vorsicht bei diesem arbeitgeber
Einklappen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
-
Die letzten 24 Monate wurden dort über 200 Angestellte ausgewechselt teilweise über Nacht.Eine Luxenburgerin (kann man in einem älteren Beitrag nachlesen)hat daheim alles aufgegeben und stand über Nacht auch vor dem Nichts.Auch Lohn gibts nicht pünktlich u.s.w.
Es lohnt auf jeden Fall eine Auskunft bei der Gewerkschaft Calla Blanco oder dem Arbeitsgericht einzuholen.
- Top
Kommentar
Wir können dem voll und ganz zustimmen und zwar aus eigener Erfahrung. Jeder, der in Erwägung zieht, dort (und auch in den noch wenigen vorhandenen Filialen -"XXX-) arbeiten zu wollen können wir nur abraten. Wer mehr darüber wissen möchte kann uns gerne ansprechen.
- Top
Kommentar
Hallo aus der Uckermark
...dieser Beitrag "Vorsicht bei diesem Arbeitgeber" erinnerte mich an eine Anzeige, welche Mitte Juni 2010 hier bei uns (möglicherweise auch in der Presse anderer Bundesländer) zu lesen war.
In unserer Zeitung-MM=Märkischer Markt (Uckermark) stand am 16.Juni-folgende Anzeige-Neuanfang auf Teneriffa! Suche für meine s.15jahren bestehende gut laufende kl.Ferienanlage eine Geschäftspartnerin,ohne Kapitaleinsatz, 25-35j.,ledig,spaß an Führung u Pflege d Anlage,keine Arbeit scheuen,Führerschein. [url]www.???[/url] / 0034 922-???
Name—sagt der Name jemanden was ??? Hat sie schon eine Gesch.partnerin gefunden ??
Weshalb stellt man solch Anzeige hier ein-Teneriffa hat doch sicher genug, die arbeiten wollen ( faules EI? ) Außerdem braucht sie nur über Euer Forum anfragen-recht merkwürdig!?
Aber möglicherweise ganz harmlos-->oder nicht!?
Beste Grüße von der Oder CIAO conny
- Top
Kommentar
Öffentliche Anschuldigungen und persönliche Daten
Liebe Foris,
solche Warnungen sind grundsätzlich löblich und sicher gut gemeint!
Bitte postet aber öffentlich keine persönlichen Daten oder dazu direkt weiterführende Links!
Im schlimmsten Fall haben sonst die Betreiber dieses Forums ganz schnell ne Abmahnung, Verleumdnungsklage oder sonst was an den Hals!
Eine Warnung könnte z.B. ohne Probleme wie folgt gepostet werden:
"ACHTUNG an alle die auf Jobsuche in Puerto de la Cruz sind und sich als Koch/Köchin bewerben möchten! Von einem Restaurant kann ich definitiv abraten!
Nähere Infos gerne per PN"!
Ich hoffe, ihr habt dafür Verständnis!Zuletzt geändert von bb; 31.08.2010, 03:32. Grund: Meine Sekretärin hat sich mal wieder vertippt! ;-)
- Top
Kommentar
Hallo b.b.
In Teilen geb ich Dir da vollkommen Recht. Öffentliche Anfeindungen gegenüber dritten sollten tunlichst unterbleiben.
Andersherum sollten aber direkt Betroffene das Recht haben Betrüger beim Namen zu nennen solange es Rechtlich nachweißbar ist.
Grüße RalfIch bin nur dafür verantwortlich, was ich schreibe- nicht dafür, was du verstehst!
- Top
Kommentar
Guten Morgen Ralf,
wie soll ein Forenbetreiber denn genau wissen, wann eine Betrugswarnung fundiert und rechtens ist?
Würdest Du hier eine Grenze ziehen wollen? Oder sollten wir uns vor Threaderstellung eine Kopie der Betrugsanzeige zufaxen lassen?
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Wer genaueres zu den ausgesprochenen Warnungen erfahren möchte, hat jederzeit die Möglichkeit, sich mit dem Threadersteller direkt in Verbindung zu setzen.
Aus dem Forum wurden lediglich die "gefährlichen" persönlichen Daten entfernt, die Warnung selbst ist weiterhin zu lesen.
Lg, Gaviota
- Top
Kommentar
Hast Recht Gaviota
ein Forum ist nicht dafür da um Betrugsfälle oder Ähnliches öffentlich darzustellen. Dafür gibt´s andere Gremien, die dann diese dann auch beweisen können in die eine oder andere Richtung.
- Top
Kommentar
Ich habe das nicht zum Spass geschrieben,sondern selber 5 Monate und 15 Tage dort gearbeitet.Was heisst ich übernehme die volle jornalistische Verantwortung für meinen Text.
Ich kann jede Beschreibung anhand von Lohnabrechnungen,Rechungen über Ware und Gas die ich selber bezahlt habe weil im Betrieb kein Geld da war und ich sonst nicht mal das Lokal aufmachen konnte,belegen.
Da ich selber genug Geldreserve hatte konnte ich das überstehen und dann selber ein Lokal eröffnen,das ich immer noch betreibe.
Es leben aber auch noch genug ehemalige Mitarbeiter hier denen die ganzen Grundlagen aufgrund eines solchen Arbeitgebers entzogen wurden.
