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    #1

    NIE als Chip?

    Gibt es inzwischen die NIE auch als Pastik-Chipkarte beim SAC?

    Gracias

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    #2
    Zitat von abrigos Beitrag anzeigen
    Gibt es inzwischen die NIE auch als Pastik-Chipkarte beim SAC?

    Gracias
    Die NIE gibt es bei der Policia National, nicht im Bürgerbüro SAC. Früher war das ein grünes Din A4 Formular. Heute kann man einen Teil in Scheckkarten-Größe raustrennen & laminieren.

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      #3
      Darf man nicht laminieren, ist aber auf einer Seite von Haus aus laminiert. Gruß h.

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        #4
        Zitat von wuschl Beitrag anzeigen
        Darf man nicht laminieren, ist aber auf einer Seite von Haus aus laminiert. Gruß h.
        Die Diskussion ist hier schon mal geführt worden. Damals konnte auch keiner sagen woher diese Vorschrift stammen soll. Hatte hier im Süden mit der Laminierten noch nie Probleme. Hält in jedem Fall länger.

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          #5
          Wenn ihr die NIE in Scheckkartenformat "laminiet" ist sie ungültig. Das hat man mir damals bei der Ausgabe der NIE mitgeteilt. Man kann sie höchstens in eine Plastikhülle stecken.

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            #6
            Wozu Chip? Meine NIE steht auf einem schlichten DIN A4 Blatt. Wenn mich jemand nach der NIE fragt, sage ich sie auswendig her. Meistens reicht das. Wenn nicht, habe ich noch ein paar Kopien von dem Zettel. Damit war seit Jahren jeder zufrieden, obwohl unten steht, dass es nach 3 Monaten verfällt. Aber das gilt ja eh nicht mehr.

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              #7
              Zitat von Leine123 Beitrag anzeigen
              Wenn ihr die NIE in Scheckkartenformat "laminiet" ist sie ungültig. Das hat man mir damals bei der Ausgabe der NIE mitgeteilt. Man kann sie höchstens in eine Plastikhülle stecken.
              Als ich letztes Jahr, nach über 7 Jahren hier auf TF, meinen fünf Jahre gültigen DIN A4 Zettel der Residencia, bei der Polizei in Las Americas gegen die unbefristete Residencia im Scheckkartenformat eintauschte, wurde mir von dem Beamten empfohlen das Papier laminieren zu lassen.
              Übrigens hatte ich nirgendwo Probleme mit meinem abgelaufenen DIN A 4 Zettel, weder auf dem Ayuntamiento, noch bei Binter, noch bei Trasmediterrania. Die einzigsten die das beanstandet haben war der Golfclub Costa Adeje. Die wollten mir damit den Residentenrabatt nicht gewähren. Sonst hätte ich den Zettel wahrscheinlich heute noch.

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                #8
                Vielleicht sollte der Thread Ersteller nochmal erklären oder er nie oder residenzia meint.

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                  #9
                  Ich verstehe das nicht ganz was ihr schreibt ....die NIE war schon immer ein Zettel
                  Die Residencia und das ist was ganz anderes ist in der Größe einer Scheckkarte auf der einen Seite laminiert und auf der anderen seit nicht
                  Und die verbilligten Flüge und Fähren bekommt man nur mit dieser nicht mit der NIE

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                    #10
                    NIE & Residencia....

                    Zitat von Ich bin's Beitrag anzeigen
                    Ich verstehe das nicht ganz was ihr schreibt ....die NIE war schon immer ein Zettel
                    Die Residencia und das ist was ganz anderes ist in der Größe einer Scheckkarte auf der einen Seite laminiert und auf der anderen seit nicht
                    Und die verbilligten Flüge und Fähren bekommt man nur mit dieser nicht mit der NIE
                    Ja Sie haben recht. Die NIE (Numero Identificacion Extranjero) ist ein weißes Formular & das gleiche wie die NIF (Numero Identificacion Fiscal), also wie die Steuernummer für Spanier. Dann gibt es noch die Wohnsitz-Anmeldung vom SAC (Empadronamiento)

                    Die Residencia ist die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer. Früher ein Bordeauroter Klappausweis mit Foto & Fingerabdruck. Später eine Chipkarte für 5 Jahre, wie der spanische Personalausweis. Nicht EU-Ausländer haben den immer noch. Seit 2007 brauchen EU-Bürger keine Residencia mehr. Im grünen Din A4 Formular heißt das "Certificado de Registro de Ciudadanos de la Union" & die etwas unklare Bestätigung, dass man Resident ist. Da kann man jetzt einen einseitig laminierten Teil in Scheckkartengröße raustrennen. Das Ding ist unbefristet, aber nur mit deutschem Pass oder Ausweis gültig, ob nun laminiert oder nicht. Der Vorschlag Plastikhülle von Leine123 ist der Kompromiss.
                    Zuletzt geändert von rayfaro; 24.03.2018, 11:38.

