Hilfestellung gesucht/Sicherheitsbegleiter auf Teneriffa

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    #21
    @Achined

    das ist in Deutschland nach dem "jedermann Paragraph" jedermann gestattet.

    Ich kann mir allerdings nicht vorstellen das ein Ausländer mit "nur" einer Schweitzer Sicherheitsausbildung in Spanien einen Waffenschein erhalten hat.

    Wie in Deutschland ist die Genehmigung nach § 34A nur eine relativ kurze Unterweisung.
    Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

    Gruß Günter

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      #22
      Sicherheitspersonal

      Das Sicherheitspersonal traegt ueblicherweise Schlagstock und Handschellen, vielleicht auch irgendein Reizgas, mehr nicht.
      Es ist hier auf der Insel auch reichlich vertreten, da nahezu jeder groessere Supermarkt und jedes Einkaufszentrum diese beschaeftigt. Auch die groesseren Hotels haben welche.

      Das angestossene Thema Waffentraeger kommt hierbei nur bei Geldtransporten zum Tragen und somit bei den aller wenigsten Personen.
      Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

      Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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        #23
        Skeptische (realistische?) Stimmen einerseits, auf der anderen Seite aber auch jede Menge Ideen und Vorschläge wo es eventuell doch Chancen gibt.

        Es war jedenfalls ein guter Einfall von "Security87" gewesen hier um Rat zu fragen.

        Mit diesen Informationen hier lässt sich sicher etwas anfangen

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          #24
          Nein , das kann man nicht sagen, das es eine kleine Unterweisung war. Er hat eine Qualifizierung in Berlin gemacht , mit Abschluss in einem anerkannten Institut, welche Personenschuetzer ausbildet. In der Ausbildung war auch das mit den Waffen , denn er musste schiessen lernen, und hat die Bescheinigung eine Waffe tragen zu duerfen .Es ging um Wachschutz und Personenschutzausbildung in Berlin .
          Liebe Gruesse Sabine

          Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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            #25
            @Sabine
            die Ausbildung in Berlin mit IHK (Industrie + Handelskammer) Abschluß dauert 6 Monate
            und beinhaltet eine Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG bei der IHK.

            Da ich Waffensammler mit roter WBK
            Sportschütze mit grüner und gelber WBK
            und Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 SprengG
            ( Berechtigter nach der Sprengstoffverordnung)

            bin, kann ich sagen - möglich dein Sohn darf während des Einsatzes Waffen tragen - danach aber ist abgeben angesagt.

            Einen Waffenschein wird er daraufhin nicht bekommen.

            Selbst ich der insgesamt 17 Kurzwaffen bis zum Kaliber .357 magnum und Langwaffen bis zum Kaliber 12/70 ( Flinte) habe,
            darf diese nicht führen sondern nur:
            sammeln
            auf dem Schießstand benutzen
            und Munition selbst herstellen

            Für einen Waffenschein bedarf es:
            Waffensachkundeprüfung
            Zuverläßigkeitsprüfung
            Haftpflichtversicherung
            eine höhere Gefährdung als die Allgemeinheit
            und er wird für maximal 3 Jahre ausgestellt.

            ( Außer Bewachungsunternehmer für zb. Geldtransporte)

            Auch der Fragestelle hat nur eine 6 monatige Ausbildung, wobei das Waffengesetz der Schweiz weit liberaler ist wie in Deutschland.

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