- Top
Kommentar
Rechtlich ist immer der Forenbetreiber verantwortlich, wenn es in einem Forum zu Gesetzesverstößen kommen sollte.
Der User (noch dazu oft durch ein Pseudonym öffentlich unkenntlich gemacht) kann zwar dann vom Forenbetreiber ebenfalls belangt werden, aber gegenüber einem Kläger bzw. dem Gericht ist nun einmal der Forenbetreiber "Ansprechpartner". Moderatorin b. b. hat daher richtig gehandelt. Ich hatte mich schon gewundert, wie lange der Klarname öffentlich zu lesen war. Der Vorschlag, "Übeltäter" im Forum ohne Namen zu nennen und nähere Informationen per PN anzubieten, ist wohl die beste Lösung!
- Top
Kommentar
AGBs sind das eine, Gesetze etwas anderes. Leider - oder zum Glück - stehen Gesetze über den AGBs!
(Forenbetreiber versuchen oft, sich durch Klauseln wie "der User ist alleine für den Inhalt seiner Beiträge verantwortlich" abzusichern. Da aber die Veröffentlichung durch den Forenbetreiber erfolgt, bleibt er auch rechtlich für den Inhalt des Forums verantwortlich. Im Eventualfall kann er dann bei Gericht versuchen, die Verantwortung an den User weiterzugeben, indem er z. B. den Nachweis zu erbringen versucht, dass ihm nicht zumutbar war, den beanstandeten Beitrag zu löschen - weil er z. B. um 2 Uhr Nacht gepostet wurde etc.)Zuletzt geändert von Adalbert; 31.08.2010, 13:52.
- Top
Kommentar
- Top
Kommentar
Hallo oberheim,
sowohl b.b. als auch meine Wenigkeit, die wir in diesem Thread bereits gepostet haben, sind Moderatoren dieses wunderbaren Forums.
Wenn wir in Beiträgen etwas löschen, ändern bzw. unkenntlich machen, so geschieht dies in den meisten Fällen nach Absprache mit den Forenbetreibern oder zumindest in deren Sinne.
Das Echtnamen bei Beschwerden hier unkenntlich gemacht werden, ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, die hier in diesem Forum schon öfter so vorgenommen wurde. Dies hat mit Dir persönlich nichts zu tun und ist sicherlich nicht böse gemeint. Der Thread bleibt hier ja auch weiterhin bestehen und jeder, der Interesse an genaueren Angaben hat, kann sich direkt mit Dir in Verbindung setzen.
Gruß und nix für ungut
Gaviota
- Top
Kommentar
Zitat von Gaviota Beitrag anzeigenGuten Morgen Ralf,
wie soll ein Forenbetreiber denn genau wissen, wann eine Betrugswarnung fundiert und rechtens ist?
Würdest Du hier eine Grenze ziehen wollen? Oder sollten wir uns vor Threaderstellung eine Kopie der Betrugsanzeige zufaxen lassen?
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Wer genaueres zu den ausgesprochenen Warnungen erfahren möchte, hat jederzeit die Möglichkeit, sich mit dem Threadersteller direkt in Verbindung zu setzen.
Aus dem Forum wurden lediglich die "gefährlichen" persönlichen Daten entfernt, die Warnung selbst ist weiterhin zu lesen.
Lg, Gaviota
Hallöchen Gaviota
Ich will keine Grenze ziehen und Forenbetreibern keine Vorschriften machen.
Ich sagte nur:
"Andersherum sollten aber direkt Betroffene das Recht haben Betrüger beim Namen zu nennen solange es Rechtlich nachweißbar ist."
Da steht doch nicht das dieses das hier tun sollen oder.
Liebe Grüße RalfIch bin nur dafür verantwortlich, was ich schreibe- nicht dafür, was du verstehst!
- Top
Kommentar
Das Problem ist nur, dass dann aber der Forenbetreiber zuerst den "rechtlichen Nachweis" überprüfen müsste - denn mit der Veröffentlichung wird er selbst rechtlich (mit)haftbar!
Daher gebe ich den beiden Moderatorinnen (b. b. und Gaviota) recht!
- Top
Kommentar
- Top
Kommentar
Adalbert bringt es auf den Punkt. Wir brauchen bei solchen Dingen immer einen hieb- und stichfesten Beweis, der per E-Mail an uns gesendet werden kann. Wir hatten bereits ähnliche Fälle im Forum, wo ehemalige Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber aus verletztem Stolz angingen. In einem Fall kann ich mich konkret daran erinnern, daß der bei uns sogar anrief und den Sachverhalt ganz anders darstellte. Ich will damit auf keinen Fall sagen, daß das hier in dem Fall so ist. Aber die Gefahr besteht ja immer generell bei solchen Aussagen. Am besten ein Gerichtsurteil und schon kann bedenkenlos gewarnt werden. Aber ohne konkreten Beweis bleibt es Verleumdung oder zumindest üble Nachrede.
- Top
Kommentar
Powered by vBulletin® Version 5.6.9
Copyright © 2025 MH Sub I, LLC dba vBulletin. Alle Rechte vorbehalten.Die Seite wurde um 06:04 erstellt.Lädt...X
Kommentar