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    #1

    Angestellt mit Sozialversicherung

    Hallo zusammen,

    ich habe schon viel in eurem Forum gestöbert und viel Interessantes gelesen.

    Wir (4 Personen) haben vor, zum Ende des nächsten Jahres nach Teneriffa auszuwandern. Dort möchten wir eine S.L. gründen (mit verschiedenen Dienstleistungen).

    Da wir im ersten Jahr sicher noch Startschwierigkeiten haben, möchten wir 2 oder 3 Personen in unserer S.L. mit einem Mindestlohn anstellen, damit diese Sozial- und Krankenversichert sind.

    Bei uns in Deutschland geht dies ja ab 420 ? monatlich - aber wie ist das auf Teneriffa?

    Kennt sich da vielleicht jemand aus?

    Viele Grüße

    Siggi

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    #2
    das gesetzlich festgelegte monats-mindesteinkommen beträgt € 633,30.
    das jahreseinkommen darf nicht unter € 8.866,20 liegen, bei einer langfristigen beschäftigung sind also ggf. 14 mindestmonatsgehälter oder entsprechend höhere monatsgehälter zu zahlen.

    diese werte sind gültig für 2010. wie es für 20011 / 2012 aussehen wird - quien sabe?
    Zuletzt geändert von Ulrich; 07.08.2010, 15:58.

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      #3
      Hallo Ulrich,

      dankeschön für deine Antwort . Den Betrag hatte ich auch schon gelesen In eurem Forum, aber in Verbindung mit Vollzeitarbeit. Ich dachte nun, für Halbtagsbeschäftigte/Stundenkräfte würde es hier einen anderen Mindestlohn geben, damit diese auch Sozialversichert sind.

      Da war meine Frage zu ungenau gestellt- sorry. Aber ev. gibt es das ja nicht auf Teneriffa

      Viele Grüße


      Siggi

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        #4
        Hallo Siggi61,

        da wir uns in einer ähnlichen Situation befinden, habe ich auch schon sehr viele Informationen diesbezüglich eingeholt.

        So etwas wie "Minijob" oder "Gleitzone", wie in Deutschland, gibt es auf Spanien nicht. Es gibt nur diese "Mindestlohnregelung", wie von Ulrich aufgeführt, und die Besteuerung ist ähnlich wie in Deutschland, sowoh für AG als auch für AN.

        Solltest Du etwas anderes herausfinden, bitte mitteilen.

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          #5
          Hallo Filomena,

          genau das war es, was ich wissen wollte
          Da ist es doch wohl sinnvoller, das wir uns erstmal privat krankenversichern, sonst schiesen die Kosten doch zu sehr in die Höhe


          Viele Grüße

          Siggi

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            #6
            Hallo nochmal ,


            jetzt fällt mir schon die nächste Frage ein

            Wenn ich in einer S.L. einen Arbeitnehmer (Deutsch mit Wohnsitz dann auf Teneriffa) mit dem Mindestlohn einstelle ist er ja Sozialversichert/Krankenversichert.
            Wie verhält sich das mit seiner Ehefrau, wenn diese noch keine Arbeit hat? Ist sie dann nach spanischem Recht über ihren Ehemann krankenversichert?


            Viele Grüße


            Siggi

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              #7
              Jawoll die Ehefrau ist im prinzip mitversichert, aber dazu muss der Ehemann selbst zur Sozialversicherung gehen und seine Frau in seine Sozialversicherungskarte eintragen lassen.
              Es ist also nicht alleine damit getan, dass der Ehemann sozialverisicherungspflichtig angemeldet ist sondern, er selbst muss zur Sozialversicherung gehen und die Ehefrau bei sich eintragen lassen.
              Dazu ist, soweit ich weiss, eine Kopie der Heiratsurkunde notwendig. Also am besten sofern möglich eine mehrsprachige Heiratsurkunde aus DE mitbringen. Wenn es diese nicht gibt, hat bei mir eine einfache Übersetzung (also keine offiziell beglaubigte), von mir selbst gemacht, ausgereicht. Ist aber auch schon schätzungsweise 20 Jahre her.