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                      #11
                      Das es seit 2007 was anderes geben soll ....kann ich nicht glauben denn ich habe meine Residencia erst seit 2 Jahren ....und die NIE seit 10 Jahre fliege und fahre sehr oft auf die Nachbarinsel und brauche immer diese Residencia ....mir nützt keine NIE ...natürlich um an die Prozente zu kommen ....es wird fast immer kontrolliert

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                        #12
                        Interessante Diskussion. Ich habe mal nachgeschlagen. Laut dem spanischen Innenministerium gilt für Bürger der Europäischen Union folgendes:

                        Wenn der Aufenthalt in Spanien länger als drei Monate dauern soll, muss man das ?Certificado de Registro? beantragen.

                        Andererseits können Unionsbürger unter bestimmten Voraussetzungen einen ständigen Wohnsitz in Spanien das ?Certificado de residencia permanente? erhalten.

                        Quelle:
                        Ciudadanos de la Unión Europea - Ministerio del Interior

                        Jetzt frage ich mich, wenn ich von der NIE, die ja nicht von einem Aufenthalt abhängig ist, mal absehe, wer meint was, wenn von ?Residencia?, oder besser Aufenthaltsgenehmigung die Rede ist.

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                          #13
                          Im Gegensatz zum Einwohnermelderegister kann sich in das Zentrale- Ausländerregister lediglich bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen eingetragen werden. Weitere Informationen zur Eintragung ins Einwohnermelderegister finden Sie im Artikel: Erhalt der spanischen Residencia".

                          Haben Sie sowohl in Spanien als auch in Deutschland einen ständigen Wohnsitz und halten sich die Hälfte des Jahres in Spanien auf, ist Ihnen die Wohnsitzwahl praktisch freigestellt, denn je nachdem in welchem Land Sie sich ein halbes Jahr und einen Tag aufhalten, sind Sie dort wohnhaft (183 Tage).

                          Ungeachtet des verwaltungstechnischen Wohnsitzes, hat der steuerrechtliche Wohnsitz (residencia fiscal) wesentlich weitreichendere Konsequenzen, denn sobald Sie steuerrechtlich als "Residente" gelten, haben Sie sowohl Ihr Welteinkommen in Spanien zu versteuern als auch die entsprechenden steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen (z.B. Steuererklärungen, Modelo 720). In dieser Hinsicht sind Sie als natürliche Person, nach Artikel 9 des spanischen Umsatzsteuergesetzes und entsprechend des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens, nicht nur wohnhaft in Spanien, wenn Sie sich 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, sondern, ebenfalls, wenn Sie in Spanien über eine ständige Wohnstätte verfügen (Eigentum oder Miete) und wenn Sie den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen in Spanien



                          Es ist zu beachten, dass die spanischen Finanzbehörden erhebliche Mittel investieren, um festzustellen, wer in Spanien als Residente gilt und wer tatsächlich lediglich zu Urlaubszwecken in Spanien ist. Es ist so durchaus möglich, dass das Finanzamt überprüft, ob Ihre Kinder in Spanien zur Schule gehen, ob Sie regelmäßig Geldbewegungen in Spanien vornehmen (Bargeldverfügungen, Kartenzahlung im Einkauf o.ä.), ob Sie regelmäßig Strom, Wasser oder Telefonrechnungen zahlen usw.

                          Gelangen die Behörden zu der Einschätzung, dass Sie in Spanien ansässig sind, können Sie diese Annahme oftmals nur durch ein Wohnsitzzertifikat entkräften, welches Ihnen die deutschen Steuerbehörden im Falle des tatsächlichen Wohnsitzes in Deutschland ausstellen können. Weitere Informationen im Artikel: [Steuerfalle Zweitwohnsitz in Spanien].

                          Abgesehen vom einfachen Kurzurlaub sind Sie in Spanien sowohl als "Residente" als auch als "No- Residente" steuerpflichtig. Informationen darüber, welche Steuern Sie jeweils zu zahlen haben, finden Sie in den folgenden Artikeln: [Steuergrundlagen Residentes], [Steuergrundlagen No-Residentes]

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                            #14
                            Jetzt wird es ein bisschen wirr. Hier nochmal von Juristen.

                            http://www.residentes.eu/index.php/d...chiede-de.html

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                              #15
                              Na das ist das gleiche was ich hier drin habe .....

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                                #16
                                Da hätte ich auch noch etwas vom Auswärtigen Amt: Merkblatt über das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige eines EU- Mitgliedstaates in Spanien. (PDF-Datei)

                                http://www.spanien.diplo.de/contentb...rinspanien.pdf

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