Hallo zusammen, wir vermieten eine Wohnung in Puerto de la Cruz, Punta Brava (erste Meereslinie, Meer von der Dachterasse aus zu sehen, da sonst ruhig nach hinten gelegen), neu renoviert. Es sind ca. 75 qm incl. Dachterassenanteil, 2 Schlafzimmer, neues Bad, ein Wohnzimmer, mit Einbauküche. In der Wohnung ist wirklich alles, was man zum Leben braucht. Und sie wurde bisher nur ein paar Wochen genutzt. Sie soll incl. Nebenkosten 1300 Euro pro Monat kosten (ab 3 Monate bis max. 6 Monate), ab sofort. Bei Interesse gerne melden! LG, Andrea
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Zitat von Sonnenblume Beitrag anzeigenHallo zusammen, wir vermieten eine Wohnung in Puerto de la Cruz, Punta Brava (erste Meereslinie, Meer von der Dachterasse aus zu sehen, da sonst ruhig nach hinten gelegen), neu renoviert. Es sind ca. 75 qm incl. Dachterassenanteil, 2 Schlafzimmer, neues Bad, ein Wohnzimmer, mit Einbauküche. In der Wohnung ist wirklich alles, was man zum Leben braucht. Und sie wurde bisher nur ein paar Wochen genutzt. Sie soll incl. Nebenkosten 1300 Euro pro Monat kosten (ab 3 Monate bis max. 11 Monate), ab sofort. Bei Interesse gerne melden! LG, Andrea
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Zitat von sol Beitrag anzeigen
Lizenz vorhanden ?
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Zitat von ich_bins Beitrag anzeigen
Ich glaube, ab 3 Monate ist keine Lizenz nötig (da nicht Kurzzeitvermietung)
Es gibt in Spanien nur zwei Mietverträge:
Einjähriger Mietvertrag, nach dem man dieselben Mieter kein zweites mal als Mieter akzeptieren darf.
Dann den 5jáhrigen Mietvertrag mit automatischer Mietverlángerung.
Alle anderen Versionen sind kurzfrstige touristische Vermietungen
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Sol, lass' dich mal dringend beraten. Du verbreitest hier nämlich gerade mal wieder Unsinn. Man kann in Spanien sogar Mietverträge nach deutschem Mietrecht schliessen, bei dem die spanischen Richter im Fall von Streitigkeiten tatsächlich deutsches Mietrecht anwenden müssen.* * *
Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.
*** Es ist ja deins. ***
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Zitat von J-Man Beitrag anzeigenSol, lass' dich mal dringend beraten. Du verbreitest hier nämlich gerade mal wieder Unsinn. Man kann in Spanien sogar Mietverträge nach deutschem Mietrecht schliessen, bei dem die spanischen Richter im Fall von Streitigkeiten tatsächlich deutsches Mietrecht anwenden müssen.
Um bei deinen Träumen zu bleiben: dann bräuchte man die Gesetze wegen kurzfristiger touristischer Vermietung gar nicht. Dann können ja die Mieter / Vermieter in D spanisches Mietrecht anwenden.
Solch einen Schwachsinn liest man nur in diesem Forum, und du bist der grösste Witzbold hier.
Vv heisst: Vivienda vacacional....dieses Schild schonmal gesehen? Ich habe diesen " Unsinn " in allen Details hinter mir
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