              Und nur am Rande ohne Bezug auf das Sozialversicherungsthema: Es ist grundsätzlich zu empfehlen von jedem der hierher auswandert eine Internationale Geburtsurkunde aus Deutschland mitzubringen. Sofern es im zuständigen Standesamt noch keine internationale gibt, dann auf jeden Fall eine deutschsprachige.
              Zuletzt geändert von ; 07.08.2010, 21:00.

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                #8
                Hallo siggi61,
                über die seguridad social, ist auch die Frau mit familienversichert.
                Eine zusätzliche Privatversicherung würde ich dringend empfehlen, da ich davon ausgehe, dass Du momentan schon privat versichert bist, frag da mal nach.
                Auch die deutschen Gesellschaften machen oft sehr gute Angebote.

                Vorab klären müsst ihr unbedingt, ob die seguridad social auch für die Rente, der nicht arbeitenden Ehefrau aufkommt. Hierfür gibt es keine allgemeine Regelung, bzw. sehr oft Diskussionen. Ihr müsst nach der "Tarjeta Sanitaria Medic. gratuita", der Rentenkarte fragen.

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                  #9
                  Hallo Filomena und auch die anderen,

                  es geht hier um die 2 Personen, die mit uns auswandern möchten. Die sind hier ganz normal pflichtversichert- aber noch nicht verheiratet.

                  Weist (oder wisst ihr) auch, ob die Ehefrau mit in die Versicherung kommt, wenn der Ehemann sich freiwillig versichert bei der seguridad social ???
                  - also, auch wenn man noch keine Arbeit hat (und auch nicht nicht autonom ist) sollte man ja trotzdem versichert sein :-)

                  Das mit der Rente wäre noch ein weiterer Punkt- aber wichtig wäre zuerst die Krankenversicherung (Zusatz sollte man ja eh noch machen)

                  Ich selbst bin hier freiwillig versichert (aber in einer gesetzlichen Krankenkasse). Dementsprechend werde auch die seguridad social (in der S.L.) als erste Pflichtversicherung nehmen.


                  Danke schön für die vielen Infos- wir haben zwar noch ein bisschen Zeit- aber die möchten wir auch nutzen


                  Viele Grüße


                  Siggi

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                    #10
                    nichtverheiratete werden als familienangehörige gewertet,und sind auch familienversichert,einfach mal infos bei der s.s. einholen.

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                      #11
                      Zitat von siggi61 Beitrag anzeigen
                      Weist (oder wisst ihr) auch, ob die Ehefrau mit in die Versicherung kommt, wenn der Ehemann sich freiwillig versichert bei der seguridad social ???
                      - also, auch wenn man noch keine Arbeit hat (und auch nicht nicht autonom ist) sollte man ja trotzdem versichert sein :-)

                      Ich selbst bin hier freiwillig versichert (aber in einer gesetzlichen Krankenkasse). Dementsprechend werde auch die seguridad social (in der S.L.) als erste Pflichtversicherung nehmen.
                      Ich hatte diesen Fall noch nicht, also habe ich mich ans Telefon begeben und die kanarische Sozialversicherung angerufen. Daher die Infos ohne Gewähr und nur als Anhaltspunkt. Folgende Auskunft bekam ich:

                      1. Um in Spanien krankenversichert zu sein wenn man noch nicht arbeitet muss man von der deutschen Krankenversicherung entweder die europäische Krankenversicherungskarte mitbringen oder ein Zertifikat welches besagt, dass der Deutsche in Spanien das Recht auf eine spanische Krankenversicherung hat. (Also sozusagen das Recht von Deutschland auf Spanien übergeht.)

                      2. Solange der Ehemann nicht arbeitet scheint es nicht möglich zu sein die Ehefrau mitzuversichern, erst wenn er arbeitet geht das.

                      3. Im Fall 2 sollten man daher individuell fahren und 2 europäische Krankenversicherungskarten bzw. 2 indivudelle Bestätigungen Deutschland mitbringen.

                      4. Im Falle wenn von Deutschland nichts dergleichen mitgebracht wird würde nur die Möglichkeit der Privatversicherung bestehen, zumindest solange bis der Ehemann in Spanien arbeitet.

