Wohnung in Punta Brava, Puerto de la Cruz zu vermieten ab sofort

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    #1

    Wohnung in Punta Brava, Puerto de la Cruz zu vermieten ab sofort

    Hallo zusammen, wir vermieten eine Wohnung in Puerto de la Cruz, Punta Brava (erste Meereslinie, Meer von der Dachterasse aus zu sehen, da sonst ruhig nach hinten gelegen), neu renoviert. Es sind ca. 75 qm incl. Dachterassenanteil, 2 Schlafzimmer, neues Bad, ein Wohnzimmer, mit Einbauküche. In der Wohnung ist wirklich alles, was man zum Leben braucht. Und sie wurde bisher nur ein paar Wochen genutzt. Sie soll incl. Nebenkosten 1300 Euro pro Monat kosten (ab 3 Monate bis max. 6 Monate), ab sofort. Bei Interesse gerne melden! LG, Andrea

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    #2
    Zitat von Sonnenblume Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen, wir vermieten eine Wohnung in Puerto de la Cruz, Punta Brava (erste Meereslinie, Meer von der Dachterasse aus zu sehen, da sonst ruhig nach hinten gelegen), neu renoviert. Es sind ca. 75 qm incl. Dachterassenanteil, 2 Schlafzimmer, neues Bad, ein Wohnzimmer, mit Einbauküche. In der Wohnung ist wirklich alles, was man zum Leben braucht. Und sie wurde bisher nur ein paar Wochen genutzt. Sie soll incl. Nebenkosten 1300 Euro pro Monat kosten (ab 3 Monate bis max. 11 Monate), ab sofort. Bei Interesse gerne melden! LG, Andrea
    Lizenz vorhanden ?

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      #3
      Zitat von sol Beitrag anzeigen

      Lizenz vorhanden ?
      Ich glaube, ab 3 Monate ist keine Lizenz nötig (da nicht Kurzzeitvermietung)

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      • elfevonbergen
        elfevonbergen kommentierte
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        Steuerlich anmelden würde ich es schon, erst recht wenn man es in öffentliche Foren setzt.

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      #4
      Zitat von ich_bins Beitrag anzeigen

      Ich glaube, ab 3 Monate ist keine Lizenz nötig (da nicht Kurzzeitvermietung)
      Lass dich mal dringend beraten.
      Es gibt in Spanien nur zwei Mietverträge:
      Einjähriger Mietvertrag, nach dem man dieselben Mieter kein zweites mal als Mieter akzeptieren darf.
      Dann den 5jáhrigen Mietvertrag mit automatischer Mietverlángerung.
      Alle anderen Versionen sind kurzfrstige touristische Vermietungen

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      • elfevonbergen
        elfevonbergen kommentierte
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        nu erzähl mal keinen Blödsinn, Leute die sich nicht auskennen die könnten das ernst nehmen.

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      #5
      Sol, lass' dich mal dringend beraten. Du verbreitest hier nämlich gerade mal wieder Unsinn. Man kann in Spanien sogar Mietverträge nach deutschem Mietrecht schliessen, bei dem die spanischen Richter im Fall von Streitigkeiten tatsächlich deutsches Mietrecht anwenden müssen.
      * * *

      Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

      *** Es ist ja deins. ***

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        #6
        Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
        Sol, lass' dich mal dringend beraten. Du verbreitest hier nämlich gerade mal wieder Unsinn. Man kann in Spanien sogar Mietverträge nach deutschem Mietrecht schliessen, bei dem die spanischen Richter im Fall von Streitigkeiten tatsächlich deutsches Mietrecht anwenden müssen.
        Aber nur bei Deutschen - die sind nämlich weltweit etwas ganz besonderes
        Um bei deinen Träumen zu bleiben: dann bräuchte man die Gesetze wegen kurzfristiger touristischer Vermietung gar nicht. Dann können ja die Mieter / Vermieter in D spanisches Mietrecht anwenden.
        Solch einen Schwachsinn liest man nur in diesem Forum, und du bist der grösste Witzbold hier.

        Vv heisst: Vivienda vacacional....dieses Schild schonmal gesehen? Ich habe diesen " Unsinn " in allen Details hinter mir

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        • J-Man
          J-Man kommentierte
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          Siehst Du: Ich sage ja, Du solltest Dich dringend mal fachkundig beraten lassen. Denn offensichtlich hast Du über den sehr eng begrenzten Tellerrand deiner "Erfahrung" hinaus keine Ahnung von dem, worüber Du da sprichst / schreibst.
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