ich antwort habe,das centro salut hat keine ahnung.
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Hallo olbi,
geht es darum, dass manche Centros de Salud den deutschen Rentnerausweis nicht akzeptieren?
Gruß
Iris
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du musst abwarten,ich weiß es auch nicht,undine und ich sind schon seit 18 jahren in der ss und seit 2 jahren rentner,warte doch erstmal auf die antwort vom Konsul,DANKE
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Hallo,
es geht um Rentner/innen in Spanien.
Was genau - weiß ich nicht - wir müssen Olbis Antwort abwarten.
Gruß
Iris
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Honorarkonsul: Ingo F. Pangels
Calle Costa y Grijalba, 18
38004 Santa Cruz de Tenerife
Apartado de Correos 10504
38080 Santa Cruz de Tenerife
Telefon 922 248 820
Telefax 922 151 555
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. von 10:00 Uhr - 13:00 Uhr
E-Mail: ingofp@hotmail.com
Website: www.honorarkonsul-teneriffa.de
und nun müssen wir noch bis montag warten,es ist einen lebensbescheinigung,die aber keiner in meinem centro salut so richtig kennt
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also das konsulat war sehr unfreundlich,sie antworteten nur ,das geht uns nichts an
nach rücksprache mit der zentrale der seguridad hat sich ergeben das ihnen das E 121 fehlt,so einfach ist das manchmal.
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E-Formular 121
Eintragung der Rentenberechtigten
Rentner und ihre Familienangehörigen haben Anspruch auf Sachleistungen ihrer ursprünglichen Krankenkasse, auch wenn sie in einem EU-Land wohnen, in dem kein Rentenanspruch besteht. Die Sachleistungen, die sie in ihrem Wohnort in Anspruch nehmen, gehen zu Rechnung der Krankenkasse im anderen Land.
Herr Mustermann kann also in Amsterdam, wo er seinen Ruhestand verbringt, zum Arzt gehen, obwohl er über eine deutsche Krankenkasse versichert ist. Auch seine Familienangehörigen, die in Europa verstreut leben, haben Anspruch auf die Sachleistungen in ihren Wohnorten. Voraussetzung ist jedoch, dass sie über Herrn Mustermann bei derselben Krankenversicherung versichert sind und sie sich in ihrem Wohnort eintragen lassen.
Die Eintragung im Wohnort erfolgt mit der Bescheinigung E 121. Dieses Formular muss auf Antrag des Rentners von der Rentenkasse und der zuständigen Krankenkasse ausgefüllt werden. Der Rentner erhält das Formular in zweifacher Ausführung zurück und muss es dem Wohnortträger vorlegen.
Wer der jeweilige Wohnortträger ist, kann dem Formular unter dem Punkt ?Hinweise für Rentner und Familienangehörige" entnommen werden. In Litauen ist das zum Beispiel die ?Teritoriné ligoniu kasa" (Gebietskrankenkasse), in Italien die gebietsmäßig zuständige ?Unit? sanitaria locale" (örtliche Gesundheitseinheit).
Mit dem Formular lassen sich die Betreffenden nun bei ihrem Wohnort eintragen. Der Wohnortträger bestätigt dem zuständigen Krankenversicherer die Eintragung oder teilt ihm mit, warum eine Eintragung nicht erfolgt ist. Nun können die in Anspruch genommenen Leistungen vom Träger des Wohnortes auf Rechnung des zuständigen Trägers gewährt werden.
E-Formular 121
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Hallo olbi,
das ist aber keine neue Regelung mit dem E 121 - wurde bei uns auch so gehandhabt.
Gruß
Iris
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So ist es eben, die spanische Behörden arbeiten so schnell wie die Deutschen.
Das Formular hatte ich auch erstmal bei der deutschen Krankenkasse anfordern müssen, von alleine kommt nicht´s
Dazu mußte ich mir auch noch eine deutsche Krankenkarte bei der D. KV anfordern, denn die spanische gilt in D. nur für Notfälle, also ist es wichtig als deutscher Rentner/in, eine Karte von der d. Krankenkasse zu haben.
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Hallo,
einem deutschen Rentner stehen sowohl die spanische Krankenversicherungskarte als auch die deutsche KV-Karte uneingeschränkt zur Verfügung.
Das musste auch erst vor dem EU-GH erstritten werden.
Gruß
Iris
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