                      Zitat von siggi61 Beitrag anzeigen
                      es geht hier um die 2 Personen, die mit uns auswandern möchten. Die sind hier ganz normal pflichtversichert- aber noch nicht verheiratet.
                      Lebenspartner können auch auf die Sozialversicherungskarte des Partners wenn sie nachweisen können, dass sie seit mindestens 1 Jahr vor dem Antrag, eheähnlich zusammenleben.
                      Insofern wäre es nicht verkehrt wenn man ein amtliches Zertifikat über diesen Umstand, möglicherweise vom deutschen Einwohnermeldeamt, mitbringt.
                      Aber auch für sie gilt Punkt 1 bis 3. wenn sie in DE individuelle Krankenversicherungen haben.

                      In diesem Zusammenhang eine Sache die ich irgendwo laß aber momentan nicht einordnen kann, sie allerdings wenn´s hart auf hart geht wichtig sein könnte.
                      Ich laß im Prinzip folgendes: Jeder egal ob Spanier oder Ausländer hat das Recht auf Gesundheitsversorgung.
                      - Wenn er nicht hier in Spanien gemeldet ist: Recht nur auf Notfallversorgung.
                      - Wenn in Spanien gemeldet: Komplette, normale Krankenversicherungsleistungen.

                      Was ich erstmal damit sagen will, dass ihr unbedingt schnellstmöglich im Rathaus euren Wohnsitz hier anmeldet, sobald ihr hier angekommen seit um fest hierzubleiben.

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                        #12
                        Zitat von Filomena Beitrag anzeigen
                        Vorab klären müsst ihr unbedingt, ob die seguridad social auch für die Rente, der nicht arbeitenden Ehefrau aufkommt.
                        Also dieser Satz sagt alles und nichts. Was willst du damit ausdrücken? Was sollte die spanische Rentenversicherung mit einer Person zu tun haben, die in Spanien noch nicht 1 Cent eingezahlt hat und dies möglicherweise nie tun wird? Und ist es nicht ein bisschen früh sich über Rente informieren zu sollen? Und überhaupt, warum vorab informieren und das auch noch unbedingt? Würdest du etwa die Entscheidung auszuwandern oder nicht von dieser Anwort abhängig machen? Ich entnehme aus den postings, dass die Leute hier nochmal ranklotzen und sich nicht gerade auf´s Altenteil begeben wollen.
                        Zuletzt geändert von ; 09.08.2010, 16:17.

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                          #13
                          Zitat von siggi61 Beitrag anzeigen
                          ...wenn der Ehemann sich freiwillig versichert bei der seguridad social ???...
                          Eine freiwiliige Krankenversicherung in der spanischen Sozialversicherung gibt es mit an 100% grenzender Sicherheit nicht.

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                            #14
                            Hallo Queru,

                            schdimmt - wir wollen nochmal "ranklotzen" aber auf Islaqualität...

                            Und die Rente ist da zweitrangig, da wir hier in D schon lange Jahre einbezahlt haben. Dazu kommt, das mein Partner schon in Rente ist, wenn wir übersiedeln (ich aber leider noch nicht...).

                            Da ich als Sebstständiger aber eh die seguridad social brauche, ist dies nicht verkehrt, wenn noch ein paar Taler in die Rentenkasse dazukommen. Wir hatten uns auch schon nach reinen "Krankenversicherungen" (Mundisalud) erkundigt.

                            Ich glaube auch nicht, das der spanische Staat die Rente eines Auswanderers- oder dessen Ehefrau bezahlt- wäre ja sonst fast so wie in unserem "Sozialstaat" DE *grins*

                            - dazu sag ich jetzt aber nix, sonst mach ich mich noch unbeliebt.

                            Wir wollen jedenfalls auf TF leben und arbeiten, wie wir es auch in DE getan haben- nur etwas relaxter...


                            Viele Grüße an alle und Danke für die guten Tips !


