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    #1

    wehr muß zahlen für diesen pfusch

    besitze ein klempner was ich kaum benutze aber immer werden die sicherungen und der wasserhaupthahn abgedreht.nun mußte ein klempner
    den zählerkasten nach aussen verlegen.alles ok,aber nach kurzer zeit wurden wir von der hausverwaltung aufgevordert den zähler umzudrehen da die dieser
    verkehrt montiert sei.nun wir setzten uns mit dem klempner wieder in verbindung und er soll sich diese geschichte ansehen und wir übergaben im wieder die schlüssel mit erinnerung das er nicht vergisst strom und wasser wieder abzudrehen wenn er die wohnung verlässt.einige tage später wurden wir von der hausverwaltung aufgefordert sofort zu kommen den 2 unter uns
    liegende apartments sind überschwemmt.als wir zu unseren apartment mit der hausverwalterin angekommen sind stellt wir fest das der hauptwasserhahn am gang im abgesperrten kasten offen war.also hat der klempner diesen beim verlassen nicht abgedreht und zum unglück platzte ein wasserhahn-
    schlauch. in dem unter uns liegenden apartment war sogar die badewanne fast voll. nunbehaupter der klempner er hätte abgedreht was aber nicht sein
    konnte da wie wir angekommensind der wasserhahn offen war und nachdem niemand nachdem der klempner uns zurück gab niemand in der wohnung war.nun wiel er sich wegen wiederherstellung drücken und auch nicht seine versicherung verständigen.wie ist eure meinung???????
    danke im voraus inselmensch

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    #2
    Wenn er eine Berufsrisikoversicherung hat, fresse ich einen Besen.

    Habt ihr keine Haftpflichtversicherung ?
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

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      #3
      Würde mich sofort mit meiner Versicherung in Verbindung setzen.
      Die wird das schon mit dem Klempner klären.
      Nur wer mit Denken auf das Leben reagiert, kapiert Zusammenhänge.

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        #4
        Wenn es ein "offizieller" Klempner war und nicht einer der weit verbreiteten Super-Alleskönner, könnte er eine Versicherung haben....

        Wenn nicht, bleibt Dir nur eine Anzeige in der Hoffnung, dass er was zum Pfänden hat und nicht die Hand hebt vor Gericht oder Einspruch einlegt, der dann beim Gericht vergammelt.

        Meine Frau bekommt von einem Deutschen Fachmann auch noch ne Menge Kohle wegen Betrugs beim Bau des Hauses, der ist aber inzwischen auch schon abgehauen nach Deutschland, der damals pfändbare LKW auch längst weg, weil er Einspruch eingelegt hatte und das Verfahren nie wieder ans Licht kam.....
        Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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          #5
          Wasserschaden

          Der Sachverhalt ist zwar etwas kompliziert beschrieben aber die Grundsaetze sind in der Verschuldenshaftung relativ klar:
          Nur wer einen Schaden schuldhaft verursacht (ggf. wird auch eine Fahrlaessigkeit als Schuldhaft gewertet) der muss diesen begleichen. (imGegensatz zur Gefaehrdungshaftung)
          Das heisst dem Klempner muss ein Verschulden nachgewiesen werden. Das eine Hauswassseranlage marode ist, ist nicht seine Schuld. Ob das nicht Absperren eines Hauptwasserhahnes und das nicht herausdrehen von Sicherungen entgegen von Weisungen eine Schuld darstellen, ist fraglich.

          Der Eigentuemer der Oberwohnung verschuldet das Bersten eines Teils seiner Wasseranlage dann, wenn er von dessen maroden Zustand wusste und keine ausreichenden Vorkehrungen zur Schadensverhinderung traf. Er ist dann ggf . zum Schadenersatz gegenueber den Eigentuemern der Unterwohnungen verpflichtet.

          Es werden im Streitfall die Eigentuemer der Unterwohnungen ihr Geld darauf verwenden koennen den Eigentuemer der Oberwohnung zum Schadenersatz heranzuziehen.
          Der Eigentuemer der Oberwohnung investiert dann darin, den Gesamtschaden vom Klempner ersetzt zu bekommen.

          Prozesse gewinnen immer die beauftragten Juristen. Fuer die beteiligten Streitparteien geht es hingegen in derartigen Faellen nur darum, wie viel sie verlieren...

          Mein Rat lautet daher den Gebaeudeschaden von der Gebaeudeversicherung, soweit diese besteht bezahlen zu lassen und den Schaden am eigenen Mobiliar laesst jeder der Geschaedigten ueber eine vielleicht bestehende Hausratversicherung begleichen.

          Wenn diese Versicherungen dann jemanden in Regress nehmen wollen, ist das deren Kostenrisiko. Versicherungsunternehmen haben wie die Mehrheit der Grossunternehmen einen besseren Draht zur Justiz, z.B. beim Golfspiel....
          Zuletzt geändert von heinz1965; 22.12.2016, 23:34.
          Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

          Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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            #6
            hola vom erkennenden gericht bekommst du nie recht-
            lediglich ein urteil.
            muchos saludos

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              #7
              Falls der Klempner ein offizieller Betrieb war könnte er eine
              Betriebshaftpflichtversicherung haben.

              Falls er keinen offiziellen Betrieb hat, hast Du eine Rechnung erhalten?

              Klagen würde ich mir in Spanien ersparen, dauert ewig, bringt selten was.

              Kannst dann nur versuchen ob die eigene Hausrat zahlt und für Fremdschäden die Haftpflichtversicherung.

              Beides hast Du hoffentlich?
              Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

              Gruß Günter

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                #8
                Das ist keine Rechtsberatung aber, hast du schriftlich mit dem Klemptner vereinbart das Wasser und den Strom abzustellen? Wenn nicht haftet der Mieter/Eigentümer der Wohnung. Da der Klemptner nicht unmittelbar durch sein tun den Schaden verursacht hat. Der Arbeitssuftrag hatte ja nichts mit dem geplatztem Schlauch zu tun.

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                  #9
                  Pfusch


                  Das ist doch ganz einfach:
                  Hast Du eine offc. Firma beauftragt mit klar def. Auftrag und Steuerrechnung
                  --dann zahlt selbige.
                  Wenn nicht.... zahlst Du als Billigauftragnehmer.
                  http://www.teneriffa-anzeiger.de
                  die Onlinezeitung von Teneriffa

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