Spanischer Mietvertrag gesucht

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    #1

    Spanischer Mietvertrag gesucht

    Hallo an Alle,
    wir wollen unser Haus vermieten und suchen nun einen spanischen Mietvertrag. Kann uns hier jemand weiterhelfen? Wo finde ich sowas im Internet. Vielen Dank im voraus. Gruß Lotte2012

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    #2
    http://www.viviendastur.com/objetos/...endamiento.pdf
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    Nein, nichts Neues !

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      #3
      Als Mieter würde ich den wegen der Klauseln 3, 4 und 10 so nicht unterschreiben wollen.

      Anderer Vorschlag: Ein Vertrag unter Berücksichtigung des neuen Mietrechts im Anhang.
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      Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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        #4
        Der ist aktuell, jaja.

        Hinsichtlich dass hier von einer VERMIETERIN die Rede ist habe ich ihn standardisiert:
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          #5
          Hab gesehen: Da ist als Gerichtsstand Barcelona vereinbart. Das würde ich auch ändern...

          Und das Thema Weiterführung bei Todesfall: Standardmäßig ist das hier ausgeschlossen. Also müsste im Fall des Todes eines Ehegatten der überlebende einen neuen Mietvertrag aushandeln. Allerdings würde ich - angesichts der Altersstruktur deutscher Mieter auf den Kanaren - hier eine abweichende Regelung treffen wollen, so dass der überlebende Ehegatte automatisch den Mietvertrag alleine fortführt. Das ist normalerweise für die Beteiligten einfacher.
          Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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            #6
            Wir wollen morgen einen neuen Mietvertrag unterschreiben und so habe ich mir den von La Torre eingestellten Contrato angesehen. Leider ist mein Spanisch immer noch nicht so perfekt und daher noch eine Frage zu der Laufzeit:

            Selbst wenn eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart ist - ich dachte, ich kann nach dem neuen Mietgesetz nach einem halben Jahr mit 30 Tagen Frist kündigen? Ohne eine indemnizacion bezahlen zu müssen? Oder verlängert sich der Vertrag dann wieder um ein Jahr und man kann wieder nur einmal im Jahr zu einem bestimmten Termin kündigen?
            Das fand ich bis jetzt sehr stressig weil man konnte immer nur einmal im Jahr kündigen und wenn man zwischendrin etwas fand und der Vermieter mit einem Auszug nicht einverstanden war hatte man eben Pech.

            Wenn sich da jemand auskennt - wäre schön.

            Bueddenkatze

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              #7
              TERCERO.- DURACION.- El plazo de duración del presente contrato se establece por un período de un a?o. - Die Dauer des vorliegenden Vertrages beläuft sich auf 1 Jahr.
              Llegado el vencimiento del contrato, éste se prorrogará obligatoriamente por plazos anuales hasta que el arrendamiento alcance una duración mínima de tres a?os, salvo que el arrendatario manifieste al arrendador, con treinta días de antelación como mínimo a la fecha de terminación del contrato o de cualquiera de las prórrogas su voluntad de no renovarlo. - Läuft die Jahresfrist ab, verlängert sich die Dauer obligat um jeweils 1 weiteres Jahr, bis eine Minimal-Gesamtlaufzeit von 3 Jahren erreicht ist, es sei denn der Mieter teilt mit 30 Tagen vor der jeweiligen Jahresablaufsfrist dem Vermieter seine Absicht mit, den Vertrag nicht verlängern zu wollen.
              El período de tiempo mínimo de arrendamiento se establece en seis meses. - Die Mindest-Mietzeit sind 6 Monate.
              En caso de desistimiento del contrato por parte del arrendatario antes de que se hubiera cumplido un a?o, dará lugar a una indemnización equivalente a la parte proporcional de la renta de un mes con relación a los meses que falten por cumplir de un a?o. - Wird vor Ablauf der Jahresfrist vom Mieter gekündigt, ist der Vermieter mit jeweils der vollen Monats-Miete bis zum Ablauf des Vertragsjahres verpflichtet.
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                #8
                Danke La Torre,
                das heißt, ich kann zwar nach sechs Monaten kündigen, muss aber für die restlichen sechs Monate Miete bezahlen? Wo ist dann der Sinn in der Änderung des Mietgesetzes? Vorher konnte man ja auch zur Miet-Jahresfrist kündigen.
                Und im nächsten Jahr ist es wieder dasselbe? Ich verstehe es irgendwie nicht.

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                  #9
                  Oder man mietet "por temporada", wo sich aber entweder der Mietzins erhöht, oder der Vermieter nicht drauf eingeht.
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