                            Siggi

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                              #15
                              Zitat von queru Beitrag anzeigen
                              Eine freiwiliige Krankenversicherung in der spanischen Sozialversicherung gibt es mit an 100% grenzender Sicherheit nicht.
                              Genau das wollten wir wissen, da sich für uns die Frage stellt:

                              1. Stellen wir die beiden Personen ein (oder 1, wenn der andere damit mitversichert ist)

                              oder

                              2. Meldet einer der beiden sich autonom- damit ist der andere mitversichert

                              oder

                              3. Freiwillig anmelden- aber das geht ja nicht


                              Wir haben ja noch ein bisschen Zeit- leider

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                                #16
                                @queru

                                Als Selbständiger spielt die Frage der Rentenabsicherung sicherlich nur in sofern eine Rolle, als was ich bisher dafür bereit war abzutreten.
                                Siggi61, spricht von einem Angestellten, Alter nicht bekannt.
                                Auch wir würden Arbeiter mitnehmen und diesen war diese Frage schon wichtig, obwohl sie noch laaange bis zur Rente haben, aber mitkommen wollen, weil sie gerade auf diese Zeit hinarbeiten.

                                @siggi61

                                Ich versuche einmal weiterzugeben, wie es mir mitgeteilt wurde.

                                Du gründest eine S.L., Deine Frau, z.B. ist auch Geschäftsteilhaber (meine diese Konstellation in einem anderen Thread gelesen zu haben), müsst Ihr beide in die Pflichtversicherung einbezahlen.

                                Ein Angestellter ist über seinen Lohn Pflichtversichert, beteiligst Du ihn an Deiner S.L. (er wird autonom) muss er sich pflichtversichern (das ist keine Frage des Wollens).
                                In beiden Fällen ist die Frau mit familienversichert, ausser sie hat ein eigenes Einkommen.

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                                  #17
                                  Bezugnehmend auf voriges posting hier das beamtenspanisch von der Webseite der spanischen Sozialverischerung (www.seg-social.es):

                                  Quienes ejerzan funciones de dirección y gerencia que conlleva el desempe?o del cargo de consejero o administrador, o presten otros servicios para una sociedad mercantil capitalista, a título lucrativo y de forma habitual, personal y directa, siempre que posean el control efectivo, directo o indirecto, de aquélla. Se entenderá, en todo caso que se produce tal circunstancia, cuando las acciones o participaciones del trabajador supongan, al menos, la mitad del capital social.

                                  Se presumirá, salvo prueba en contrario, que el trabajador posee el control efectivo de la sociedad cuando concurran algunas de las siguientes circunstancias:

                                  - Que, al menos la mitad del capital de la sociedad para la que preste sus servicios esté distribuido entre socios, con los que conviva, y a quienes se encuentre unido por vínculo conyugal o de parentesco por consanguinidad, afinidad o adopción, hasta el segundo grado.

                                  - Que su participación en el capital social sea igual o superior a la tercera parte del mismo.

                                  - Que su participación en el capital social sea igual o superior a la cuarta parte del mismo, si tiene atribuidas funciones de dirección y gerencia de la sociedad.

                                  En los supuestos en que no concurran las circunstancias anteriores, la Administración podrá demostrar, por cualquier medio de prueba, que el trabajador dispone del control efectivo de la sociedad.
                                  und hier meine freie und garantielose Úbersetzung die lediglich dazu dienen soll sich zumindest ein ungefähres Bild von der Sachlage machen zu können.

