Hallo wilke,
Mit dem Wechselkennzeichen denke ich dass Du ein Kennzeichen meinst,wie in Deutschland das Zollkenzeichen ist. Massgebend ist,wie lange die Versicherung fuer dieses Kennzeichen gilt aber mit jedem Kennzeichen darf man nur 6 Monate offiziel hier fahren,bevor man es zu einem spanischen Kennzeichen ummeldet. Wenn das Auto mit einer Spedition kommt, dann muss die Zollabfertigung gleich bei der Ankunft hier gemacht werden,sonst kann man es nicht aus dem Hafen rausholen. Die Zollabfertigungspapiere werden dann in Hacienda=Finanzamt verlangt,um die Kfz-Anmeldesteuer bezahlen zu koennen und auch bei der Consejeria de Hacienda,wo man die 13% Mehrwert- bzw. Einfuhrsteuer gleich bezahlt,wenn die Zollabfertigung gemacht wird,bevor man das Auto aus dem Hafen holen kann.
Anders ist es,wenn das Auto mit der Faehre hierherkommt,mann muss dies nicht sofort erledigen,aber ohne diese Papiere kann man das Auto hier nicht ummelden.
Plane also am besten so,dass die Ummeldung waehrend der ersten 6 Monaten nach der Einfuhr erledigt wird,ich habe auch ein Auto umgemeldet,das einige Jahre hier sehr wenig benutzt wurde (das war vor 12-14 Jahren zurueck),aber in diesem Fall kann auch eine Strafe kommen.Und auch mit 13% Einfuhrsteuer solltest Du bei der Ankunft hier rechnen.Die ganz kleinen Autos zahlen nur 9%,aber die meisten Autos zahlen hier 13% MwSt, obwohl wir fuer alles andere nur 7% MwSt. zahlen.
VG drralf
Mit dem Wechselkennzeichen denke ich dass Du ein Kennzeichen meinst,wie in Deutschland das Zollkenzeichen ist. Massgebend ist,wie lange die Versicherung fuer dieses Kennzeichen gilt aber mit jedem Kennzeichen darf man nur 6 Monate offiziel hier fahren,bevor man es zu einem spanischen Kennzeichen ummeldet. Wenn das Auto mit einer Spedition kommt, dann muss die Zollabfertigung gleich bei der Ankunft hier gemacht werden,sonst kann man es nicht aus dem Hafen rausholen. Die Zollabfertigungspapiere werden dann in Hacienda=Finanzamt verlangt,um die Kfz-Anmeldesteuer bezahlen zu koennen und auch bei der Consejeria de Hacienda,wo man die 13% Mehrwert- bzw. Einfuhrsteuer gleich bezahlt,wenn die Zollabfertigung gemacht wird,bevor man das Auto aus dem Hafen holen kann.
Anders ist es,wenn das Auto mit der Faehre hierherkommt,mann muss dies nicht sofort erledigen,aber ohne diese Papiere kann man das Auto hier nicht ummelden.
Plane also am besten so,dass die Ummeldung waehrend der ersten 6 Monaten nach der Einfuhr erledigt wird,ich habe auch ein Auto umgemeldet,das einige Jahre hier sehr wenig benutzt wurde (das war vor 12-14 Jahren zurueck),aber in diesem Fall kann auch eine Strafe kommen.Und auch mit 13% Einfuhrsteuer solltest Du bei der Ankunft hier rechnen.Die ganz kleinen Autos zahlen nur 9%,aber die meisten Autos zahlen hier 13% MwSt, obwohl wir fuer alles andere nur 7% MwSt. zahlen.
VG drralf
Kommentar