                                  In einer Kapitalhandelsgesellschaft müssen sich jene als autónomo pflichtversichern die
                                  1.Die Funktion der Firmenleitung und Geschäftsführung in Form eines Beraters oder Verwalters ausüben.
                                  2.Jene die gegen Entgelt und in regelmäßiger, persönlicher und direkter Form andere Leistungen für eine Handelsgesellschaft erbringen wenn sie die effektive, direkte oder indirekte Kontrolle der Gesellschaft innehaben. Man geht auf jeden Fall davon aus, dass dies der Fall ist, wenn die Aktien oder Beteiligungen des Arbeiters wenigstens die Hälfte des Geschäftskapitals ist.
                                  Weiterhin geht man davon aus, dass der Arbeiter die effektive Kontrolle der Gesellschaft besitzt, außer man beweist das Gegenteil, wenn eine der folgenden Umstände der Fall ist:
                                  Dass sich wenigstens die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft, für die er seine Leistung erbringt, unter Teilhabern aufteilt, mit denen er zusammenlebt und solche welche durch Heirat oder Verwandschafts-, Verschwägerung, Adoption, bis in 2. Linie, verbunden sind.
                                  Dass seine Beteiligung am Stammkapital gleich oder höher ist als 1 Drittel.
                                  Dass seine Beteiligung am Stammkapital gleich oder höher ist als 1 Viertel, wenn er die Aufgaben der Firmenleitung und Geschäftsführung innehat.
                                  Wenn keine der vorher genannten Fälle zutrifft, steht es der Behörde zu durch jegliches Mittel zu beweisen, dass der Arbeiter die effektive Kontrolle der Gesellschaft hat.
                                  Zu dem Schluß solltet ihr kommen nachdem ihr einen dieser "Profis", die hier im forum gerne als wenig erquickende Antwort empfohlen werden, aufgesucht habt und sofern der sich auskennt. Eigentlich darf man meine Antwort gar nicht Ernst nehmen, da es in einem Forum so etwas gar nicht geben kann. (Sorry konnte ich mir gerade nicht verkneifen! Hat nicht´s mit euch beiden zu tun)
                                  Zuletzt geändert von ; 09.08.2010, 20:43.

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                                    #18
                                    Ach so fast vergessen:

                                    Zitat von Filomena Beitrag anzeigen
                                    Du gründest eine S.L., Deine Frau, z.B. ist auch Geschäftsteilhaber (meine diese Konstellation in einem anderen Thread gelesen zu haben), müsst Ihr beide in die Pflichtversicherung einbezahlen.
                                    Wie aus meinem obigen posting zu erkennen ist, braucht die Ehefrau, sofern sie nichts, aber auch gar nichts für die Gesellschaft macht, keine Vollmachten für die Firma und auch keine Kontovollmachten hat, natürlich keine Sozialversicherung zu zahlen, da sie nichts arbeitet. Nur wer arbeitet, auch wenn es nur Verwaltungsdinge sind, ist sozialversicherungspflichtig.

                                    Zitat von Filomena Beitrag anzeigen
                                    Ein Angestellter ist über seinen Lohn Pflichtversichert, beteiligst Du ihn an Deiner S.L. (er wird autonom) muss er sich pflichtversichern (das ist keine Frage des Wollens).
                                    Wie aus meinem obigen posting zu entnehmen, nur wenn er mindestens mit 1 Drittel an der Gesellschaft beteiligt ist. Ansonsten ist er natürlich auch pflichtversichert aber nicht er sich selbst als "autonomo" sondern die Gesellschaft ihn als Arbeiter "por cuenta ajena".
                                    Zuletzt geändert von ; 09.08.2010, 21:56.

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                                      #19
                                      Zitat von siggi61 Beitrag anzeigen
                                      Genau das wollten wir wissen, da sich für uns die Frage stellt:

                                      1. Stellen wir die beiden Personen ein (oder 1, wenn der andere damit mitversichert ist)

                                      oder

                                      2. Meldet einer der beiden sich autonom- damit ist der andere mitversichert

                                      oder

                                      3. Freiwillig anmelden- aber das geht ja nicht


                                      Wir haben ja noch ein bisschen Zeit- leider
                                      Zu 1.; Das hängt in erster Linie davon ab ob beide in der Firma arbeiten. Wenn beide in der Firma arbeiten, muss die Gesellschaft beide anmelden. Es darf ja keiner schwarz arbeiten.

                                      Zu 2: Das hängt in erster Linie davon ab ob derjenige ein Selbstständiger ist oder eine nicht selbstständige Arbeit verrrichtet. Wenn selbstständig muss er sich als autonomo anmelden, seine autonomo selbst bezahlen, der Gesellschaft Rechnungen für seine Arbeit schreiben, seine eigene Buchführung machen und Steuererklärungen abgeben. Er ist für die Behörden sein eigener Herr und plant und macht seine Arbeit in eigener Regie. Alles andere nennt man "unselbstständige Arbeit" und dann muss die Gesellschaft ihn als Arbeiter anstellen.
                                      Zuletzt geändert von ; 09.08.2010, 21:57.

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                                        #20
                                        Wenn Dein Partner (Mann) schon in Rente ist, ist der doch Krankenversichert.

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